Sitzung: 31.10.2018 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 226/18
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur
Verwaltungsvorlage) abgewogen.
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Der
Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage)
wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung
(Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
IV.
Die 6.
Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 295 (Anlage 5 zur
Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: