Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen. Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die bisherige Entwicklung für 2020 (Datenbestand 02.06.2020) dargestellt.
Inkassounternehmen
Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.
Mit Stand vom 31.05.2020 wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:
Übermittlungsdatum |
Niederschlagungszeitraum |
Fallzahl |
Forderungshöhe |
16.10.2017 |
01.01.2015 –
04.07.2017 |
798 |
1.032.937
Euro |
06.03.2018 |
05.07.2017 –
31.12.2017 |
150 |
94.787 Euro |
20.08.2018 |
01.01.2018 –
31.07.2018 |
138 |
97.548 Euro |
07.03.2019 |
01.08.2018 –
31.01.2019 |
139 |
103.702 Euro |
31.10.2019 |
01.02.2019 –
31.08.2019 |
176 |
273.252 Euro |
18.05.2020 |
01.09.2019 –
31.03.2020 |
119 |
92.136 Euro |
|
1.520 |
1.694.362 Euro |
Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 31.03.2020 insgesamt wie folgt dar:
Bestandsveränderung
Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung: 174 Fälle
Bestand bei der BHI zum 31.05.2020: 1.346 Fälle
Zahlungseingänge
·
Verrechnete
Zahlungseingänge auf den Bestand bei der BHI 9.746,64
Euro
·
Erfolgsvergütung
der BHI -2.819,03
Euro
zzgl. 19 %
Mehrwertsteuer -535,61 Euro
Summe -3.354,64 Euro
·
der BHI gemeldete
Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler -980,25
Euro
=> Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler 5.411,75 Euro
Auswirkungen der
Corona-Epidemie
Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos werden seit Mitte März 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vollstreckungsaußendienst durchgeführt. Ebenso werden in Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden in der Städteregion keine Amtshilfeersuchen an fremde Vollstreckungsbehörden versendet.
Im Übrigen wird die Vollstreckung offener Forderungen weiter fortgeführt, wobei seit Mitte März 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie seitens der Zahlungspflichtigen vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie z.B. die erleichterte Gewährung einer Stundung, Gebrauch gemacht wird. Aktuell ist vorgesehen, den Vollstreckungsaußendienst zum 15.06.2020 unter Beachtung aller fortgeltenden Regeln der Gesundheitsfürsorge wieder aufzunehmen.
Kennzahlen und Auswertungen
Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2018 bis 2020 (Stand: 02.06.2020) wie folgt dar:
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung,
Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen
ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen,
insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw.
befristete Niederschlagungen.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitraum für die Jahre 2017 - 2020 (Stand 02.06.2020) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:
Stand 21.06.2017 (VV 121/17): 2.065.191,68 €
Stand 07.11.2017 (VV 321/17): 2.032.784,73 €
Stand 19.03.2018 (VV 095/18): 2.132.986,31 €
Stand 05.11.2018 (VV 311/18): 2.439.632,39 €
Stand 21.05.2019
(VV 144/19): 2.837.047,44 €
Stand
06.11.2019 (VV 379/19): 2.580.709,13 €
Stand 03.03.2020 (VV 079/20): 2.853.896,55 €
Stand 02.06.2020 (VV 154/20): 2.775.565,87 €
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Im Berichtszeitraum war das Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 604.800,00 €.