Sitzung: 29.03.2017 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 019/17
I. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).
II. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Der Bebauungsplans 205 – Industrie- und
Gewerbepark VI – (Anlagen 2 und 3 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage)
als Abschlussbegründung hierzu.
Bgm. Bertram verwies auf die bekannten und zu beachtenden Mitwirkungsverbote gemäß § 31 in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: