Die als Anlage der
Verwaltungsvorlage Nr. 307/16 beigefügte
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler 2016
wurde beschlossen.
Nachfolgende sich
aus dem SEP 2016 ergebende schulorganisatorische Maßnahmen werden mit
Wirkung zum Schuljahr 2017/18 beschlossen:
- Zur Klassenbildung in den 1. Schuljahren ab dem Schuljahr 2017/18:
An folgenden mehrzügigen Grundschulen des Gemeinsamen Lernens (GL) –
konkret an der KGS Bergrath, der KGS Bohl, der KGS Eduard-Mörike, der KGS
Don Bosco und der EGS – wird die Anzahl der in den Klassen 1 aufzunehmenden
Schülerinnen und Schüler auf maximal 24 Kinder je Eingangsklasse begrenzt.
An der KGS Barbaraschule mit ihren zwei Teilstandorten in
Pumpe-Stich und Röthgen erfolgt ebenfalls eine Begrenzung der aufzunehmenden
Erstklässler auf 24 Kinder pro Klasse, da diese Schule einen hohen Migrationsanteil
hat und sich zumindest hinsichtlich des Teilstandortes in einem Quartier mit
einem besonderen sozialen Förderungs- und Ausgleichsbedarf liegt.
An der GGS Weisweiler erfolgt zunächst auf Wunsch der Schulleitung
eine Begrenzung der Aufnahmekapazität nur auf 27, obwohl es sich um eine Schule
mit GL handelt, vor dem Hintergrund, dass die Schule bisher die einzige
Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet ist und für die Weisweiler Bevölkerung
die einzige wohnortnahe Grundschule darstellt.
An der KGS Röhe wird aufgrund der drohenden sinkenden
Schülerzahlen auch nur eine Begrenzung auf 27 festgeschrieben, um die
prognostizierten Jahrgänge mit geringen Geburtenzahlen im Ortsteil Röhe mit starken
Jahrgängen bzw. externen Anmeldungen so kompensieren zu können, dass der
Bestand der Schule gesichert ist.
An den übrigen Grundschulen ohne GL- Angebot (KGS Kinzweiler und KGS
Dürwiß) wird die Aufnahmekapazität in den ersten Klassen auf 27 Kinder
begrenzt.
- Die Zügigkeit der KGS Barbaraschule wird für beide Standorte auf
insgesamt 3 Züge festgelegt.
- Zur Schulartbestimmung an Grundschulen wird vor dem Hintergrund des gegen der SEP-
Empfehlung durch den Schulausschuss am 08.06.2016 gefassten Beschlusses
von Seiten des Schulträgers keine Initiative zur Durchführung eines Abstimmungsverfahren nach § 27 Abs. 3
Schulgesetz NRW (Umwandlung der Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen)
ergriffen.
- Zur Verlängerung der Schulzeit am Städt. Gymnasium wird auf die
Verwaltungsvorlage Nr. 274/16 verwiesen und die Ablehnung der
Bezirksregierung zur Kenntnis genommen.
Frau Seeger merkte an, dass auf Seite 155 des Schulentwicklungsplanes noch der alte Schulleiter der KGS Kinzweiler, Herr Gerd Schnitzler, aufgeführt sei. Seit dem 01.08.2016 sei allerdings Frau Ingeborg Lingens Schulleiterin der KGS Kinzweiler. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass sich die auf Seite 269 dargestellten Schülerzahlen der Adam-Ries-Schule deutlich erhöht haben. Dies sei auf die Rückstellungen aus anderen Schulformen sowie die hohe Anzahl an zu beschulenden Flüchtlingskindern zurückzuführen. Die Änderungen würden selbstverständlich in der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes berücksichtigt.
Der Schulausschuss hat folgende Beschlüsse einstimmig gefasst.