I.                    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (1) und (2) BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                Die 1. Änderung des Bebauungsplans 263 – Ringofengelände – (Anlage 2 und 3) wird gemäß
§ 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss mit 3 Enthaltungen (UWG) einstimmig: