I.                    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.                Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7 – Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlagen 2, 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

IV.                Die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7 – Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlage 6 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: