Die Schulordnung der Musikschule wird mit Wirkung zum 01.01.2017 entsprechend der als Anlage der Verwaltungsvorlage beigefügten Fassung geändert. Die geänderten Fassungen der Entgeltordnung und der Honorarverträge werden ebenso wie die einzelnen Honorarhöhen ab 01.01.2017 so festgelegt wie in der Sitzung des Kulturausschusses vom 07.12.2016 beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: