Sitzung: 10.11.2016 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 275/16
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4a
Abs. 3 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
2).
III. Die sonstigen öffentlichen und privaten
Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung
gewürdigt.
IV. Der Bebauungsplan 287 A - Dürener
Straße/Hovermühle - (Anlage 3 und 4) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als
Abschlussbegründung hierzu.
Herr skB Braune wies auf ein mögliches Normenkontrollverfahren hin, falls eine zusätzliche verkehrliche Anbindung nicht gewährleistet sei.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten den Beschlussvorschlag einstimmig zu.