Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

 

1.       Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eschweiler Mitte wird als Satzung beschlossen. Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte ist als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügt. Die als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist Bestandteil der Satzung.

 

2.       Die Sanierung soll in den Jahren 2018 – 2024 durchgeführt werden.

 

3.       Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Dritter Abschnitt - Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften) und des § 144 BauGB (Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge) wird ausgeschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: