hier: Staatszuweisungen - Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich -
1. Der Prüfbericht der gpa NRW über die
überörtliche Prüfung der Stadt Eschweiler – Staatszuweisungen – Zuwendungen für die Durchführung
außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die als Prüfungsergebnis getroffenen
Feststellungen werden anerkannt. Die daraus abgeleiteten Hinweise und Empfehlungen werden umgesetzt und
beachtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der gpa NRW sowie der Aufsichtsbehörde (Untere Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen) eine Stellungnahme gemäß der Darstellungen im Sachverhalt abzugeben.
In der Zeit vom 20.01.2020 bis zum
22.01.2020 fand eine Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt statt, bei der die
Verwendung der gewährten Landesförderungen zur Durchführung des Offenen
Ganztags und der geregelten Vormittagsbetreuung an den Eschweiler Grundschulen
in den Schuljahren 2017 / 2018 und 2018
/ 2019 geprüft wurden.
Es wurde dabei festgestellt, dass für
die administrative Abwicklung der Offenen Ganztagsangebote zum Teil deutliches
Optimierungspotenzial gegeben war. Bedingt durch Übermittlungs- und
Summierungsfehler ist es im Schuljahr 2018 / 2019 zu einer Überzahlung von
Landesmitteln in Höhe von 80.109 Euro gekommen. Nicht korrekte
Meldungen auf Ebene der Kinder aus Flüchtlingsfamilien führten zu einer
weiteren Überzahlung von Fördergeldern in Höhe von 22.229 Euro. Zudem hat die Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2018
/ 2019 eine Betreuungspauschale in Höhe von 8.500 Euro für die Willi-Fährmann-Schule bewilligt. Diese Schule
hatte in diesem Schuljahr jedoch bereits den Status einer gebundenen
Ganztagsschule. Die Pauschale wurde seitens der Stadt Eschweiler nicht
beantragt, dennoch wurde diese bewilligt und nicht zurückgezahlt.
Die Überzahlung von Landesmitteln im
Schuljahr 2018 / 2019 betrug somit insgesamt: 110.837,50 Euro.
Durch die Prüfung der vorgelegten
Unterlagen (Schülerlisten) für das Schuljahr 2018 / 2019 wurde seitens des
Prüfers nachgewiesen, dass für Flüchtlingskinder, zumindest in Teilen sowohl
die für Flüchtlinge zu beantragenden erhöhten Fördermittel beantragt wurden,
als auch die für Regelkinder zu beantragenden Grundfördersätze, so dass für
diesen Personenkreis zweifach Fördergelder bewilligt wurden. Die zu viel
beantragten und bewilligten Fördermittel wurden entsprechend an die Träger der
jeweiligen Offenen Ganztagsschulen weitergeleitet. Die Träger wurden darüber
informiert, dass Erstattungsansprüche geltend gemacht werden müssen. Ihnen
wurde die zurückzuzahlende Summe mitgeteilt und sie wurden aufgefordert, die
Fördermittel bis zum 31.10.2020 zu erstatten. Zu den überzahlten bewilligten
Landesmittel wurden aufgrund der fehlerhaften Berechnung demnach auch zu viele
Elternbeiträge und Eigenanteile der Stadt Eschweiler an die jeweiligen Träger
gezahlt. Diese sind ebenfalls seitens der Träger zu erstatten.
Die als
Prüfungsergebnis getroffenen Feststellungen werden von der Verwaltung
anerkannt. Die daraus abgeleiteten Hinweise und Empfehlungen werden umgesetzt
und beachtet.
Die von dem Sachkonto 50190000 unter Produkt
032110101 an die betroffenen Träger ausgezahlten überzahlten Landesmittel,
Elternbeiträge und Eigenanteile der Stadt Eschweiler betragen insgesamt 167.729,50
Euro. Die Rückforderung wird über eine entsprechende kreditorische
Gutschrift zu diesem Produktsachkonto geltend gemacht.
Aufteilung
der zu viel gezahlten Beträge:
Deutscher
Kinderschutzbund:
Überzahlung
Landesmittel Regelkinder: 38.313,-
Überzahlung
Landesmittel Flüchtlingskinder: 1.669,-
Elternbeiträge
und Eigenanteile: 28.347,-
Erstattungsanspruch: 68.329,-
Betreute Schulen
Aachen – Land e.V. (AWO)
Überzahlung
Landesmittel Regelkinder: 9.288,-
Überzahlung
Landesmittel Flüchtlingskinder: 19.965,-
Elternbeiträge
und Eigenanteile: 43.809,-
Erstattungsanspruch: 73.062,-
Haus St. Josef/
Kinder- Jugend und Familienhilfe
Überzahlung
Landesmittel Regelkinder: 15.006,50
Überzahlung
Landesmittel Flüchtlingskinder: 594,50
Elternbeiträge
und Eigenanteile: 10.737,50
Erstattungsanspruch: 26.338,50
Die Rückerstattung der überzahlten Landesmittel in Höhe von 110.837,50 € erfolgt durch entsprechende Absetzung bei Sachkonto 41410200 unter Produkt 032110101.
Keine personellen Auswirkungen