Betreff
Sportgutscheine für Eschweiler Sportvereine
Vorlage
201/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Trägern des organisierten Sports, u.a. dem Stadtsportverband unter Beteiligung der Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes Möglichkeiten zur Umsetzung der zusätzlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des SPD-Antrags vom 24.5.2020 zur Einführung eines „Eschweiler Sportgutscheins“ zu entwickeln.

Die Konzeption wird dem Rat anschließend zur Entscheidung vorgelegt.


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 24.05.2020 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler:

 

1. Die Einführung eines Sportgutscheins für Kinder  und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren für eine einjährige Mitgliedschaft in einem Sportverein eigener Wahl bei Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch die Stadt Eschweiler. Der Sportgutschein solle gemeinsam mit den Eschweiler Sportvereinen entwickelt werden. Alle Kinder und Jugendlichen sollen eine Übersicht über das Angebot der Eschweiler Sportvereine erhalten. Die Einlösung solle nach Belieben in einem gewissen Zeitraum erfolgen.

 

2. Die jährliche Verteilung eines Sportgutscheins nach Abschluss der unter 1 genannten Verteilung  für alle in Eschweiler wohnenden Kinder, welche die 5. Klasse einer weiterführenden Schule besuchen.

 

Der Sportgutschein solle einerseits die Sportvereine finanziell unterstützen und andererseits Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung bieten. Weiterhin bestünde so die Möglichkeit, diese längerfristig an den jeweiligen Sportverein zu binden.

 

Ein vergleichbares Angebot wurde in diesem Jahr in Stolberg umgesetzt, allerdings erfolgte die Umsetzung dort ausschließlich über den dortigen Stadtsportverband und die Finanzierung über Sponsoringmittel, so dass die „Sportgutscheine“ für die Stadt diesbezüglich bisher kostenneutral sind. Zudem kommen in Stolberg einerseits nur Grundschulkinder in den Genuss, Sportgutscheine erhalten zu dürfen. Inzwischen wurde das „Gutschein-Angebot“ auch für die Mitgliedschaft in kulturtreibenden Vereinen und zur Nutzung musikalischer Angebote erweitert. Seitdem ist eine finanzielle Beteiligung der Stadt mit jährlich 10.000 Euro veranschlagt.

 

Sollte das von dem Antragsteller vorgeschlagene Konzept für Eschweiler umgesetzt werden mit der Folge, dass die Mitgliedsbeiträge komplett über die Stadt finanziert werden müssten, wäre damit eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt verbunden. 

 

Aus Erfahrungswerten der Stadt Duisburg, bei der sich die Aktion eines beitragsfreien Sportvereinsjahres etabliert hat, wird dieses Angebot von 10 % aller Kinder und Jugendlichen der Stadt in Anspruch genommen. Auf Eschweiler bezogen würde dies eine Förderung von 430 Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen  10 und 18 Jahren bedeuten. Die Höhe der Jahresbeiträge der Sportvereine in Eschweiler liegt zwischen 30,00 Euro und mehreren hundert Euro. In Duisburg und in Stolberg beträgt die Höhe des Sportgutscheins pauschal 50,00 Euro. Die  SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragt die Übernahme des kompletten Jahresbeitrages. Bei einem Gutscheinangebot in Höhe von z.B. 50,00 Euro pro Kind und einer unterstellten Nachfrage von 10 % läge der finanzielle Aufwand für die Stadt demnach bei 21.500 Euro jährlich. Hierbei bleibt die Anzahl der bisher bereits in den Vereinen bestehenden Mitgliedschaften von Kindern und Jugendlichen noch unberücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass Familien, deren Kinder bereits Mitglieder in Sportvereinen sind, ebenfalls von einem „Gutscheinangebot“ Gebrauch machen würden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass mit den Trägern des organisierten Sports, für die Mitgliedschaft in Vereinen, die Mitglied im Stadtsportverband sind, ein Konzept zur Umsetzung eines „ Eschweiler Sportgutschein“ entworfen wird, wobei zu bedenken ist, dass hiermit eine Neuakquise von Mitgliedern auch nur bedingt zugesichert bzw. erreicht werden kann. Bekannter Weise haben viele Vereine jetzt schon Wartelisten und sind demnach nicht in der Lage, spontan neue Mitglieder aufzunehmen. In Stolberg beteiligten sich bisher 17 von 58 Sportvereinen an diesem Projekt. Dies könnte auf fehlende Aufnahmekapazitäten zurückzuführen sein.

 

Die vorgeschlagene Begrenzung auf die angeführten Vereine erfolgt deshalb, da diese die Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen durch Unterschrift bestätigt haben.

 

Ungeachtet dessen ist zu betrachten, dass der Beitrag von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes bereits mit bis zu 180,00 Euro (für die Teilhabe in Sport oder Kultur) – 15 € pro Monat - gefördert wird. Hierunter fallen allerdings jedwede Teilhabeleistungen – sowohl für Sportangebote als auch für kulturelle Angebote-. Dies wird in 2020 bisher von 48 Kindern und Jugendlichen in Eschweiler, die kinderzuschlag- und wohngeldberechtigt sind, wahrgenommen. Die Anzahl der Kinder, die über das Jobcenter Leistungen beziehen, und Teilhabeleistungen beantragt haben, wurde von der Verwaltung beim Jobcenter angefragt. Die Antwort lag bis zur Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Zu klären ist insofern, in welchem Umfang eine zusätzliche Förderung dieses Klientels dann im Sinne der Gleichbehandlung mit „Sportgutscheinen“ erfolgen sollte, zumal die für diesen Personenkreis möglichen Fördermittel weit über die Mittel des Sportgutscheins hinausgehen.


Die vorgeschlagene Konzeptentwicklung ist für die Stadt kostenneutral.


Die Erstellung der Konzeption wird von Mitarbeitern des Amtes für Schulen, Sport und Kultur begleitet.