hier: Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine
Die Stadt Eschweiler
unterstützt den Gartenbauverein Dürwiß e.V. auch zukünftig bei der Realisierung
von Projekten indem sie ggfls. beim Land NRW oder anderen Fördermittelgebern
zur Verfügung stehende Fördermittel beantragt.
Dem Antrag des
Gartenbauvereins Dürwiß e.V. auf Aufnahme in das Verzeichnis der
kulturtreibenden Vereine wird nicht zugestimmt.
Der Gartenbauverein
Dürwiß e.V. wurde am 24.10.1969 in der Gaststätte „Altes Rathaus“ gegründet.
Die damalige
Gemeinde Dürwiß stellte ein 9000 Quadratmeter großes Grundstück zur Verfügung,
welches bis heute für 23 Gärten zu je 350 bis 400 Quadratmeter genutzt wird.
Seit 1984 ist der
Gartenbauverein im Besitz eines Vereinsheims, welches auch für diverse
Veranstaltungen gemietet werden kann.
Die Gartenanlage mit
ihren 23 Gärten dient den Mitglieder und Familien in erster Linie zum Anbau von
Salat, Gemüse, Kartoffeln, Beeren, etc.
Neben den
Gartenfesten, die zu besonderen Gelegenheiten (Jubiläen) stattfinden, gehören
weitere Aktivitäten zum Vereinsleben, z.B.:
-
Ostereieressen
(Karfreitag)
-
gemeinsames
Grillfest
-
im
Herbst ein jährliches Erntedankfest
Des Weiteren werden
durch den Gartenbauverein Dürwiß zusammen mit dem Gartenbauverein Jakob Triem
e.V. Aldenhoven von Zeit zu Zeit Unternehmungen durchgeführt.
Im Jahr 2019 feierte
der Gartenbauverein Dürwiß e.V. sein 50-jähriges Jubiläum.
Die Stadt Eschweiler
unterstützte den Gartenbauverein Dürwiß e.V. in der Vergangenheit bereits mit
Fördermitteln des Landes NRW gemäß der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten, welche sich aus der
Gesetzesgrundlage des Bundeskleingartengesetzes ergeben. Diese finanzielle
Unterstützung soll der Gartenbauverein Dürwiß e.V. auch zukünftig erhalten,
sofern Fördermittel beim Land NRW oder anderen Fördermittelgebern beantragt
werden können.
Da es sich nicht um
kulturelle Aktivitäten handelt, wird dem Kulturausschuss vorgeschlagen, dem
Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine nicht
zuzustimmen.
keine finanziellen Auswirkungen
keine personellen
Auswirkungen