Sitzung: 20.06.2018 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 088/18
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage)
abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der
Verwaltungsvorlage).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Die 10.
Änderung des Bebauungsplans 12 – Jahnstraße – (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage)
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage
4 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
V.
Die 4.
Berichtigung des Flächennutzungsplans zur 10. Änderung des Bebauungsplans 12
(Anlage 7 der Verwaltungsvorlage) wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: