Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 206 – Industrie- und Gewerbepark VII – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.


Herr RM Widell monierte, dass im interkommunalen Gewerbegebiet Am Grachtweg (Eschweiler-Inden) bisher keine Ansiedlungen zu verzeichnen seien; dies jedoch –vor dem Bereitstellen neuer Gewerbeflächen- vorrangig zu sehen sei. Herr TB Gödde wies darauf hin, dass das interkommunale Gewerbegebiet für Ansiedlungen wesentlich größerer Betriebe vorgehalten werde. Die Flächen im hier in Rede stehenden IGP VII seien für kleinere und mittelständige Betriebe vorgesehen und dies sei eine konsequente Fortführung des Angebotes, da die Nachfrage das Angebot im Stadtgebiet weit übersteige.

 

Frau RM Leonhardt wies darauf hin, dass dies auch im Hinblick auf den anstehenden Strukturwandel erforderlich sei und somit die Möglichkeiten sowohl für Ansiedlungen als auch für neue Arbeitsplätze gesichert würden.

 

Herr RM Widell forderte, dass der zunehmende Flächenverbrauch für Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet „im Auge gehalten“ werden müsse.

 

Herr RM Spies begrüßte das Projekt wegen der großen Nachfrage von mittelständischen Unternehmen.

 

Herr skb Braune erkundigte sich nach dem Gebiet auf der Jülicher Straße. Herr TB Gödde erläuterte, dass es sich hier um eine private Fläche handele.    


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 17 Ja-Stimmen (SPD, CDU, UWG, FDP, Linke) und 1 Nein-Stimme (Grüne) zu: