I.          Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - gemäß der in Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

II.         Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.        Der Entwurf des Bebauungsplans 205 – Industrie- und Gewerbepark VI – mit angepasstem Geltungsbereich (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Herr skE Leusch bat um Abstimmung mit dem Förster, ob die Pflanzliste aufgrund des Eschensterbens überarbeitet werden könne.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.