Sitzung: 17.09.2014 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 272/14
- Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest,
dass hinsichtlich der Wahl des Bürgermeisters, der Wahl des Stadtrates und
der Wahl der Integrationsratsmitglieder vom 25.05.2014 kein Fall des § 40
Abs. 1 Buchst. a) – c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt. Er
empfiehlt dem Rat daher, die vorgenannten Wahlen für gültig zu erklären.
- Der Stadtrat erklärt die Wahl des
Bürgermeisters vom 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für
gültig.
- Der Stadtrat erklärt die Wahl des
Stadtrates vom 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.
- Der Stadtrat erklärt die Wahl der
Integrationsratsmitglieder vom 25.05.2014 gemäß § 16 der Wahlordnung für
die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Eschweiler zu
wählenden Mitglieder i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.
Der Wahlprüfungsausschuss stimmte dem nachfolgenden Beschluss einstimmig zu: