I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle - (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: