I.                    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                Der Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 

IV.                Die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 295 (Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: