hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss des Bebauungsplans
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Der
Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlage 2) wird
gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage
3) als Abschlussbegründung hierzu.
IV.
Die 6.
Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 295 (Anlage 5)
wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
07.12.2017 (VV 381/17) die Aufstellung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige
Tennisplätze Jahnstraße - sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit beschlossen. Der Planentwurf wurde in der Zeit vom
08.01.2018 bis 19.01.2018 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Absatz 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 26.04.2018 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen (VV
106/18). Der Entwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße
- hat in der Zeit vom 16.05.2018 bis 20.06.2018 öffentlich ausgelegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen oder
Hinweise bei der Verwaltung ein.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 4
beigefügt.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden ist
als Anlage 1 beigefügt.
Der überarbeitet Entwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze
Jahnstraße - ist als Anlage 2 und seine Begründung als Anlage 3
beigefügt.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Nach der öffentlichen Auslegung wurde eine redaktionelle Änderung bzw.
Ergänzung an den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) des Bebauungsplans
295 in Bezug auf den Umgang mit und beim Fund von Kampfmitteln vorgenommen.
Eine entsprechende Neuformulierung der Hinweise wurde nach der Offenlage als
Roteintragung in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Grundzüge der Planung
werden durch diese Ergänzungen nicht berührt.
Folgende Gutachten
wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und können bei der Verwaltung
eingesehen werden:
·
Vorprüfung
der Artenschutzbelange (Stufe I)
Haese, Büro für Umweltplanung, Stolberg, 23.02.2018
·
Entwässerungskonzept
Erschließung nach Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 09.03.2018
·
Schalltechnisches
Gutachten SI - 18/026/02
Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, Aachen, 15.03.2018
·
Baugrund-
und Altlastenerkundung
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen,15.12.2017
·
Altlastenuntersuchung
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 02.03.2018
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze
Jahnstraße – (Anlage 2) gemäß
§ 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage 3)
als Abschlussbegründung hierzu.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Eschweiler ist das Plangebiet als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens soll eine Anpassung des Flächennutzungsplans (Anlage
5) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt
und das Plangebiet als Gemischte Baufläche dargestellt werden.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.