Die Verwaltung wird
beauftragt mit den Trägern des organisierten Sports, u.a. dem Stadtsportverband
unter Beteiligung der Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes Möglichkeiten
zur Umsetzung der zusätzlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen im Sinne
des SPD-Antrags vom 24.5.2020 zur Einführung eines „Eschweiler Sportgutscheins“
zu entwickeln.
Die Konzeption wird dem Rat anschließend zur Entscheidung vorgelegt.
Mit dem als Anlage
beigefügten Schreiben vom 24.05.2020 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Eschweiler:
1. Die Einführung eines Sportgutscheins für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren
für eine einjährige Mitgliedschaft in einem Sportverein eigener Wahl bei
Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch die Stadt Eschweiler. Der Sportgutschein
solle gemeinsam mit den Eschweiler Sportvereinen entwickelt werden. Alle Kinder
und Jugendlichen sollen eine Übersicht über das Angebot der Eschweiler
Sportvereine erhalten. Die Einlösung solle nach Belieben in einem gewissen
Zeitraum erfolgen.
2. Die jährliche Verteilung eines Sportgutscheins nach Abschluss der
unter 1 genannten Verteilung für alle in
Eschweiler wohnenden Kinder, welche die 5. Klasse einer weiterführenden Schule
besuchen.
Der Sportgutschein solle einerseits die Sportvereine finanziell
unterstützen und andererseits Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur
sportlichen Betätigung bieten. Weiterhin bestünde so die Möglichkeit, diese
längerfristig an den jeweiligen Sportverein zu binden.
Ein vergleichbares
Angebot wurde in diesem Jahr in Stolberg umgesetzt, allerdings erfolgte die
Umsetzung dort ausschließlich über den dortigen Stadtsportverband und die
Finanzierung über Sponsoringmittel, so dass die „Sportgutscheine“ für die Stadt
diesbezüglich bisher kostenneutral sind. Zudem kommen in Stolberg einerseits
nur Grundschulkinder in den Genuss, Sportgutscheine erhalten zu dürfen.
Inzwischen wurde das „Gutschein-Angebot“ auch für die Mitgliedschaft in
kulturtreibenden Vereinen und zur Nutzung musikalischer Angebote erweitert.
Seitdem ist eine finanzielle Beteiligung der Stadt mit jährlich 10.000 Euro
veranschlagt.
Sollte das von dem Antragsteller vorgeschlagene Konzept für Eschweiler
umgesetzt werden mit der Folge, dass die Mitgliedsbeiträge komplett über die
Stadt finanziert werden müssten, wäre damit eine erhebliche zusätzliche
finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt verbunden.
Aus Erfahrungswerten der Stadt Duisburg, bei der sich die Aktion eines
beitragsfreien Sportvereinsjahres etabliert hat, wird dieses Angebot von 10 %
aller Kinder und Jugendlichen der Stadt in Anspruch genommen. Auf Eschweiler
bezogen würde dies eine Förderung von 430 Kindern und Jugendlichen im Alter
zwischen 10 und 18 Jahren bedeuten. Die
Höhe der Jahresbeiträge der Sportvereine in Eschweiler liegt zwischen 30,00
Euro und mehreren hundert Euro. In Duisburg und in Stolberg beträgt die Höhe
des Sportgutscheins pauschal 50,00 Euro. Die
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragt die Übernahme des
kompletten Jahresbeitrages. Bei einem Gutscheinangebot in Höhe von z.B. 50,00
Euro pro Kind und einer unterstellten Nachfrage von 10 % läge der finanzielle
Aufwand für die Stadt demnach bei 21.500 Euro jährlich. Hierbei bleibt die
Anzahl der bisher bereits in den Vereinen bestehenden Mitgliedschaften von
Kindern und Jugendlichen noch unberücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass
Familien, deren Kinder bereits Mitglieder in Sportvereinen sind, ebenfalls von
einem „Gutscheinangebot“ Gebrauch machen würden.
Die Verwaltung
schlägt vor, dass mit den Trägern des organisierten Sports, für die
Mitgliedschaft in Vereinen, die Mitglied im Stadtsportverband sind, ein Konzept
zur Umsetzung eines „ Eschweiler Sportgutschein“ entworfen wird, wobei zu
bedenken ist, dass hiermit eine Neuakquise von Mitgliedern auch nur bedingt
zugesichert bzw. erreicht werden kann. Bekannter Weise haben viele Vereine
jetzt schon Wartelisten und sind demnach nicht in der Lage, spontan neue
Mitglieder aufzunehmen. In Stolberg beteiligten sich bisher 17 von 58
Sportvereinen an diesem Projekt. Dies könnte auf fehlende Aufnahmekapazitäten
zurückzuführen sein.
Die vorgeschlagene Begrenzung auf die angeführten Vereine erfolgt
deshalb, da diese die Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen durch
Unterschrift bestätigt haben.
Ungeachtet dessen ist zu betrachten, dass der Beitrag von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes bereits mit bis zu 180,00 Euro (für die Teilhabe in Sport oder Kultur) – 15 € pro Monat - gefördert wird. Hierunter fallen allerdings jedwede Teilhabeleistungen – sowohl für Sportangebote als auch für kulturelle Angebote-. Dies wird in 2020 bisher von 48 Kindern und Jugendlichen in Eschweiler, die kinderzuschlag- und wohngeldberechtigt sind, wahrgenommen. Die Anzahl der Kinder, die über das Jobcenter Leistungen beziehen, und Teilhabeleistungen beantragt haben, wurde von der Verwaltung beim Jobcenter angefragt. Die Antwort lag bis zur Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Zu klären ist insofern, in welchem Umfang eine zusätzliche Förderung dieses Klientels dann im Sinne der Gleichbehandlung mit „Sportgutscheinen“ erfolgen sollte, zumal die für diesen Personenkreis möglichen Fördermittel weit über die Mittel des Sportgutscheins hinausgehen.
Die vorgeschlagene Konzeptentwicklung ist für die Stadt kostenneutral.
Die Erstellung der
Konzeption wird von Mitarbeitern des Amtes für Schulen, Sport und Kultur
begleitet.