1.       Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 01. August 2018 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2019 (Anlage I zur Verwaltungsvorlage), die im weiteren Planungsverlauf nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2019 - 2022 (Anlage II zur Verwaltungsvorlage) sowie die Darstellung/Auswertung zur Entwicklung der durch die Stadt Eschweiler abzuführenden Regionsumlagen im Zeitraum der Jahre 2010 - 2019 (Anlage III zur Verwaltungsvorlage) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2019, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern und aufgestellten Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

3.       Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2019 unter den nachfolgenden Bedingungen her:

 

a.    Die aus dem geplanten Jahresüberschuss 2017 in Höhe von rund 12,830 Mio. € nach dessen tlw. Verwendung (3,375 Mio. € zur Deckung des Defizits 2016, 4,382 Mio. € zur Deckung des veranschlagten Defizits 2018, 1,878 Mio. € als sog. „Rücklage für Personal“) erfolgte Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 3,194 Mio. € ist zur Senkung der Regionsumlage 2019 einzusetzen.

 

b.    Soweit bis zum Beschluss über den Städteregionshaushalt 2019 belastbar absehbar ist, dass der als sogenannte „Rücklage für Personal“ ausgewiesene Bestand der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1,878 Mio. € im lfd. Haushaltsjahr nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden muss, ist diese „Rücklage“ ebenfalls ganz oder mit ihrem Restbestand zur Senkung der Regionsumlage 2019 zu verwenden.

 

c.    Weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2019 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, beispielsweise durch einen geringeren Zuschussbedarf bei den Sozialleistungen oder durch eine Reduzierung der Umlagezahlungen an den LVR – Landschaftsverband Rheinland, so sind diese für das kommende Jahr gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen.

 

d.    Die, nicht zuletzt durch die Einführung der differenzierten Regionsumlage für die Stadt Aachen notwendig gewordene Revision und Neufestlegung der bisher angewandten Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter für die Umlageberechnung ist unter Beteiligung der Kämmerer der regionsangehörigen Kommunen vorzunehmen. Eine beratende Begleitung dieses, bis zum 30. Juni 2019 abzuschließenden Prozesses, soll durch die GPA - Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgen. Die neuen Abrechnungsschlüssel/Ausgleichsparameter werden - bisheriger Vereinbarung aus 2015 folgend - rückwirkend mit der Spitzabrechnung für das Haushaltsjahr 2017 angewendet.

 

4.         Mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2019 sowie mit der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 einhergehenden Risiken einer sich (deutlich) abschwächenden konjunkturellen Entwicklung sowie eines Endes der Niedrigzinsphase wird die StädteRegion Aachen aufgefordert, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.

 

5.         Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 13.730 T€ hergestellt.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2019 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: