Sitzung: 21.06.2018 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 166/18
I.
Die
Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen - gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im Sinne des
§ 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich
wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Herr RM Widell fragte nach, warum die Größe des Geltungsbereiches in dieser Form gewählt worden sei. Herr TB Gödde führte aus, dass der Flächennutzungsplan diesen Teil als „Gewerbliche Baufläche“ ausweise und sich die Grenze am Gewerbegebiet „Auerbachcenter“ orientiere. Außerdem sei das Thema „Lärmschutz“ der nahe gelegenen Wohnhäuser an der Franz-Liszt-Straße mit in Betracht gezogen worden.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: