Betreff
Prüffähiger Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler 2018
Vorlage
200/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler für das Jahr 2018 zur Kenntnis.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wird zur örtlichen Prüfung sowie zur Vorbereitung der Bestätigung des Gesamtabschlusses durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 


Die Stadt Eschweiler hat wie alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nach § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen, in den alle verselbständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden.

 

Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.

 

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das 2. NKFWG NRW ist, abgesehen von den in Artikel 10 genannten Ausnahmen, zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Hinsichtlich der zeitlichen Anwendung ist seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) mit Datum vom 15. Februar 2019 ein Erlass zur Anwendung der Vorschriften für die Haushaltsplanung 2019 sowie die Einzel- und Gesamtabschlüsse zum 31. Dezember 2018 ergangen. Nach diesem Erlass finden die neuen Regelungen grundsätzlich erstmals für den auf den zum 31. Dezember 2019 zu erstellenden Gesamtabschluss Anwendung. 

 

Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW a.F. in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) a.F. aus:

 

-          der Gesamtbilanz

(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW a.F.),

 

-          der Gesamtergebnisrechnung

(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs),

 

-          dem Gesamtanhang

(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung, Hinweise auf Verantwortliche).

 

Ferner ist er um

 

-          einen Gesamtlagebericht

(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage)

 

-          sowie eine Beteiligungsbericht

(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler)

 

zu ergänzen.

 

Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.

 

In den Gesamtabschluss müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.

 

Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100% an der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtung für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler, beteiligt. Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler vollkonsolidiert. Weiterhin ist die Stadt Eschweiler Gesellschafterin der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH. Nach der Rekommunalisierung (31.12.2018, 24:00 Uhr) bleibt die Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH als Vorratsgesellschaft bestehen und wird weiterhin von der Stadt Eschweiler zu 100% gehalten.

 

Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler GmbH und zu 100% an der Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt. Eine Überprüfung der Wesentlichkeit dieser Gesellschaften für den kommunalen Gesamtabschluss ergab, dass sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW a.F. ist.

 

Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen nicht.

 

Unternehmen, die unter maßgeblichen Einfluss der Stadt Eschweiler stehen und für die eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0 %) und, aufgrund der 24,14%igen Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH.

 

Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW (a.F.) ist. Auf eine At-Equity-Bewertung wird daher verzichtet.

 

Insoweit ergeben sich aus der Überprüfung des Konsolidierungskreises für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2018 keine Veränderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht Konsolidierungskreis

 

 

 

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 wurden mit Verwaltungsvorlage Nr. 344/18 in der Sitzung des Stadtrates am 31.10.2018 eingebracht.

Der Gesamtabschluss 2016 wurde nach Abschluss der Prüfung am 08.01.2020 bestätigt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 gemäß § 116 GO NRW (a.F.) ist zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 geändert. Der Gesamtabschluss zum 31.12.2017 wird unter Berücksichtigung der im Prüfungszeitraum vorgenommenen Änderungen in der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2020 zur Bestätigung vorgelegt. Auf die Verwaltungsvorlage Nr. 131/20 wird verwiesen.

 

Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis 2018 für den Konzern Stadt Eschweiler sowie die Entwicklung der Bilanzsummen 2011 bis 2018 bzw. des Eigenkapitals stellen sich wie folgt dar:

 

 

Detaillierte Erläuterungen zum Gesamtabschluss 2018 sind jeweils dem Anhang, dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.

 

Der gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW a.F. zu erstellende Beteiligungsbericht, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Beteiligung der Stadt zu erläutern ist, ist dem Gesamtabschluss beigefügt.

 

Abweichend vom Inhaltsverzeichnis wurde auf die Beifügung der Auflistung gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie der Ratsmitglieder) als Anlage für die Verwaltungsvorlage verzichtet, da sie unverändert dem festgestellten Jahresabschluss 2018 entnommen werden kann.

 


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