Herr Pfarrer Theiler stellte den Antrag, die Richtlinien unter Ziffer 1 – Allgemeine Bestimmungen – im letzten Absatz dahingehend zu ändern, dass Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit hauptberuflichem Fachpersonal, die einen kommunalen Betriebskostenzuschuss (Personal-, Sachkosten etc.) erhalten, nicht nur Förderungen nach den Ziffern 2 und 4 der Richtlinien erhalten können, sondern zusätzlich auch nach Ziffer 3.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Rat der Stadt Eschweiler einstimmig die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit unter Einbezug des vorgenannten Antrages von Herrn Pfarrer Theiler rückwirkend zum 01.01.2018 zu beschließen.