Sitzung: 27.04.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 098/16
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der
Verwaltungsvorlage).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 7 – Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlagen 2,
3 und 4 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung (Anlage 5 der Verwaltungsvorlage) als
Abschlussbegründung hierzu.
IV.
Die 3.
Berichtigung des Flächennutzungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7 –
Alte Feuerwache Weisweiler – (Anlage 6 der Verwaltungsvorlage) wird
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: