Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9 - An Velau - gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9 - An Velau - (Anlage 2-4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


Herr skB Braune erkundigte sich, ob die Brücke zur Klapperstraße befahrbar sei. Herr Dr. Hartlich antwortete, dass dort ein Fuß- und Radweg angelegt werde und der übrige motorisierte Verkehr über die Velauer Straße und die neue Osttangente geleitet werde.

Auf Nachfrage von Herrn RM Widell teilte Herr TB Gödde mit, dass der Bolzplatz erhalten bleibe, lediglich 1/3 der Fläche für den späteren Bau eines Dorf- und Gemeinschaftshauses vorgesehen sei. Außerdem sprach sich Herr RM Widell dafür aus, dass die hier geplanten Baumscheiben mit einem Durchmesser von 6 qm im gesamten Stadtgebiet Maßstab sein sollten.

Herr RM Spies merkte an, dass es sich um eine Win-Win-Situation sowohl für den Investor, als auch die Stadt Eschweiler und die Bürgerinnen und Bürger handele.

Herr RM Schlenter begrüßte die erfreuliche Entwicklung zur verkehrstechnischen Entlastung des Ortskerns von Hehlrath und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Frau RM Leonhardt lobte die gute Lösung sowohl für das Autohaus als auch für den Stadtteil Hehlrath.   


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: