I.                    Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - ist zu ändern. Die Alternative C (s. Anlage 2.6.2, Seite 8) mit drei WEA wird weitergeführt, die Gutachten sind anzupassen und ein erneuter Offenlagebeschluss ist vorzubereiten.

oder

II.                  Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - ist zu ändern. Die Alternative D (s. Anlage 2.6.2, Seite 9) mit zwei WEA wird weitergeführt, die Gutachten sind anzupassen und ein erneuter Offenlagebeschluss ist vorzubereiten.

oder

III.                Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Repowering des Windparks Halde Nierchen zu beenden. Die Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen - vom 01.10.2014 (VV 345/14) sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8 - Windpark Halde Nierchen - vom 21.04.2016 (VV 037/16) werden aufgehoben.

 


 

Im seit dem 30.04.1997 rechtskräftigen Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen - sind Windenergieanlagen zulässig, wenn die maximale Nabenhöhe 70 m und die maximale Gesamthöhe 100 m nicht überschritten werden.

 

Auf der Halde Nierchen stehen seit rd. 20 Jahren 9 Windenergieanlagen (4 auf Langerweher Gemeindegebiet und 5 auf Eschweiler Stadtgebiet) vom Typ Nordex N54 mit einer Nabenhöhe von 60 m, einem Rotordurchmesser von 54 m und damit einer Gesamthöhe von 87 m. Diese Anlagen verfügen über eine Leistung von 1 MW. Schon damals kam es zu Bürgerprotesten bis hin zu Klagen gegen die WEA, daher werden heute die meisten Anlagen im Nachtzeitraum abgeschaltet, um die Schall-Grenzwerte einzuhalten.

 

In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die Bürger der Gemeinde Langerwehe und der Stadt Eschweiler hat die Firma Energiekontor am 18.07.2013 die Repoweringplanung für den Windpark auf der Halde Nierchen vorgestellt.

 

Mit Schreiben vom 01.08.2014 beantragte die Firma Energiekontor bei der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe die Änderung der Bebauungspläne mit dem Ziel, die vorhandenen neun WEA (davon 5 WEA auf Eschweiler Stadtgebiet und 4 WEA auf Langerweher Gemeindegebiet) durch vier WEA (davon 3 WEA auf Eschweiler Stadtgebiet und 1 WEA auf Langerweher Gemeindegebiet) zu ersetzen. Für dieses Repowering sollte eine Mindesthöhe von 170 m möglich sein. Die Planverfahren in beiden betroffenen Kommunen erfolgten parallel und in enger Abstimmung.

 

In seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen - beschlossen (VV 345/14). Zur Bürgerbeteiligung wurde die Planung vom 08.12.2014 bis 19.12.2014 in der Abteilung für Planung und Entwicklung im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgestellt. Zusätzlich wurde die Vorentwurfs-Planung in einer gemeinsamen öffentlichen Versammlung am 11.12.2014 in Langerwehe vorgestellt.

Wesentliche Aussage der Verwaltungen dabei war, dass das Repowering gegenüber der bestehenden Planung keine Verschlechterung für die Bürger bringen dürfe. Zum Vorentwurf fehlten allerdings alle notwendigen Gutachten.

 

Nachdem diese umfangreichen Gutachten zum Repowering der Halde Nierchen fertiggestellt waren, hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2016 über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und der Behörden beraten, die 1. Änderung zum Bebauungsplan 243 - Windpark Halde Nierchen - aufgehoben und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8

- Windpark Halde Nierchen - gemäß § 2 Abs. 1 und § 12 BauGB sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen (VV 037/16).

 

Im Vorfeld der Offenlage des Bebauungsplans hat am 12.05.2016 eine, gemeinsam mit der Gemeinde Langerwehe durchgeführte, (3.) Bürgerversammlung in der Festhalle Weisweiler stattgefunden. Zu dieser Bürgerversammlung waren auch die Verfasser der Gutachten anwesend, haben die Ergebnisse vorgestellt und anschließend mit den Bürgern diskutiert.

Anwesend waren ca. 170 Bürgerinnen und Bürger sowie Herr Bürgermeister Göbbels aus Langerwehe und der Erste und Technische Beigeordnete aus Eschweiler Herr Gödde.

Vorgestellt und diskutiert wurden an dem Abend die Gutachten zu den Themen:

·         Schall,

·         Schattenwurf,

·         optisch bedrängende Wirkung und

·         die Evaluierung der visuellen Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich

durch die jeweiligen Verfasser der Gutachten.

Außerdem wurden angesprochen:

·         der Bebauungsplan und sein Verfahren und

·         die Befeuerung der Windenergieanlagen.

Moderiert wurde diese Bürgerversammlung vom beauftragten Planungsbüro HJPplaner aus Aachen.


Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - hat in der Zeit vom 23.05.2016 bis 27.06.2016 stattgefunden. Die beschlossene Entwurfsplanung beinhaltete insgesamt 4 Anlagen (3 davon auf Eschweiler Stadtgebiet) mit einer maximalen Gesamthöhe von 395 m ü. NN, s. dazu Anlage 1.1 und 1.2.

 

Bei einer Höhe der Halde von rd. 220 m bedeutet das eine maximale Gesamthöhe der Anlagen von rd. 175 m. Durch die möglichen überbaubaren Flächen sind Anlagen zulässig mit einem Rotordurchmesser von 120 - 130 m, das bedeutet eine Nabenhöhe von ca. 110 m. Von der Firma Energiekontor geplant waren bisher Anlagen mit einer Gesamthöhe von 170 m, einer Nabenhöhe von 110 m und einem Rotordurchmesser von 120 m.

 

Bei der gewählten Aufstellung stehen 3 WEA auf der Westseite der Halde und eine WEA auf der Ostseite der Halde, benachbart zu Gut Merberich.

 

Die Bürgerbeteiligung führte zu folgendem Ergebnis:

Bis Ende Juli 2016 gingen insgesamt 216 Eingabeschreiben von Bürgern aus Eschweiler und Langerwehe bei der Stadt Eschweiler ein. Darunter befinden sich verschiedene Schreiben, die, jeweils kopiert, von diversen Bürgern eingereicht wurden. Ein Schreiben wurde von 22 Bürgern unterzeichnet. Es wurden aber auch individuelle Einzelschreiben und Emails eingereicht.

Zu 209 dieser Schreiben hat der Investor seine Stellungnahmen dargelegt, s. Anlage 3. Die Verfasser der verbleibenden 7 Schreiben erklären übereinstimmend, gegen das Aufstellen der riesigen Windräder auf der Halde Nierchen zu sein mit der Begründung, die technische Überprägung der jetzt noch größer geplanten Anlagen als äußerst belastend und negativ für Menschen und Tiere zu sehen. 2 der Einwender/innen bringen zur Begründung zusätzlich vor, bereits durch die derzeit dort betriebenen Windräder sehr belastet zu sein. Da die Begründung in den vorgenannten 7 Schreiben nahezu wortgleich ist mit dem in der Anlage 3 unter der laufenden Nummer 1 erfassten Bürgerschreiben, kann insoweit auf die dortige Stellungnahme des Investors verwiesen werden.

 

Darüber hinaus ging bei der Stadt Eschweiler eine Unterschriftenliste gegen das Repowering der Halde Nierchen ein. 308 Bürgerinnen und Bürger haben dort unterschrieben, dass sie nicht gegen Windenergie sind sondern gegen die geplanten Windräder von 170 m plus Halde, also insgesamt 240 m. Sie sind für die Beibehaltung der vorhandenen Windräder mit einer Höhe von 87 m plus Halde.

 

Insgesamt beteiligen sich damit gegen die beabsichtigte Planung rund 550 Bürger aus Eschweiler und Langerwehe, viele sprechen nicht nur für sich sondern auch für ihre Familie. Die von den Bürgern vorgetragenen Argumente gegen das Repowering in der vorliegenden Form betreffen z.B. die Höhe der geplanten Anlagen, den Schall und den Infraschall, den Schattenwurf, die optisch bedrängende Wirkung, die visuellen Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich, die Befeuerung der Windenergieanlagen, die Wertminderung der umliegenden Immobilien, die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, die Störung des Erholungswertes, die Beeinträchtigung der Erdbebenmessstation in Großhau und die Auswirkungen auf die Tierwelt.

Eine Übersicht über die vorgetragenen Bedenken bietet die Stellungnahme des Investors zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, bei der Verwaltung eingegangen am 17.01.2017, s. Anlage 3.

 

Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden im Beteiligungsverfahren u.a. folgende Belange geäußert:

·         LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland

Verbesserungsgebot für „Gut Merberich“

·         Geologischer Dienst NRW

Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Erdbebenstationen des GD NRW befürchtet, Gutachten erforderlich.

·         Gemeinde Langerwehe

Bedenken zum Schattenwurf, Gutachten überarbeiten.

·         Kreis Düren

Wasserwirtschaft: keine Verrohrung von Fließgewässern, bei erforderlicher Querung ist ein Verfahren nach § 99 LWG erforderlich.

Natur und Landschaft: keine Installation von bewegungsmeldergesteuerter Beleuchtung.


·         StädteRegion Aachen

Immissionsschutz

Überarbeitung und Ergänzung des Schallgutachtens erforderlich.

Dem Ergebnis der Schattenwurfprognose wird gefolgt.

Natur und Landschaft

Kein Einsatz von Bewegungsmeldern an den WEA‘s.

·         RWE

Bedenken zur Tragfähigkeit des aufgeschütteten Bodens; Bodengutachten erforderlich; Hinweise zum Baugrund.

 

Eine Übersicht über die vorgetragenen Bedenken bietet die Stellungnahme des Investors zu den Stellungnahmen der Behörden, bei der Verwaltung eingegangen am 11.01.2017, s. Anlage 4.

 

Ausgleich:

Die Umsetzung und der Erhalt der festgelegten Kompensationsmaßnahmen für den Bau der Windenergieanlagen müssen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt und außerdem dinglich gesichert werden. Allerdings hat der Eigentümer der bisher vorgesehenen Ausgleichsflächen mit einem Schreiben seiner Anwälte mitteilen lassen, dass seine Flächen nicht für den Ausgleich dieses Projektes zur Verfügung stehen. Daher müssen vom Investor Alternativen gefunden werden.

 

Sachstand 21.06.2016

Der Sachverhalt und die damit verbundenen Fragestellungen wurden in intensiven Gesprächen der Verwaltungen von Langerwehe und Eschweiler mit dem Investor diskutiert. In einem Gespräch am 21.06.2016 mit Herrn Bürgermeister Göbbels und Herrn Ersten und Technischen Beigeordneten Gödde sowie anderen Vertretern der Verwaltungen aus Langerwehe und Eschweiler hat sich der Investor - auch nach konkreter Nachfrage - weder auf eine Reduzierung der Anzahl der Windenergieanlagen noch auf eine Verringerung der Anlagenhöhe eingelassen und mitgeteilt, dass das Projekt in der bisher vorgelegten Ausprägung weitergeführt werden solle.

 

Sachstand Dezember 2016

In der logischen Konsequenz hat der Planungsausschuss der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung am 06.12.2016 die bisherigen Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Windpark Halde Nierchen“ aufgehoben und damit das Repowering-Projekt auf Langerweher Gemeindegebiet beendet.

 

Am 02.12.2016 hat Energiekontor auf die Entwicklung reagiert und die Stadt Eschweiler angeschrieben, s. Anlage 2.1. In diesem Schreiben wurden falsche Behauptungen aufgestellt, die zu einer entsprechenden Antwort der Stadt Eschweiler führten, s. Anlage 2.2.

Die Vorlage 221/16 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan 8 - Windpark Halde Nierchen -, hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse“ zur Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 08.12.2016 wurde daraufhin von der Verwaltung von der Tagesordnung zurückgezogen.

 

Der Investor hat in einer Mail vom 16.12.2016, s. Anlage 2.3, über eine Alternativen-Planung zur Halde Nierchen informiert. Demnach ist durch Entwicklungen in der WEA-Technik die Errichtung eines neuen WEA-Typs möglich, s. Anlage 2.4. Die Fraktionen sowie die Einzelvertreter wurden mit Schreiben vom 19.12.2016 darüber informiert.

·         Die Alternative A (eingegangen am 16.12.2016) sieht 3 WEA auf der Westseite der Halde mit einer Gesamthöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 130 m und einer Nabenhöhe von 110 m vor.

·         In der Alternative B stehen 4 WEA an den bisherigen Standorten, allerdings mit einer reduzierten Gesamthöhe von 150 m, einem Rotordurchmesser von 130 m und einer Nabenhöhe von 85 m.

Die Alternative A lässt nach Aussage des Investors Verbesserungen erwarten für den Denkmalschutz Gut Merberich, für den Schall, den Schattenwurf und das Landschaftsbild. Im Einzelnen müssen diese Verbesserungen allerdings erst durch Gutachten nachgewiesen werden. Für beide Alternativen wäre allerdings eine Fortführung der Planungen auch in der Gemeinde Langerwehe erforderlich.

Außerdem bietet die Firma Energiekontor an, eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung des Windparks einzusetzen, die sich nur beim Überflug eines Luftfahrzeugs einschaltet.

 

Die in dieser Präsentation vom 16.12.2016 auf Seite 13 vom Investor dargelegten positiven Effekte des Repowerings bzw. Vorteile für die Stadt Eschweiler betreffen nur den Abbau der alten WEA, deren Beeinträchtigungen entfallen. Alle weiteren Punkte sind für Eschweiler nicht zutreffend.

 

Mit Email vom 19.12.2016, s. Anlage 2.5, wurden das weitere Vorgehen und die für die neue Sitzungsvorlage zum Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 09.02.2017 notwendigen Unterlagen und einzuhaltenden Fristen schriftlich festgehalten.

 

Am 13.01.2017 fand ein Gespräch mit Vertretern der Firma Energiekontor, Herrn Bürgermeister Bertram und Herrn Ersten und Technischen Beigeordneten Gödde statt. Dabei wurden zwei neue Alternativen vorgestellt, da die Alternativen A und B des Investors den Beschluss der Gemeinde Langerwehe zur Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplan -Halde Nierchen- nicht berücksichtigten. Diese neuen Alternativen wurden mit Email vom 17.01.2017, s. Anlage 2.6.1, mit dem aktuellen Plankonzept Repowering, s. Anlage 2.6.2 übersandt.

 

Dieses Konzept beinhaltet erneut zwei Alternativen. Die Alternative C sieht vor, alle alten WEA auf der Halde Nierchen abzubauen und auf dem Gelände der Stadt Eschweiler 3 WEA mit 175 m Gesamt- und 110 m Nabenhöhe zu errichten. In der Alternative D können die vier alten WEA auf Langerweher Gelände erhalten bleiben und auf Eschweiler Gelände können zwei neue WEA auf der Westseite der Halde errichtet werden.

Auch für diesen Alternativen bietet Energiekontor an, eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung des Windparks einzusetzen.

 

In der Anlage 3 ist die Stellungnahme des Investors zu 209 Stellungnahmen der Öffentlichkeit und in der

Anlage 4 die Stellungnahme des Investors zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - Windpark Halde Nierchen - dargestellt.

Dabei handelt es sich aber nicht um eine Abwägung nach dem Baugesetzbuch, sondern lediglich um einen Vorschlag des Investors zum Umgang mit den Bedenken. Mit diesem „Zwischenschritt“ ist kein Beschlussvorschlag für den Ausschuss im laufenden Bebauungsplanverfahren verbunden.

 

Auf Grund der Vielzahl der Bürgerschreiben und der Schreiben der Träger öffentlicher Belange wurde auf einen Ausdruck zu dieser Vorlage verzichtet. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die Unterschriftenliste sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden gleichwohl den Mitgliedern des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Einzelvertreter der vollständigen Information halber zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob das Verfahren zum Repowering im Windpark Halde Nierchen fortgeführt oder beendet wird.

Befürwortet die Stadt Eschweiler ein Repowering, so kann das Verfahren ohne die Gemeinde Langerwehe entweder

·         als Alternative C (3 WEA wie bisher und kompletter Abbau der Altanlagen) oder

·         als Alternative D (2 WEA auf der Westseite, ohne Rückbau der vier Altanlagen auf Langerweher Seite)

weitergeführt werden.

Will die Stadt Eschweiler kein Repowering auf der Halde Nierchen ermöglichen, sind die bisherigen Beschlüsse zu den Bauleitplanverfahren - 1. Änderung des Bebauungsplans 243 bzw. Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 8 - aufzuheben.

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten, Planungen und Erschließungsmaßnahmen trägt der Investor.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.