Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses der
Stadt Eschweiler für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wird zur örtlichen Prüfung sowie
zur Vorbereitung der Bestätigung des Gesamtabschlusses durch den Rat an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Stadt Eschweiler hat wie alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen
grundsätzlich nach § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen, in den alle
verselbständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden.
Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die
Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche - analog des
Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt
Eschweiler und ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine
Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 das Zweite Gesetz
zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und
Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das 2. NKFWG NRW ist, abgesehen
von den in Artikel 10 genannten Ausnahmen, zum 01. Januar 2019 in Kraft
getreten. Hinsichtlich der zeitlichen Anwendung ist seitens des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) mit Datum vom 15.
Februar 2019 ein Erlass zur Anwendung der Vorschriften für die Haushaltsplanung
2019 sowie die Einzel- und Gesamtabschlüsse zum 31. Dezember 2018 ergangen.
Nach diesem Erlass finden die neuen Regelungen grundsätzlich erstmals für den
auf den zum 31. Dezember 2019 zu erstellenden Gesamtabschluss
Anwendung.
Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW a.F. in Verbindung
mit § 49 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW)
a.F. aus:
-
der Gesamtbilanz
(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden
zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der
Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW a.F.),
-
der Gesamtergebnisrechnung
(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung
abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche
Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens
und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs),
-
dem Gesamtanhang
(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung, Hinweise
auf Verantwortliche).
Ferner ist er um
-
einen Gesamtlagebericht
(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete
Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen
Gesamtlage)
-
sowie
eine Beteiligungsbericht
(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene
Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt
Eschweiler)
zu ergänzen.
Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind
nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der
Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.
In den Gesamtabschluss müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nicht
einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches
Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100% an der Strukturförderungsgesellschaft
Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtung für Kinder &
Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler,
beteiligt. Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler
vollkonsolidiert. Weiterhin ist die Stadt Eschweiler Gesellschafterin der WBE
Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH. Nach der Rekommunalisierung (31.12.2018,
24:00 Uhr) bleibt die Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH als
Vorratsgesellschaft bestehen und wird weiterhin von der Stadt Eschweiler zu
100% gehalten.
Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler GmbH
und zu 100% an der Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt.
Eine Überprüfung der Wesentlichkeit dieser Gesellschaften für den kommunalen
Gesamtabschluss ergab, dass sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW a.F. ist.
Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen
nicht.
Unternehmen, die unter maßgeblichen Einfluss der Stadt Eschweiler stehen
und für die eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind die
Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0 %) und, aufgrund der 24,14%igen
Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH.
Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung
der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter
Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW (a.F.) ist. Auf eine At-Equity-Bewertung
wird daher verzichtet.
Insoweit ergeben sich aus der Überprüfung des Konsolidierungskreises für
die Erstellung des Gesamtabschlusses 2018 keine Veränderungen.
Übersicht Konsolidierungskreis
Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 wurden mit
Verwaltungsvorlage Nr. 344/18 in der Sitzung des Stadtrates am 31.10.2018
eingebracht.
Der Gesamtabschluss 2016 wurde nach Abschluss der Prüfung am 08.01.2020
bestätigt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 gemäß § 116 GO NRW (a.F.) ist
zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde der
Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 geändert. Der Gesamtabschluss zum
31.12.2017 wird unter Berücksichtigung der im Prüfungszeitraum vorgenommenen
Änderungen in der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2020 zur Bestätigung
vorgelegt. Auf die Verwaltungsvorlage Nr. 131/20 wird verwiesen.
Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis 2018 für den Konzern
Stadt Eschweiler sowie die Entwicklung der Bilanzsummen 2011 bis 2018 bzw. des
Eigenkapitals stellen sich wie folgt dar:
Detaillierte Erläuterungen zum Gesamtabschluss 2018 sind jeweils dem
Anhang, dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.
Der gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW a.F. zu erstellende Beteiligungsbericht, in
dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Beteiligung der Stadt zu
erläutern ist, ist dem Gesamtabschluss beigefügt.
Abweichend vom Inhaltsverzeichnis wurde auf die Beifügung der Auflistung gemäß
§ 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie der
Ratsmitglieder) als Anlage für die Verwaltungsvorlage verzichtet, da sie
unverändert dem festgestellten Jahresabschluss 2018 entnommen werden kann.
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