Der im Sachverhalt und den Anlagen dargestellten Planung der neuen Kindertagesstätte auf dem Gelände der ehem. Hauptschule Dürwiß wird zugestimmt.


Auf Nachfrage mehrerer Ausschussmitglieder erläuterte Herr Kleicker, Architekturbüro Horbach und Kleicker Aachen, den Unterschied zwischen einer Funktionalausschreibung und einer Einzelgewerksausschreibung. Hierbei wies er insbesondere darauf hin, dass in einer Funktionalausschreibung keine Qualitäten, kein Entwurf und keine Materialien vorgegeben würden. In solchen Fällen böten die Bewerber Mindeststandards an, um das wirtschaftlichste Angebot abgeben zu können. Durch die nicht auf Nachhaltigkeit ausgelegten Materialien komme es häufig bereits nach kurzer Zeit zu erheblichen Sanierungskosten, hier insbesondere bei allen hoch beanspruchten Gegenständen, wie z.B. Türen, Bodenbelag, Sockelleisten, Fenstern pp..  Aus diesen Gründen sei in jedem Fall eine Einzelgewerksausschreibung zu empfehlen.

 

Herr RM Göbbels fragte nach, ob die Abrisskosten bereits in den angegebenen Kosten enthalten seien.

Herr TB Gödde sagte zu, dass diese Kosten mit dieser Niederschrift nachgereicht würden:

Nach Auskunft der Fachdienststelle belaufen sich die Abrisskosten auf 152.000,00 €.

 

Frau RM Priem erkundigte sich, ob bei der Leistungsbeschreibung die Belange der Inklusion berücksichtigt würden. Herr Kleicker teilte hierzu mit, dass der Ausbau barrierefrei und behindertenfreundlich vorgesehen sei.

 

Herr RM Pützer wies auf die angespannte Parkplatzsituation und die enge Wegeverbindung zu den vorgesehenen Bedienstetenparkplätzen hin. Herr TB Gödde  erläuterte hierzu, dass der Weg nur für Bedienstete befahrbar sei und gekennzeichnete Elternparkplätze vor dem Gebäude errichtet würden.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: