1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - vom 10.12.2009 (VV 353/09) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

  1. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Berndt wies darauf hin, dass bereits seit 2009 Probleme bei den Grunderwerbsverhandlungen bestanden hätten und erkundigte sich gleichzeitig, ob das Verwaltungsgebäude der RWE früher aufgegeben werde.

Herr TB Gödde erwiderte hierauf, dass nunmehr Einigkeit mit den Eigentümern bestehe, der lange Zeitraum aber auch dem Fund von Bodendenkmälern geschuldet sei. Die Erweiterung des Geltungsbereiches erfolge mit dem Ziel einer Überplanung der ungenutzten, großzügigen Parkplatzflächen. Für eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung würden zusätzlich die Flurstücke des Verwaltungsgebäudes der RWE mit einbezogen.

Herr RM Göbbels fragte, ob insbesondere im Hinblick auf vorhandene Teiche, Sumpfgebiete und die ehemalige Übergabestelle von Zügen am Kraftwerk ein Bodengutachten durchgeführt werde.

Dies wurde von Herrn TB Gödde bejaht.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: