I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.

 

II.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.

 

III.      Der Entwurf des Bebauungsplans 275 - Ackerstraße -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Frau RM Leonhardt  zeigte sich erfreut, dass die Anregungen des SPD-Ortsvereins Kinzweiler bei der vorliegenden Planung berücksichtigt worden seien. Sie regte die Aufstellung einer Bank im Bereich der Grünflächen an, um eine Sitzgelegenheit zu schaffen. Hier sollte ggf. auf die Bürger zugegangen werden, um den Bedarf abzufragen. Weiterhin wäre zu prüfen, ob das Gebiet bezüglich des ÖPNV besser angebunden werden könne.

 

Herr RM Müller sah die Erforderlichkeit, in Teilbereichen des Baugebietes eine zweigeschossige Bauweise sowie Flachdächer zuzulassen, da ein entsprechender Bedarf bestünde.

 

Frau RM Leonhardt wies auf die vorhandene Bebauung in Kinzweiler hin. Eine zweigeschossige Bauweise mit Flachdächern füge sich nicht in den Ortsteil ein.

 

Herr TB Gödde machte deutlich, dass die Einrichtung einer Haltestelle bzw. die ÖPNV-Anbindung nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes sei; der Hinweis bezüglich eines Aufenthaltsbereiches werde im weiteren Verfahren aufgegriffen. 

  


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss  stimmte mit 17 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, Grüne) bei 1 Nein-Stimme (Linke) bei 1 Enthaltung (UWG) dem nachfolgenden Entwurf zu: