Sitzung: 06.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 057/18
Herr Pfarrer Theiler stellte den Antrag, die Richtlinien unter Ziffer 1 – Allgemeine
Bestimmungen – im letzten Absatz dahingehend zu ändern, dass Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit mit hauptberuflichem Fachpersonal, die einen
kommunalen Betriebskostenzuschuss (Personal-, Sachkosten etc.) erhalten, nicht
nur Förderungen nach den Ziffern 2 und 4 der Richtlinien erhalten können,
sondern zusätzlich auch nach Ziffer 3.
Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Rat der Stadt Eschweiler einstimmig die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit unter Einbezug des vorgenannten Antrages von Herrn Pfarrer Theiler rückwirkend zum 01.01.2018 zu beschließen.