Betreff
Überörtliche Prüfung der Stadt Eschweiler durch die Gemeindeprüfungsanstalt - gpaNRW - im Jahr 2020;
hier: Staatszuweisungen - Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich -
Vorlage
215/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.         Der Prüfbericht der gpa NRW über die überörtliche Prüfung der Stadt Eschweiler – Staatszuweisungen – Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im            Primarbereich wird zur Kenntnis genommen.

2.         Die als Prüfungsergebnis getroffenen Feststellungen werden anerkannt. Die daraus abgeleiteten Hinweise und Empfehlungen werden umgesetzt und beachtet.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der gpa NRW sowie der Aufsichtsbehörde (Untere      Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen) eine Stellungnahme gemäß der Darstellungen im      Sachverhalt abzugeben.


In der Zeit vom 20.01.2020 bis zum 22.01.2020 fand eine Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt statt, bei der die Verwendung der gewährten Landesförderungen zur Durchführung des Offenen Ganztags und der geregelten Vormittagsbetreuung an den Eschweiler Grundschulen in den Schuljahren 2017 / 2018 und  2018 / 2019 geprüft wurden.

 

Es wurde dabei festgestellt, dass für die administrative Abwicklung der Offenen Ganztagsangebote zum Teil deutliches Optimierungspotenzial gegeben war. Bedingt durch Übermittlungs- und Summierungsfehler ist es im Schuljahr 2018 / 2019 zu einer Überzahlung von Landesmitteln  in Höhe von 80.109 Euro gekommen. Nicht korrekte Meldungen auf Ebene der Kinder aus Flüchtlingsfamilien führten zu einer weiteren Überzahlung von Fördergeldern in Höhe von 22.229 Euro. Zudem hat die Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2018 / 2019 eine Betreuungspauschale in Höhe von 8.500 Euro für die Willi-Fährmann-Schule bewilligt. Diese Schule hatte in diesem Schuljahr jedoch bereits den Status einer gebundenen Ganztagsschule. Die Pauschale wurde seitens der Stadt Eschweiler nicht beantragt, dennoch wurde diese bewilligt und nicht zurückgezahlt.

 

Die Überzahlung von Landesmitteln im Schuljahr 2018 / 2019 betrug somit insgesamt: 110.837,50 Euro.

 

Durch die Prüfung der vorgelegten Unterlagen (Schülerlisten) für das Schuljahr 2018 / 2019 wurde seitens des Prüfers nachgewiesen, dass für Flüchtlingskinder, zumindest in Teilen sowohl die für Flüchtlinge zu beantragenden erhöhten Fördermittel beantragt wurden, als auch die für Regelkinder zu beantragenden Grundfördersätze, so dass für diesen Personenkreis zweifach Fördergelder bewilligt wurden. Die zu viel beantragten und bewilligten Fördermittel wurden entsprechend an die Träger der jeweiligen Offenen Ganztagsschulen weitergeleitet. Die Träger wurden darüber informiert, dass Erstattungsansprüche geltend gemacht werden müssen. Ihnen wurde die zurückzuzahlende Summe mitgeteilt und sie wurden aufgefordert, die Fördermittel bis zum 31.10.2020 zu erstatten. Zu den überzahlten bewilligten Landesmittel wurden aufgrund der fehlerhaften Berechnung demnach auch zu viele Elternbeiträge und Eigenanteile der Stadt Eschweiler an die jeweiligen Träger gezahlt. Diese sind ebenfalls seitens der Träger zu erstatten.

 

Die als Prüfungsergebnis getroffenen Feststellungen werden von der Verwaltung anerkannt. Die daraus abgeleiteten Hinweise und Empfehlungen werden umgesetzt und beachtet.

 


Die von dem Sachkonto 50190000 unter Produkt 032110101 an die betroffenen Träger ausgezahlten überzahlten Landesmittel, Elternbeiträge und Eigenanteile der Stadt Eschweiler betragen insgesamt 167.729,50 Euro. Die Rückforderung wird über eine entsprechende kreditorische Gutschrift zu diesem Produktsachkonto geltend gemacht.

 

Aufteilung der zu viel gezahlten Beträge:

Deutscher Kinderschutzbund:

Überzahlung Landesmittel Regelkinder:              38.313,-

Überzahlung Landesmittel Flüchtlingskinder:        1.669,-

Elternbeiträge und Eigenanteile:                                    28.347,-

Erstattungsanspruch:                                      68.329,-

 

Betreute Schulen Aachen – Land e.V. (AWO)

Überzahlung Landesmittel Regelkinder:                9.288,-

Überzahlung Landesmittel Flüchtlingskinder:      19.965,-

Elternbeiträge und Eigenanteile:                                    43.809,-

Erstattungsanspruch:                                      73.062,-

 

Haus St. Josef/ Kinder- Jugend und Familienhilfe

Überzahlung Landesmittel Regelkinder:              15.006,50

Überzahlung Landesmittel Flüchtlingskinder:           594,50

Elternbeiträge und Eigenanteile:                                    10.737,50

Erstattungsanspruch:                                      26.338,50

 

Die Rückerstattung der überzahlten Landesmittel in Höhe von 110.837,50 € erfolgt durch entsprechende Absetzung bei Sachkonto 41410200 unter Produkt 032110101.


Keine personellen Auswirkungen