Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

I.          Der Beschluss zur Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes 12 – Jahnstraße – vom 27.06.1995 (VV 322/95) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.

 

II.        Die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes 12 – Jahnstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des
§ 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

III.      Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Auf Nachfrage von Herrn RM Widell erläuterte Herr TB Gödde, dass die Container der Kindertagesstätte voraussichtlich für einen Zeitraum von 5 Jahren am Standort verbleiben würden. In der geplanten Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“ sei die Errichtung einer Kindertagesstätte zulässig. Er wies darauf hin, dass der Investor die komplette Fläche des Bebauungsplanes, wie im Geltungsbereich festgelegt, überplane.

Weiterhin führte er aus, dass die Bäume auf der August-Thyssen-Straße erhalten bleiben sollten, die Stellplätze nicht im öffentlichen Raum geplant seien und dass durch die steigende Geburtenrate in Eschweiler der Bedarf an KiTA-Plätzen vorhanden sei und daher eine eventuelle Erweiterung der Kindertagesstätte in der Planung berücksichtigt werden könne. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: