Betreff
Gartenbauverein Dürwiß e.V.;
hier: Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine
Vorlage
205/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Stadt Eschweiler unterstützt den Gartenbauverein Dürwiß e.V. auch zukünftig bei der Realisierung von Projekten indem sie ggfls. beim Land NRW oder anderen Fördermittelgebern zur Verfügung stehende Fördermittel beantragt.

 

Dem Antrag des Gartenbauvereins Dürwiß e.V. auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine wird nicht zugestimmt.

 


Der Gartenbauverein Dürwiß e.V. wurde am 24.10.1969 in der Gaststätte „Altes Rathaus“ gegründet.

 

Die damalige Gemeinde Dürwiß stellte ein 9000 Quadratmeter großes Grundstück zur Verfügung, welches bis heute für 23 Gärten zu je 350 bis 400 Quadratmeter genutzt wird.

 

Seit 1984 ist der Gartenbauverein im Besitz eines Vereinsheims, welches auch für diverse Veranstaltungen gemietet werden kann.

 

Die Gartenanlage mit ihren 23 Gärten dient den Mitglieder und Familien in erster Linie zum Anbau von Salat, Gemüse, Kartoffeln, Beeren, etc.

 

Neben den Gartenfesten, die zu besonderen Gelegenheiten (Jubiläen) stattfinden, gehören weitere Aktivitäten zum Vereinsleben, z.B.:

 

-          Ostereieressen (Karfreitag)

-          gemeinsames Grillfest

-          im Herbst ein jährliches Erntedankfest

 

Des Weiteren werden durch den Gartenbauverein Dürwiß zusammen mit dem Gartenbauverein Jakob Triem e.V. Aldenhoven von Zeit zu Zeit Unternehmungen durchgeführt.

 

Im Jahr 2019 feierte der Gartenbauverein Dürwiß e.V. sein 50-jähriges Jubiläum.

 

Die Stadt Eschweiler unterstützte den Gartenbauverein Dürwiß e.V. in der Vergangenheit bereits mit Fördermitteln des Landes NRW gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten, welche sich aus der Gesetzesgrundlage des Bundeskleingartengesetzes ergeben. Diese finanzielle Unterstützung soll der Gartenbauverein Dürwiß e.V. auch zukünftig erhalten, sofern Fördermittel beim Land NRW oder anderen Fördermittelgebern beantragt werden können.

 

Da es sich nicht um kulturelle Aktivitäten handelt, wird dem Kulturausschuss vorgeschlagen, dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine nicht zuzustimmen.

 


keine finanziellen Auswirkungen


keine personellen Auswirkungen