Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

I.               Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 287 B - Dürener Straße/Hovermühle - gemäß der in Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

II.             Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 287 B – Dürener Straße/Hovermühle – (Anlagen 2-4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


Auf Anfrage von Herr RM Widell erläuterte Herr TB Gödde, dass die Obstwiese nunmehr aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurde.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: