1.
Das im
Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der
StädteRegion Aachen am 01. August 2018 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum
städteregionalen Haushaltsentwurf 2019 (Anlage I zur Verwaltungsvorlage), die
im weiteren Planungsverlauf nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung
2019 - 2022 (Anlage II zur Verwaltungsvorlage) sowie die Darstellung/Auswertung
zur Entwicklung der durch die Stadt Eschweiler abzuführenden Regionsumlagen im
Zeitraum der Jahre 2010 - 2019 (Anlage III zur Verwaltungsvorlage) werden zur
Kenntnis genommen.
2.
Den
Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für
das Haushaltsjahr 2019, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus
hergeleiteten Handlungsfeldern und aufgestellten Forderungen gegenüber der
StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
3.
Auf
Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das
Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2019 unter den nachfolgenden
Bedingungen her:
a.
Die aus
dem geplanten Jahresüberschuss 2017 in Höhe von rund 12,830 Mio. € nach dessen
tlw. Verwendung (3,375 Mio. € zur Deckung des Defizits 2016, 4,382 Mio. € zur
Deckung des veranschlagten Defizits 2018, 1,878 Mio. € als sog. „Rücklage für
Personal“) erfolgte Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 3,194 Mio. €
ist zur Senkung der Regionsumlage 2019 einzusetzen.
b.
Soweit
bis zum Beschluss über den Städteregionshaushalt 2019 belastbar absehbar ist,
dass der als sogenannte „Rücklage für Personal“ ausgewiesene Bestand der
Ausgleichsrücklage in Höhe von 1,878 Mio. € im lfd. Haushaltsjahr nicht oder
nur teilweise in Anspruch genommen werden muss, ist diese „Rücklage“ ebenfalls
ganz oder mit ihrem Restbestand zur Senkung der Regionsumlage 2019 zu
verwenden.
c. Weitere, sich bis zur Beschlussfassung über
den Städteregionshaushalt 2019 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende,
positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, beispielsweise durch einen geringeren
Zuschussbedarf bei den Sozialleistungen oder durch eine Reduzierung der
Umlagezahlungen an den LVR – Landschaftsverband Rheinland, so sind diese für
das kommende Jahr gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen.
d. Die, nicht zuletzt durch die Einführung der
differenzierten Regionsumlage für die Stadt Aachen notwendig gewordene Revision
und Neufestlegung der bisher angewandten Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter
für die Umlageberechnung ist unter Beteiligung der Kämmerer der
regionsangehörigen Kommunen vorzunehmen. Eine beratende Begleitung dieses, bis
zum 30. Juni 2019 abzuschließenden Prozesses, soll durch die GPA -
Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgen. Die neuen Abrechnungsschlüssel/Ausgleichsparameter
werden - bisheriger Vereinbarung aus 2015 folgend - rückwirkend mit der Spitzabrechnung
für das Haushaltsjahr 2017 angewendet.
4.
Mit
Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2019 sowie mit der Mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 einhergehenden Risiken einer sich (deutlich)
abschwächenden konjunkturellen Entwicklung sowie eines Endes der
Niedrigzinsphase wird die StädteRegion Aachen aufgefordert, den
fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen
Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.
5.
Das
Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis
des Umlagevolumens in Höhe von 13.730 T€ hergestellt.
6.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung
der Regionsumlagen 2019 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende
Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt
Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen
fortlaufend zu informieren.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: