Sitzung: 31.10.2018 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 268/18
1. Die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eschweiler Mitte wird als Satzung
beschlossen. Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte
ist als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügt. Die als Anlage zur
Verwaltungsvorlage beigefügte Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist Bestandteil
der Satzung.
2. Die
Sanierung soll in den Jahren 2018 – 2024 durchgeführt werden.
3. Die
Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB
durchgeführt. Die Anwendung der Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Dritter
Abschnitt - Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften) und des § 144 BauGB
(Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge) wird ausgeschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: