Der Integrationsrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


Die Vorsitzende Frau Nora Hamidi stellt die Frage an die Verwaltung, welche Hintergründe bei der neu eingeführten Regelung vorliegen, dass zukünftig bei anerkannten Flüchtlingen eine Wohnsitzauflage von einer Dauer von bis zu 3 Jahren festgesetzt werden kann.

 

Herr Jürgen Rombach erläutert hierauf, dass das Ziel der Regelung sei, zum einen die Entstehung von extremen Ballungsgebieten in Großstädten zu verhindern und zum anderen einmal begonnene Integrationsmaßnahmen durch einen Wohnungswechsel erschwert bzw. nach dem Umzug oftmals nicht mehr aufgenommen werden. Für Härtefälle sei im neuen Integrationsgesetz jedoch auch eine entsprechende Härtefallregelung getroffen worden.