Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Jahresbericht wurde vom Sozial- und Seniorenausschuss zur Kenntnis genommen.

 


RM Löhmann bat die Verwaltung, die folgenden Fragen zu klären:

a)         Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sowie durch den Verhütungsmittelfonds der StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt werden und gibt es darüber hinaus finanziellen Bedarf an weiteren Mitteln?

b)         Handelt es sich bei der im Berichtszeitraum eingerichteten Stelle für die Schwangerschaftsberatung um eine dauerhaft eingerichtete Stelle oder wurde diese nur für den Berichtszeitraum eingerichtet?

 

SkB Schulze bat um Beantwortung folgender Frage: Wie setzt sich die Finanzierung der Beratung zusammen und wie ist diese sichergestellt? Herr Rombach erläuterte, dass die Personalkosten der Beratungsstelle durch den Landschaftsverband Rheinland erstattet würden. Die Sachkosten müssen durch Stiftungen und eigene Mittel aufgebracht werden.

 

Zu a) und b)

Die AWO - Kreisverband Aachen-Land e.V. teilte auf Anfrage der Verwaltung mit, dass die Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ gesamt zur Verfügung gestellt und dann auf die jeweiligen Stellen aufgrund der jeweiligen Größe verteilt werden. Die Mittel des Verhütungsmittelfonds der StädteRegion Aachen können jeweils anlassbezogen abgerufen werden. Da keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stünden, bestehe eine Warteliste. Betroffene würden nach Möglichkeit an andere Angebote verwiesen. Über die Höhe der finanziellen Mittel in diesem Bereich könne direkt keine Auskunft gegeben werden. Ein Bedarf für weitere finanzielle Mittel sei gegeben.

Bei der Stelle für die Schwangerschaftsberatung handele es sich um eine Projektstelle, die durch das Land NRW gefördert werde. Aktuell sei die Projektstelle für den Zeitraum Mai bis Dezember 2018 bewilligt. Ob eine Bewilligung auch im Jahr 2019 erfolgen werde, stehe noch nicht fest.