Die als Anlage
beigefügte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt
Eschweiler 2016 wird beschlossen.
Nachfolgende sich
aus dem SEP 2016 ergebende schulorganisatorische Maßnahmen werden mit
Wirkung zum Schuljahr 2017/18 beschlossen:
- Zur Klassenbildung in den 1. Schuljahren ab dem Schuljahr 2017/18:
An folgenden mehrzügigen Grundschulen des Gemeinsamen Lernens (GL) –
konkret an der KGS Bergrath, der KGS Bohl, der KGS Eduard-Mörike, der KGS
Don Bosco und der EGS – wird die Anzahl der in den Klassen 1 aufzunehmenden
Schülerinnen und Schüler auf maximal 24 Kinder je Eingangsklasse begrenzt.
An der KGS Barbaraschule mit ihren zwei Teilstandorten in
Pumpe-Stich und Röthgen erfolgt ebenfalls eine Begrenzung der aufzunehmenden
Erstklässler auf 24 Kinder pro Klasse, da diese Schule einen hohen Migrationsanteil
hat und sich zumindest hinsichtlich des Teilstandortes in einem Quartier mit
einem besonderen sozialen Förderungs- und Ausgleichsbedarf liegt.
An der GGS Weisweiler erfolgt zunächst auf Wunsch der Schulleitung
eine Begrenzung der Aufnahmekapazität nur auf 27, obwohl es sich um eine Schule
mit GL handelt, vor dem Hintergrund, dass die Schule bisher die einzige
Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet ist und für die Weisweiler Bevölkerung
die einzige wohnortnahe Grundschule darstellt.
An der KGS Röhe wird aufgrund der drohenden sinkenden
Schülerzahlen auch nur eine Begrenzung auf 27 festgeschrieben, um die
prognostizierten Jahrgänge mit geringen Geburtenzahlen im Ortsteil Röhe mit starken
Jahrgängen bzw. externen Anmeldungen so kompensieren zu können, dass der
Bestand der Schule gesichert ist.
An den übrigen Grundschulen ohne GL- Angebot (KGS Kinzweiler und KGS
Dürwiß) wird die Aufnahmekapazität in den ersten Klassen auf 27 Kinder
begrenzt.
- Die Zügigkeit der KGS Barbaraschule wird für beide Standorte auf
insgesamt 3 Züge festgelegt.
- Zur Schulartbestimmung an Grundschulen wird vor dem Hintergrund des gegen der SEP-
Empfehlung durch den Schulausschuss am 08.06.2016 gefassten Beschlusses
von Seiten des Schulträgers keine Initiative zur Durchführung eines Abstimmungsverfahren nach § 27 Abs. 3
Schulgesetz NRW (Umwandlung der Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen)
ergriffen.
- Zur Verlängerung der Schulzeit am Städt. Gymnasium wird auf die
Verwaltungsvorlage Nr. 274/16 verwiesen und die Ablehnung der
Bezirksregierung zur Kenntnis genommen.
Inhaltlich wird auf
die Vorlage Nr. 09/16 verwiesen, in der ausführlich auf die wesentlichen
Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung eingegangen wurde.
Im Rahmen des
erfolgten Abstimmungsverfahrens gingen von den Schulen marginale Änderungen zu
den Raumnutzungsplänen ein, die in die Endfassung übernommen wurden. Von den
Nachbarstädten reagierte nur die Stadt Stolberg mit Schreiben vom 19.9.2016.
Sie teilte mit, dass sie die Fortschreibung des SEP zur Kenntnis genommen habe
und gegen die Beantragung bei der zuständigen Schulaufsicht im Rahmen eines
Schulversuchs nach § 25 SchulG eine Rückkehr zur Schulzeit von 9 Jahren (G 9)
am Städt. Gymnasium zu erwirken, keine
Bedenken erhebe.
Von den
Schulaufsichten reagierte nur die Bezirksregierung zur G8/G9-Thematik, wie in
der separaten Verwaltungsvorlage Nr. 274/16 dargestellt.
Weitere schriftliche
Einwendungen erfolgten in der vorgegebenen Frist (bis 20.09.) und auch darüber
hinaus bisher nicht.
Ungeachtet dessen
wurde die Verwaltung von Eltern künftiger Erstklässler an der KGS Dürwiß mit
E-Mail vom 10.10.2016 zu einem Elterninfoabend eingeladen mit folgendem Text
(auszugsweise):
„ aktuell bestehen
in Dürwiß, Neu-Lohn und Fronhoven akute Befürchtungen der Eltern, dass ihre
Kinder an der Grundschule Dürwiß für das kommende Schuljahr 2017/18 abgelehnt
werden könnten. Daher möchten wir Sie recht herzlich zu einem Informationsabend
mit allen interessierten Eltern einladen!
Wir laden zu diesem
Treffen am Mittwoch, 2.November 2016 um 19.30 Uhr in die Reiterklause Kranen,
Grünstraße 119 a ein. ….“
Hintergrund sind die
nach den Vorschlägen im SEP zu erwartenden Abweisungen von Kindern bei
Festlegung der Aufnahmekapazität von 27 Kindern pro Klasse. Bis zum Zeitpunkt
der Erstellung der Vorlage ( Stand: 25.10.16) wurden 62 Kinder an der KGS
Dürwiß angemeldet, davon 2 Kinder mit voraussichtlichem sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf und 2 vorzeitig einzuschulende Kinder; 3 Kinder sind noch
nicht angemeldet. Da Dürwiß kein GL-Angebot hat, müssten die beiden Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine andere Schule besuchen. Insofern
wäre – je nach Entscheidung über die „Kann-Kinder“ mit max. 60 bzw. 63 Kindern
zu rechnen. Laut SEP 2016 waren für 2017/18 58 Kinder prognostiziert.
Ob tatsächlich nur 2
Klassen in Dürwiß eingerichtet werden können, hängt von der Anmeldesituation im
Stadtgebiet insgesamt ab. Da bisher noch viele Kinder (über 40) nicht
angemeldet sind, kann dazu noch keine Aussage getroffen werden. In der
Schulausschusssitzung kann mündlich über den bis dahin aktuellen Stand
berichtet werden, ebenso über die Ergebnisse des Elterninfoabends.
In Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht (zuständigen Schulrätin Frau Katz) vom 26.10.16. wird seitens der Verwaltung dennoch vorgeschlagen, aus den sich aus den Ausführungen im SEP ergebenden Gründen bei der Festlegung der Aufnahmekapazität von 27 Kindern bei Nicht-GL-Schulen entsprechend des Wunsches der Grundschulleiter zu bleiben.
keine
keine