Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

I.                     Die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des
§ 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.                   Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Widell fragte nach, warum die Größe des Geltungsbereiches in dieser Form gewählt worden sei. Herr TB Gödde führte aus, dass der Flächennutzungsplan diesen Teil als „Gewerbliche Baufläche“ ausweise und sich die Grenze am Gewerbegebiet „Auerbachcenter“ orientiere. Außerdem sei das Thema „Lärmschutz“ der nahe gelegenen Wohnhäuser an der Franz-Liszt-Straße mit in Betracht gezogen worden.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: