I.                    Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - ist zu ändern. Die Alternative C (s. Anlage 2.6.2, Seite 8) mit drei WEA wird weitergeführt, die Gutachten sind anzupassen und ein erneuter Offenlagebeschluss ist vorzubereiten.

oder

II.                  Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - ist zu ändern. Die Alternative D (s. Anlage 2.6.2, Seite 9) mit zwei WEA wird weitergeführt, die Gutachten sind anzupassen und ein erneuter Offenlagebeschluss ist vorzubereiten.

oder

III.                Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Repowering des Windparks Halde Nierchen zu beenden. Die Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen - vom 01.10.2014 (VV 345/14) sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8 - Windpark Halde Nierchen - vom 21.04.2016 (VV 037/16) werden aufgehoben.

 


Nach einer kurzen Zusammenfassung des bisherigen Verlaufs der Angelegenheit durch Herrn TB Gödde sprachen sich die Herren RM Spies, Berndt, Braune und Borchardt und Frau RM Leonhardt  dafür aus, das Verfahren zu beenden. Herr RM Widell favorisierte hingegen die Beschlussvorschläge zu Ziffer I oder II. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag zu Ziffer III mit 18 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme (Grüne) zu: