Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 47, Befangen: 1

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege, Straßenentwässerung und Beleuchtung in der Stoltenhoffstraße entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben.

 

Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 16.06.2016.

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig, wobei RM Fehr befangen war und im Zuschauerraum Platz nahm:

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