Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 5

  1. Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass hinsichtlich der Wahl des Bürgermeisters, der Wahl des Stadtrates und der Wahl der Integrationsratsmitglieder vom 25.05.2014 kein Fall des § 40 Abs. 1 Buchst. a) – c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt. Er empfiehlt dem Rat daher, die vorgenannten Wahlen für gültig zu erklären.

 

  1. Der Stadtrat erklärt die Wahl des Bürgermeisters vom 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.

 

  1. Der Stadtrat erklärt die Wahl des Stadtrates vom 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.

 

  1. Der Stadtrat erklärt die Wahl der Integrationsratsmitglieder vom 25.05.2014 gemäß § 16 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Eschweiler zu wählenden Mitglieder i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.

 


Der Wahlprüfungsausschuss stimmte dem nachfolgenden Beschluss einstimmig zu: