Sitzung: 15.12.2015 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 371/15
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der
Verwaltungsvorlage).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle - (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: