I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.      Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.      Der Bebauungsplan 287 A - Dürener Straße/Hovermühle - (Anlage 3 und 4) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr skB Braune wies auf ein mögliches Normenkontrollverfahren hin, falls eine zusätzliche verkehrliche Anbindung nicht gewährleistet sei.   


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten den Beschlussvorschlag einstimmig zu.