I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

 

III.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 10. Änderung des Bebauungsplans 12 – Jahnstraße – (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 

V.                  Die 4. Berichtigung des Flächennutzungsplans zur 10. Änderung des Bebauungsplans 12 (Anlage 7 der Verwaltungsvorlage) wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: