Betreff
Befristete Neufestsetzung des Entgeltangebots (Tarifübersicht) und befristete Ergänzung der Haus- und Badeordnung für das städtische Freibad während der Freibadsaison 2020
Vorlage
184/20
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

1.       Das Freibad wird im Jahr 2020 in der Zeit vom 29.05. bis 30.9.2020 auf der Grundlage des als Anlage I beigefügten Nutzungskonzeptes geöffnet.

2.       Das ab dem 01.01.2011 geltende Entgeltangebot der städtischen Schwimmbäder wird für das Freibad in der Freibadsaison 2020 aufgehoben.

3.   Der Einlass in das Freibad im Rahmen des Öffentlichkeitsschwimmens kann im Jahr 2020  nur über im Vorfeld erworbene Onlinetickets und bereits erworbene Jahreskarten erfolgen.

4.   Das Eintrittsentgelt beträgt bei Online-Buchung  für Vollzahler 3,12 € und für ermäßigte Zahler 2,08  € inklusive Onlineticketgebühren  und Zahlungsabwicklungsgebühr. Bei Bargeldzahlung im  Rathaus sind die Tarife 3,00 € für Vollzahler und 2,00 € für ermäßigte Zahler.

5.   Der als Anlage 5 des Nutzungskonzeptes beigefügten Ergänzung der bestehenden Haus- und Badeordnung vom  01.11.2008  wird zugestimmt.

.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

27.05.2020

 

 

gez. Bertram

 

gez. Graff

 

 


Die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage aktuelle ab dem 20. Mai 2020 geltende Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSCHVO)  - 5. Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19. Mai 2020 - erlaubt unter Auflagen die Wiedereröffnung von Freibädern ab dem  20. Mai 2020.

 

Dazu wurde seitens der Verwaltung das beiliegende Konzept (Anlage I) entworfen. Neben Hygienevorschriften und Regelungen zur Abstandswahrung wurde auch ein Onlineticketing-Verfahren gewählt, welches hilft, den Zugang zum Freibad zeitlich und personell zu begrenzen und den Besuch auch zeitlich befristet zu dokumentieren, um so eine mögliche Infektionskette zügig nachvollziehen zu können.

 

Da die Nutzungszeiten reduziert wurden, ist auch eine Anpassung der Eintrittsentgelte vorgesehen. Um das Buchungssystem nicht zu verkomplizieren wurden nur zwei Tarife gewählt: 2,50 € für Vollzahler und 1,50 € für ermäßigte Besucher zuzüglich einer Onlineticketgebühr in Höhe von 0,50 € je Ticket  und einer Gebühr in Höhe von  acht bzw. 12 Cent für die Gebührenabwicklung. Für  Bürgerinnen und Bürger, die den Umgang mit Onlinesystemen scheuen, wird im Rathaus eine Servicestelle eingerichtet. Für die Änderung der Tarifstruktur ist ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Für die Umsetzung des Konzeptes und damit der grundsätzliche Öffnung des Freibades muss die Haus-und Badeordnung für das Freibad befristet geändert werden. Mit den Ergänzungen werden das Verhalten der Gäste im Wasser und dem Freibadgelände sowie das zügige Räumen des Freibadgeländes geregelt und die Fläche für den gastronomischen Verzehr begrenzt (Anlage 5 des Nutzungskonzeptes).        


Aufgrund der eingeschränkten Besucherzahl und dem geringeren Eintrittsentgelt ist mit Mindereinnahmen  im Teilergebnisplan Öffentliche Bäder, Produkt 084240102, Sachkonto 43210100, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, zu rechnen. Das Onlineticketsystem ist für die Stadt Eschweiler haushaltsneutral.

 


Durch die Servicestelle wird personelle Kapazität im Amt 40 gebunden.