Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

I.                    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


Auf Nachfrage von Herrn RM Berndt bestätigte Herr TB Gödde, dass sich die Formulierung „zulässige Nutzung als Tankstelle ist ausgeschlossen“ nicht auf Elektro-Ladestationen beziehe.

Frau RM Leonhardt begrüsste den Planentwurf, insbesondere für die Dorfentwicklung in St. Jöris.

Herr RM Widell erklärte, dass er in diesem Verfahrensschritt keine Zustimmung geben werde, da die Bebauung zu verdichtet und keine Aufteilung in mehrere Bauabschnitte erkennbar sei. Herr TB Gödde führte hierzu aus, dass die Aufteilung in 2 bis 3 Bauabschnitte im noch abzuschließenden Erschließungsvertrag geregelt werde und in der Regel erst nach Fertigstellung der Gebäude zu ca. 70 % der nächste Bauabschnitt begonnen werden könne.

Herr RM Widell kritisierte weiterhin die Lage des vorgesehenen Spielplatzes am Rande des Gebietes.

Herr RM Waltermann begrüßte das Vorhaben und war der Meinung, dass Details zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden könnten.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, UWG, Linke/Piraten, FDP) und 1 Nein-Stimme (Grüne) zu: