Betreff
Schulentwicklungsplan der Stadt Eschweiler - Endfassung 2016 -
Vorlage
307/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler 2016 wird beschlossen.

 

Nachfolgende sich aus dem SEP 2016 ergebende schulorganisatorische Maßnahmen werden mit Wirkung zum Schuljahr 2017/18 beschlossen:

  1. Zur Klassenbildung in den 1. Schuljahren ab dem Schuljahr 2017/18:

An folgenden mehrzügigen Grundschulen des Gemeinsamen Lernens (GL) – konkret an der KGS Bergrath, der KGS Bohl, der KGS Eduard-Mörike, der KGS Don Bosco und der EGS – wird die Anzahl der in den Klassen 1 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler auf maximal 24 Kinder je Eingangsklasse begrenzt.

An der KGS Barbaraschule mit ihren zwei Teilstandorten in Pumpe-Stich und Röthgen erfolgt ebenfalls eine Begrenzung der aufzunehmenden Erstklässler auf 24 Kinder pro Klasse, da diese Schule einen hohen Migrationsanteil hat und sich zumindest hinsichtlich des Teilstandortes in einem Quartier mit einem besonderen sozialen Förderungs- und Ausgleichsbedarf liegt.

An der GGS Weisweiler erfolgt zunächst auf Wunsch der Schulleitung eine Begrenzung der Aufnahmekapazität nur auf 27, obwohl es sich um eine Schule mit GL handelt, vor dem Hintergrund, dass die Schule bisher die einzige Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet ist und für die Weisweiler Bevölkerung die einzige wohnortnahe Grundschule darstellt.

An der KGS Röhe wird aufgrund der drohenden sinkenden Schülerzahlen auch nur eine Begrenzung auf 27 festgeschrieben, um die prognostizierten Jahrgänge mit geringen Geburtenzahlen im Ortsteil Röhe mit starken Jahrgängen bzw. externen Anmeldungen so kompensieren zu können, dass der Bestand der Schule gesichert ist.

An den übrigen Grundschulen ohne GL- Angebot (KGS Kinzweiler und KGS Dürwiß) wird die Aufnahmekapazität in den ersten Klassen auf 27 Kinder begrenzt.

  1. Die Zügigkeit der KGS Barbaraschule wird für beide Standorte auf insgesamt 3 Züge festgelegt.
  2. Zur Schulartbestimmung an Grundschulen wird  vor dem Hintergrund des gegen der SEP- Empfehlung durch den Schulausschuss am 08.06.2016 gefassten Beschlusses von Seiten des Schulträgers keine Initiative zur Durchführung eines  Abstimmungsverfahren nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW (Umwandlung der Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen) ergriffen.
  3. Zur Verlängerung der Schulzeit am Städt. Gymnasium wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 274/16 verwiesen und die Ablehnung der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen.

 


Inhaltlich wird auf die Vorlage Nr. 09/16 verwiesen, in der ausführlich auf die wesentlichen Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung eingegangen wurde.

 

Im Rahmen des erfolgten Abstimmungsverfahrens gingen von den Schulen marginale Änderungen zu den Raumnutzungsplänen ein, die in die Endfassung übernommen wurden. Von den Nachbarstädten reagierte nur die Stadt Stolberg mit Schreiben vom 19.9.2016. Sie teilte mit, dass sie die Fortschreibung des SEP zur Kenntnis genommen habe und gegen die Beantragung bei der zuständigen Schulaufsicht im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 SchulG eine Rückkehr zur Schulzeit von 9 Jahren (G 9) am Städt. Gymnasium  zu erwirken, keine Bedenken erhebe.

 

Von den Schulaufsichten reagierte nur die Bezirksregierung zur G8/G9-Thematik, wie in der separaten Verwaltungsvorlage Nr. 274/16 dargestellt.

 

Weitere schriftliche Einwendungen erfolgten in der vorgegebenen Frist (bis 20.09.) und auch darüber hinaus bisher nicht.

 

Ungeachtet dessen wurde die Verwaltung von Eltern künftiger Erstklässler an der KGS Dürwiß mit E-Mail vom 10.10.2016 zu einem Elterninfoabend eingeladen mit folgendem Text (auszugsweise):

„ aktuell bestehen in Dürwiß, Neu-Lohn und Fronhoven akute Befürchtungen der Eltern, dass ihre Kinder an der Grundschule Dürwiß für das kommende Schuljahr 2017/18 abgelehnt werden könnten. Daher möchten wir Sie recht herzlich zu einem Informationsabend mit allen interessierten Eltern einladen!

Wir laden zu diesem Treffen am Mittwoch, 2.November 2016 um 19.30 Uhr in die Reiterklause Kranen, Grünstraße 119 a ein. ….“

 

Hintergrund sind die nach den Vorschlägen im SEP zu erwartenden Abweisungen von Kindern bei Festlegung der Aufnahmekapazität von 27 Kindern pro Klasse. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ( Stand: 25.10.16) wurden 62 Kinder an der KGS Dürwiß angemeldet, davon 2 Kinder mit voraussichtlichem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und 2 vorzeitig einzuschulende Kinder; 3 Kinder sind noch nicht angemeldet. Da Dürwiß kein GL-Angebot hat, müssten die beiden Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine andere Schule besuchen. Insofern wäre – je nach Entscheidung über die „Kann-Kinder“ mit max. 60 bzw. 63 Kindern zu rechnen. Laut SEP 2016 waren für 2017/18 58 Kinder prognostiziert.

 

Ob tatsächlich nur 2 Klassen in Dürwiß eingerichtet werden können, hängt von der Anmeldesituation im Stadtgebiet insgesamt ab. Da bisher noch viele Kinder (über 40) nicht angemeldet sind, kann dazu noch keine Aussage getroffen werden. In der Schulausschusssitzung kann mündlich über den bis dahin aktuellen Stand berichtet werden, ebenso über die Ergebnisse des Elterninfoabends.

 

In Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht (zuständigen Schulrätin Frau Katz) vom 26.10.16. wird seitens der Verwaltung dennoch vorgeschlagen, aus den sich aus den Ausführungen im SEP ergebenden Gründen bei der Festlegung der Aufnahmekapazität von 27 Kindern bei Nicht-GL-Schulen entsprechend des Wunsches der Grundschulleiter zu bleiben.


  keine

 


  keine