Nachtrag: 14.09.2017 Nummer 1

Zu den von den Fraktionen der SPD, FDP und LINKE/PIRATEN aufgeworfenen Fragen zum Thema „Bebauungsplan 266 -Römerberg-" führte Herr TB Gödde wie folgt aus:

 

Der Bebauungsplan ist seit dem 30.12.2006 rechtskräftig. In der Begründung zum Bebauungsplan sind die Ergebnisse der Entwässerungsplanung dargestellt. Demnach ist das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Gemäß den Vorgaben des § 51 a LWG wurden im Rahmen der Vorentwurfsplanung der Entwässerung die ortsnahe Versickerung und die Einleitung in den ortsnahen Vorfluter geprüft. Das vorliegende hydrogeologische Gutachten erbringt den Nachweis, dass unbelastete Wässer kapazitätsmäßig im Untergrund zu versickern sind. Aufgrund der hohen Schwankungsbreite der festgestellten Durchlässigkeiten des Bodens im Bereich der Aufschüttung wird gutachterlich von einer dezentralen Versickerung abgeraten und eine zentrale Versickerung empfohlen. Aus diesem Grund ist eine unterirdische Versickerungsanlage Bestandteil des Bebauungsplanes.

Seitens der Stadt Eschweiler wurden bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt. Eine Erschließung durch die Stadt Eschweiler ist nicht vorgesehen. Eine kurzfristige Bebauung ist nicht möglich, da noch keine Einigung zwischen den Eigentümern erfolgt und die Frage der Erschließung weiterhin nicht geklärt ist.

Zu den Kosten einer evtl. Erschließung können derzeit keine seriösen Annahmen getroffen werden.

Der von Frau Krings in ihrer E-Mail dargestellte Sachverhalt wurde mit ihr bereits erörtert.