Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zum Ausbau von Friedhofsweg und Wilhelminenstraße zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät..
Veranlassung
Die Stadt Eschweiler beabsichtigt die Erneuerung der Kanäle
und des Straßenraums von
· Wilhelminenstraße zwischen der Straße Stich und Jägerspfad und
·
Friedhofsweg zwischen der Friedrichstraße und
dem Anschluss an die Wilhelminenstraße.
Die Erneuerung des Mischwasserkanals erfolgt in der Wilhelminenstraße auf gesamter Länge zwischen den Schächten 3033 480 bis 3033 300 und im Friedhofsweg ebenfalls auf gesamter Länge zwischen 3041 800 bis 3033 460. Hinzu kommen die Anschlussschächte in der Straße „Stich“ sowie Friedrichsstraße, die ebenfalls erneuert werden müssen. In der Wilhelminenstraße wird der Kanal auf einer Länge von rd. 580 m und im Friedhofsweg auf rd. 365 m erneuert.
Die Umbaumaßnahme des Straßenraums erfolgt in der Wilhelminenstraße auf einer Länge von rd. 625 m, im Friedhofsweg rd. 340 m. Zudem werden die beiden Parkplätze am städtischen Friedhof sowie am Eingang zum Stadtwald überplant. Beide Straßen befinden sich im südlichen Stadtgebiet von Eschweiler.
Die Wilhelminenstraße ist die Zufahrtsstraße zum Eschweiler Stadtwald und führt dort weiter als Nebenstrecke nach Stolberg. Im Planungsabschnitt münden Friedhofsweg, Heinrichsallee, Sperlichstraße, Eduardstraße, Im Hag, Jägerspfad sowie die Straße Am Schlemmerich an die Wilhelminenstraße. Zudem befinden sich ein Parkplatz nebst Eingang zum städtischen Friedhof sowie am südlichen Bauende die Zufahrt zum Waldparkplatz des Eschweiler Stadtwaldes.
Der Friedhofsweg verbindet die Friedrichstraße mit der Wilhelminenstraße. Am Friedhofsweg befindet sich ein Zugang zum Waldfriedhof. Vor dem Kotenpunkt mit der Wilhelminenstraße schließen beidseitig zwei Stichstraßen an den Friedhofsweg an.
Aufgrund des ausgeprägten Schadensbildes der Fahrbahnoberflächen beider Straßen ist die Verkehrssicherheit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Ausbrüche und Absackungen lassen ein geordnetes Ableiten der Oberflächenwässer nicht zu. In der jüngeren Vergangenheit häuften sich insbesondere nach Frostperioden Fahrbahnausbrüche, die durch den Baubetriebshof behoben werden mussten. Weiterhin sind im Bestand nur in Teilabschnitten der Wilhelminenstraße Bordsteinabgrenzungen zwischen Fahrbahn und Gehweg vorhanden; der teilweise vorhandene unbefestigte Streifen zwischen Fahrbahn und Gehweg erlaubt nur eine unzureichende Versickerung von Niederschlagswässern und aufgrund des Fehlens einer Rinnen- bzw. Bordanlage existiert bisher keine durchgehende Entwässerungseinrichtung für die Straße. Im Friedhofsweg existiert keine Abgrenzung zwischen Fahr- und Gehverkehr. Eine barrierefreie Ausgestaltung des Straßenraumes fehlt mit Ausnahme der in der jüngeren Vergangenheit hergestellten Querungsfurten am Knotenpunkt mit dem Jägerspfad. Für den Radverkehr existiert derzeit kein Angebot im Straßenraum.
Die
Beleuchtungsanlage der Wilhelminenstraße wurde gemäß Katasterauskunft im Jahr
1955 errichtet und Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts ergänzt. Zwei Masten wurden 1981 wohl erneuert. Im
Friedhofsweg sind lediglich vier Leuchtenstandorte vermerkt. Alter und
Mastabstände der weitestgehend noch mit Leuchtstofflampen bestückten Anlage
machen eine grundhafte Erneuerung unumgänglich, will man eine Ausleuchtung
erzielen, die die heutigen Vorgaben der Richtlinien erfüllt.
Arbeiten im Vorfeld
Neben den für die
Planung erforderlichen Vermessungsarbeiten wurde im Mai 2019 eine
Baugrunduntersuchung durchgeführt die Eingang in die Planung gefunden hat. In
2018 wurden im Friedhofsweg und in 2019 in der Wilhelminenstraße die
Hinterlassenschaften des frühzeitlichen Altbergbaus beseitigt. Auf Basis von
Recherchen und Erkundungsbohrungen durch das im Auftrag der Stadt Eschweiler
tätigen Ingenieurbüros Heitfeld-Schetelig GmbH wurden aufwändige
Verpressarbeiten erforderlich, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der
nicht bzw. nur unzureichend dokumentierte oberflächennahe Abbau von Kohle
Hohlräume hinterlassen hat, die zu einer Gefahr beim Bau der Kanäle zum
Beispiel durch Tagebruch hätten werden können. Die vermuteten Hohlräume wurden
daraufhin erbohrt und verpresst.
Ebenfalls im Vorfeld
wurden schon in Absprache mit den Versorgungsträgern Gespräche über den Zustand
deren Leitungsinfrastruktur geführt um Klärung über erforderliche Sanierungen
und Ausbauabsichten zu erhalten. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.
Am Friedhofsweg und
an der Wilhelminenstraße befindet sich ein markanter Baumbewuchs der durch die
Abteilung Freiraum und Grünordnung hinsichtlich der Vitalität untersucht wurde.
Es zeigte sich, dass verschiedene Bäume Erkrankungen aufweisen und spätestens
durch die erheblichen Eingriffe in das Erdreich, die beim Bau von Straßen und
Kanälen unumgänglich sind, eine weitere Beeinträchtigung erfahren werden, die
die Situation dieser Straßenbäume soweit beeinträchtigen wird, dass ein
verkehrssicherer Zustand nicht mehr gegeben sein wird. Daher wurde die Planung
in Abstimmung mit der Fachabteilung so ausgestaltet, dass zwar eine große Zahl
an Bäumen aus dem Straßenraum entnommen wird, aber durch die Einrichtung von
großen Baumquartieren ein sehr gutes Angebot für Neupflanzungen entsteht und
sich nach einer Anwuchszeit wieder ein begrünter Straßenraum einstellt.
Planung Entwässerung
Wilhelminenstraße
Die Entwässerung
erfolgt im gesamten Bereich in das
Mischwasserkanalsystem der Stadt Eschweiler. Die Kostendeckung der Kanalsanierung erfolgt
gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler. Sanierungsgrund sind hydraulische und bauliche Mängel.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler, das der Bezirksregierung Köln
vorliegt, sieht eine Erneuerung der Kanalisation für das Jahr 2018 vor. Das
Mischwassersystem soll hierbei weiter bestehen bleiben. Eine Untersuchung der
Hauptentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera ergab, dass eine Vielzahl überwiegend mittelstarker
bis starker Schäden, u. a. in Form von Muffenversätzen, Rissen und sonstigen
Fehlstellen bestehen.
Darüber hinaus sind
auf Grundlage des Generalentwässerungsplans (GEP) aus dem Jahr 2011 verschiedene Maßnahmen erforderlich, um hydraulische Überlastungen
zu verringern.
Der Mischwasserkanal
der Wilhelminenstraße wird mit den Dimensionen DN/OD 315, 400 und 500 geplant.
Friedhofsweg
Die Entwässerung
erfolgt im gesamten Bereich in das
Mischwasserkanalsystem der Stadt Eschweiler. Die Kostendeckung der Kanalsanierung erfolgt
gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler. Sanierungsgrund sind hydraulische und bauliche Mängel.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt,
welches der Bezirksregierung Köln vorliegt sieht eine Erneuerung der
Kanalisation für das Jahr 2016 vor. Das Mischwassersystem soll hierbei weiter
bestehen bleiben.
Eine Untersuchung
der Hauptentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera ergab, dass eine Vielzahl überwiegend mittelstarker
bis starker Schäden, u. a. in Form von Muffenversätzen, Rissen und sonstigen
Fehlstellen bestehen.
Der Mischwasserkanal
des Friedhofsweges wird mit der Dimension DN/OD 315 geplant.
Die Untersuchung der
Kanalhausanschlussleitungen beider Straßen
zeigt, dass auch diese umfangreiche Schäden aufweisen. Nach einer
detaillierten Auswertung der Dokumentation werden die schadhaften
Hausanschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze saniert. Im
Vorfeld der Baumaßnahme werden die konkret betroffenen Hauseigentümer
schriftlich über die Sanierungsnotwendigkeit informiert.
Im Kreuzungsbereich
Friedhofsweg und Wilhelminenstraße verläuft ein Stichkanal vom Friedhofsweg
kommend durch eine kleine Wegeparzelle, der die Häuser Wilhelmionenstraße 16
bis 22 entwässerungstechnisch erschließt. Im Rahmen der Umgestaltung dieser
Fläche ist die Außerbetriebnahme des Kanals geplant. Stattdessen werden die
Häuser über Grundstücksanschlussleitungen an den neuen Kanal in der
Wilhelminenstraße angeschlossen.
Planung Straßenbau
Wilhelminenstraße
Die
Wilhelminenstraße ist vom Querschnitt und ihrer Funktion als
Haupterschließungsstraße zu klassifizieren. Bedingt durch die Straßenkategorie
sowie die zahlreichen Zwangspunkte in Lage und Höhe erfolgt die Trassierung der
Fahrbahn fahrgeometrisch.
Die Ausbaulänge der
Wilhelminenstraße beträgt ca. 625 m. Der Verlauf der geplanten Fahrbahn wird
durch die vorhandenen Grundstücksgrenzen sowie der Querschnittsaufteilung mit
beidseitigen Gehwegen bestimmt. Über weite Streckenabschnitte hat die
Straßenparzelle eine Gesamtbreite von rd. 12,50 m. Breitere Parzellenabschnitte
erlauben die zusätzliche Anordnung von Längsparkstreifen bzw. Baumbeeten.
Stellenweise befinden sich private Einfriedungen/ Begrenzungsmauern auf
öffentlichem Grund. Im Zuge der Erneuerung des Straßenabschnittes wird die
teilweise Überbauung der öffentlichen Parzellen durch Vereinbarungen mit den
Grundstückseigentümern geregelt bzw. die private Bebauung zurückgebaut.
Ausnahme bildet hier der Bereich der Wilhelminenstraße ab Haus-Nr. 26 (Station
0+475) bis zum Knotenpunkt mit dem Jägerspfad. Hier orientiert sich die
Planungsgrenze an der privaten südlichen Bebauungsgrenze.
Zur Erhöhung der
Sicherheit für den Radfahrerverkehr wird auf der Wilhelminenstraße durchgehend
ein 1,50 m breiter Schutzstreifen vorgesehen. Zur Verkehrsberuhigung wird die
Fahrbahn mehrmals verschwenkt, bevor sie mit einem Rechtsbogen den heutigen
Verlauf aufgreift und in den Eschweiler Stadtwald führt. In Teilbereichen
werden alternierend Längsparkstände sowie Baumbeete neben der Fahrbahn
vorgesehen. Beidseitig werden Gehwege mit einer Breite von mind. 1,50 m
angeordnet.
Die
Wilhelminenstraße ist Bestandteil des Schulwegenetzes der Barbaraschule.
Hierfür werden mehrere Querungsmöglichkeiten vorgesehen:
- Knotenpunkt
„Stich“
- Einmündung
Friedhofsweg
- Einmündung
Eduardstraße
- Knotenpunkt
Jägerspfad
- Fahrbahnverengung
Waldparkplatz
Ergänzend zur sicheren Führung der Fußgänger vervollständigen die geplanten
Querungshilfen die o. g. verkehrsberuhigenden Maßnahmen und führen so zu einer
Reduzierung der Geschwindigkeiten.
Die
Fahrbahnverengung am Ortseingangsbereich von Stolberg kommend (Bauende) wird
umgebaut und erhält mit einer Durchfahrtsbreite von 3,75 m das Mindestmaß
gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006). Zudem wird
der derzeitige „Trampelpfad“ vom Waldparkplatz kommend aufgegriffen, und als
Schotterweg ertüchtigt.
Für die Andienung
des öffentlichen Nahverkehrs werden vier Haltestellen geplant. Für jede
Fahrtrichtung werden jeweils im Bereich des Friedhofsparkplatzes sowie am
Knotenpunkt mit dem Jägerspfad Haltepunkte vorgesehen.
Die Einfahr- und
Ausfahrradien der einmündenden Straßen wurden zwischen 4,0 m und 8,0 m
festgelegt. Die Größe der Ausrundungsradien wurde so gewählt, dass sich der
Gehweg dort nicht verschmälert. Bestehende Radiengrößen wurden aufgegriffen
bzw. wenn möglich vergrößert. Zwangspunkte hierbei stellten die privaten
Grundstücksparzellen dar. Am Knotenpunkt mit der Straße „Stich“ sowie am
Jägerspfad erfolgen die Eckausrundungen mittels Korbbögen. Die Befahrbarkeit
wurde bei allen Knotenpunkten mittels Schleppkurven überprüft.
Bemessungsfahrzeuge waren entweder ein Gelenkbus bzw. ein Lastzug mit Anhänger.
Die Ein- und Ausfahrten in bzw. aus den untergeordneten Straßen sind nur unter
Mitbenutzung der Gegenfahrbahnen möglich.
Aufgrund der
vorhandenen Breite der Straßenparzelle von rd. 12,50 m bis 15,00 m
konnte eine Fahrbahnbreite von 7,50 m geplant werden. Hierbei werden
beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen für den Radfahrer abmarkiert, so
dass für den motorisierten Verkehr 4,50 m Restbreite als Kernfahrbahn zur
Verfügung steht. Dies ermöglicht den Begegnungsfall Pkw / Pkw ohne Mitbenutzung
des Schutzstreifens. Der Begegnungsfall Pkw / Lkw kann durch Mitbenutzung des
Schutzstreifens erfolgen. Für die Fußgänger werden beidseitig mindestens
1,50 m breite, straßenbegleitende Gehwege angelegt. Abschnittsweise werden
1,50 m breite Baumbeete sowie 2,20 m breite Längsparkstände geplant.
Bei den Parkständen wird der geforderte Richtlinienwert von 2,00 m
aufgrund größer werdender Fahrzeugbreiten um 0,20 m erhöht.
Die Querungshilfen
werden mit Furtbreiten von 2,50 m und 4,00 m ausgebildet. Die Breite
der Fahrbahnteiler beträgt 2,50 m. Neben den Fahrbahnteilern beträgt die
Fahrstreifenbreite 3,75 m, so dass der Schutzstreifen ohne Unterbrechung
im Bereich der Querungshilfe geführt werden kann.
Der derzeitige
befestigte Stichweg zur Erschließung der Gebäude mit den Haus-Nr. 16-22
entfällt zukünftig. Die Gebäude erhalten jeweils 3,0 m breite Einfahrten,
die direkt an die Wilhelminenstraße geführt werden. Die Restflächen zwischen
den Einfahrten werden Grünfläche hergestellt. Im Bereich der vorhandenen
Leitungen wird zur Sicherstellung der Unterhaltung die Grünfläche mit einem
entsprechenden Unterbau versenden (Schotterrasen).
Der Gehweg wird
mittels Hochbordanlagen mit Anschlagshöhen zwischen 10 und 12 cm von der
Fahrbahn abgetrennt. In den Zufahrtsbereichen werden je nach Höhensituation
Rundbord- bzw. Schrägbordsteine vorgesehen. Zur Ableitung des
Oberflächenwassers wird ein 1 zeiliges Pflasterband vor den Bordanlagen
gesetzt. Die Einfassungen der Baumbeete sowie die Abgrenzung zu privaten
Grundstücken erfolgen mittels Tiefbordsteinen.
Die Querneigung der
Wilhelminenstraße ist als Dachprofil (Entwässerung an beiden Fahrbahnrändern)
zwischen Bauanfang und Einmündung Friedhofsweg ausgebildet. Im Anschluss
verwindet der rechte Fahrstreifen und die Straße verläuft mit einer
Einseitneigung nach links. Am Bauende verwindet der rechte Fahrstreifen erneut,
um an das Bestandsdachprofil anzuschließen. Die Querneigungen in der Fahrbahn
betragen zwischen 2,0 % und 4,5 %. In den gepflasterten Parkstreifen
und Gehwegen werden Querneigungen von mindestens 3,0 % vorgesehen um eine
geordnete Entwässerung der Oberflächen sicherzustellen.
Friedhofsweg
Beim Friedhofsweg
handelt es sich um eine Anliegerstraße. Die Ausbaulänge des Friedhofsweges
beträgt ca. 350 m. Der Verlauf der geplanten Fahrbahn wird durch die
vorhandenen Katastergrenzen bestimmt. Private Überbauungen, insbesondere an der
nördlichen Fahrbahnseite müssen großflächig zurückgebaut werden. Die
Straßenparzelle hat eine Breite von ca. 8,50 m bis 8,80 m. Die
Trassierung orientiert sich an den vorhandenen Parzellengrenzen. Prägend ist
die gerade Linienführung über ca. 190 m bevor der Friedhofsweg mit
einem Radius von 18 m rechts abkröpft und senkrecht an die
Wilhelminenstraße anschließt.
Ab Station 0+150
schließt südlich des Friedhofsweges der städtische Friedhof an. Hier werden für
den Friedhofsbesucher Parkstände neben dem Gehweg vorgesehen. Weiterhin bleiben
zwei vorhandene Bäume erhalten und werden in Baumbeete eingefasst. Zur
Verkehrsberuhigung und Aufwertung des Eingangsbereiches zum Friedhof wird die
Fahrbahn in diesem Bereich über beidseitige Rampen angehoben (Ausbildung
Plateau), so dass hier eine Platzfläche geschaffen wird.
Im Anschlussbereich
an die Wilhelminenstraße entsteht nördlich der abgekröpften Führung der
Fahrbahn eine Platzfläche, in der ebenfalls Parkstände vorgesehen sind.
Weiterhin wird die Zufahrt für die Gebäude den Haus-Nr. 4-14 der
Wilhelminenstraße hierüber gewährleistet. Die Ausrundungsradien zur
Wilhelminenstraße betragen hier 6,0 m und 8,0 m. Am Knotenpunkt mit
der Friedrichsstraße werden die Ein- und Ausfahrradien mit 8,0 m
festgelegt.
Die Fahrbahn des
Friedhofswegs wird mit einer durchgängigen Breite von 4,50 m geplant. Die
Gehwege erhalten Breiten zwischen 1,70 m und 2,30 m. Bei Station
0+185 wird ein Baumbeet zur Erhaltung des vorhandenen Baumes vorgesehen.
Hierdurch wird die Fahrbahn auf einer Länge von rd. 5,50 m auf 3,75 m
eingeengt. Im Bereich des Friedhofs werden neun Parkstände für die
Friedhofsbesucher vorgesehen. Diese werden in Senkrechtaufstellung angeordnet
und weisen Abmessungen von 2,50 m x 4,30 m (zzgl. 0,70 m
Überhang) auf. Zusätzlich werden zwei Parkstände mit einer Breite von
3,50 m, für mobilitätseingeschränkte Personen, vorgesehen. Zu Beginn des
Parkstreifens wird eine ca. 20 m² große Fläche für Recyclingcontainer
freigehalten. Zur Aufwertung wird diese Fläche gestalterisch mit Betonpalisaden
unterschiedlicher Bauhöhen eingefasst. Im direkten Eingangsbereich zum Friedhof
werden Radbügel zum Abstellen von Fahrrädern eingeplant.
Der Gehweg wird
mittels Hochbordanlagen mit Anschlagshöhen zwischen 10 und 12 cm von der
Fahrbahn getrennt. Ab Station 0+216,5 wird der rechte Gehweg durch einen
Schrägbord von der Fahrbahn getrennt. Dies soll das halbseitige Parken auf dem
Gehweg ermöglichen.
In den
Zufahrtsbereichen werden Rundbord- bzw. Schrägbordsteine vorgesehen. Zur
Ableitung des Oberflächenwassers wird ein 1 zeiliges Pflasterband vor den
Bordanlagen gesetzt, dass das ankommende Niederschlagswasser über
Straßenabläufe dem Mischwasserkanal zuführt. Am Hochpunkt der Straße wird von
Station 0+260 bis 0+282,5 eine Pendelrinne mit einem 2-zeiligen Pflasterband zur
Ableitung des Wassers vorgesehen. Die Einfassungen der Baumbeete sowie die
Abgrenzung zu privaten Grundstücken erfolgen mittels Tiefbordsteinen. Im
Bereich des Friedhofseingangs wird die Fahrbahn um rund 8,0 cm angehoben, so
dass eine Plateau-/ Platzfläche entsteht. Eine Abgrenzung zwischen der Fahrbahn
und den Nebenanlagen erfolgt hier durch einen Rundbord mit 3,0 cm
Anschlagshöhe.
Die Querneigung des
Friedhofsweges ist als Einseitneigung nach links ausgebildet und beträgt
zwischen 2,0 % und 4,5 %. In den gepflasterten Parkstreifen und
Gehwegen werden Querneigungen von mindestens 3,0 % vorgesehen.
Technischer Aufbau
In Anlehnung an die
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe
2012 (RStO 12) und unter Berücksichtigung der Aufbaustandards der Stadt
Eschweiler wurden gemäß der Einstufung der Wilhelminenstraße als Sammelstraße
und des Friedhofswegs als Erschließungsstraße folgende frostsichere
Fahrbahnaufbauten gewählt:
Wilhelminenstraße, Belastungsklasse Bk 1.8:
Asphaltbeton 4,0 cm
Asphalttragschicht 12,0 cm
Schottertragschicht 15,0 cm
Frostschutzschicht 34,0 cm
------------------------------------------------
Gesamtaufbau 65,0 cm
Friedhofsweg, Belastungsklasse Bk 1.0:
Asphaltbeton 4,0 cm
Asphalttragschicht 10,0 cm
Schottertragschicht 15,0 cm
Frostschutzschicht 36,0 cm
------------------------------------------------
Gesamtaufbau 65,0 cm
Friedhofsweg, Aufpflasterung Bk 1.0:
Betonsteinpflaster
8,0 cm
Bettung 4,0 cm
Dränbeton 15,0 cm
Frostschutzschicht 38,0 cm
------------------------------------------------
Gesamtaufbau 65,0 cm
Gehweg/Parkstreifen/Parkplätze:
Betonsteinpflaster
8,0 cm
Bettung 4,0
cm
Dränbeton 15,0 cm
Frostschutzschicht 28,0 cm
------------------------------------------------
Gesamtaufbau 55,0 cm
In Teilbereichen
wird am Bauanfang in die Kreisstraße 33 („Stich“) eingegriffen. Hier wird bis
zum Ende der Einmündungsradien der Wilhelminenstraße folgender Fahrbahnaufbau
vorgesehen:
Wilhelminenstraße, Einmündungsradius zur K 33
Bk 10:
Asphaltdeckschicht
4,0 cm
Asphaltbinderschicht 8,0
cm
Asphalttragschicht 10,0 cm
Schottertragschicht 15,0 cm
Frostschutzschicht 33,0 cm
------------------------------------------------
Gesamtaufbau 70,0 cm
Aufgrund der
Ergebnisse der Bodenuntersuchungen wird in erforderlichen Abschnitten eine
30 cm starke Bodenverbesserung mittels Bodenaustausch vorgesehen.
An den Knotenpunkten
sowie im Bereich des Friedhofseingangs auf dem Friedhofsweg werden
barrierefreie Querungsstellen geplant. Ebenfalls werden die Bushaltestellen und
die Fahrbahnteiler mit entsprechenden Pflasteranordnungen barrierefrei
gestaltet. Die Planung der barrierefreien Gestaltung der Querungsstellen
erfolgt gemäß des Standards der Stadt Eschweiler.
Zentrale Parkplätze
Der Parkplatz am
Friedhof an der Wilhelminenstraße wird zukünftig mit Pflaster befestigt und
bietet Platz für 18 Pkw. Zwei Stellplätze werden für mobilitätseingeschränkte
Personen ausgewiesen. Zwei Parkbänke sowie ein Abstellbereich für Fahrräder
werden zentral angeordnet. Die Fahrgassenbreite beträgt 6,0 m und die
Stellplätze haben Abmessungen von 2,50 m x 4,30 m bzw. 3,50 m x
4,30 m (für mobilitätseingeschränkte Fahrer). Der bestehende Baum in der
Mitte der Platzfläche wird erhalten und in einem Baumbeet eingefasst.
Der Waldparkplatz an
der Wilhelminenstraße, Einmündung Am Schlemmerich wird zukünftig über einen
Rundbord von der Wilhelminenstraße getrennt, um die einfahrende Geschwindigkeit
in den Parkplatz zu reduzieren. Die Fahrgasse des Parkplatzes beträgt 6,0 m
und wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Beidseitig sind in Senkrechtaufstellung
insgesamt 24 Parkstände angeordnet, die mittels Schotteraufbau befestigt
werden. Zum Schutz der angrenzenden Bäume und Sträucher sowie zur Unterbindung
des derzeitigen Wildparkens werden die Parkstände mit Holzpfosten in der Tiefe
begrenzt bzw. wird der Parkplatzbereich hiermit eingezäunt. Im Zugangsbereich
der Waldwege werden herausnehmbare Pfosten für die Andienung des Forstbetriebes
vorgesehen.
Versorgungsleitungen
Im Bereich der
Baumaßnahme befinden sich Leitungen und Anlagen folgender Versorgungsträger:
- Strom:
Regionetz GmbH, Westnetz GmbH
- Gas:
Regionetz GmbH
- Kommunikation:
Deutsche Telekom GmbH, Vodafone GmbH
- Wasserversorgung:
Regionetz GmbH
Vorhandene
Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern und vorhandene
Schachtabdeckungen bzw. Schieberkappen sind an die neuen Höhenverhältnisse
anzupassen. Gemäß Abstimmungstermine mit der Regionetz GmbH werden die
Versorgungsleitungen teilweise erneuert bzw. entfallen ganz. Hierzu wird eine
separate Planung erstellt und Leitungstrassen in der Planung vorgesehen.
Baudurchführung
Aufgrund der zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch unbekannten Dauer von Beschränkungen von
öffentlichen Veranstaltungen einerseits und der Erfordernis im Vorfeld eines
beitragspflichtigen Ausbau eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen
andererseits, sind die im folgenden gemachten Angaben unter Vorbehalt zu
betrachten.
Kenntnisgabe im
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 03.09.2020
Bürgerinformationsveranstaltung
19.11.2020
Beschluss der
Planung im PlUBa Februar 2021
Ausschreibungsphase März 2021 – Mai 2021
Submission Juni 2021
Vergabe im Haupt-
und Finanzausschuss Juli 2021
Baubeginn September
2021
Bedingt durch die
teilweise geringen Breiten des Straßenraums müssen die Arbeiten überwiegend
unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden, da nur so den Vorgaben
des Arbeitsschutzes gefolgt werden kann. Hierzu sind im Vorfeld der Baumaßnahme
entsprechend großräumige Umleitungen (Jägerspfad, Florianweg Stich)
auszuweisen. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der
Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Verkehrsbehörde unter Beteiligung
von Polizei, Feuerwehr und ASEAG.
Des Weiteren wird
den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und
Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Veranstaltung
ist noch nicht abschließend terminiert, wird jedoch rechtzeitig in der
örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt
bekanntgegeben.
Einnahmen
Für die Baumaßnahme sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler. Hinsichtlich des Förderprogrammes zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen sollen Fördermittelanträge zur Reduzierung der Beitragspflicht gestellt werden.
Ausgaben
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Baukosten ermittelt. Durch die Fortschreibung der Planunterlagen, den gewonnenen Erkenntnissen aus den Bodenuntersuchungen und der Altbergbausanierung der vergangenen zwei Jahre sowie der allgemeinen Kostenentwicklung kommt es zu einer Steigerung der Gesamtbaukosten, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen.
Verkehrsanlagen:
Wilhelminenstraße rd. 1.895.000 Euro (125410101-09110002-IV18AIB010)
Friedhofsweg rd. 725.000 Euro (125410101-09110002-IV15AIB004)
Parkplätze (Friedhof, Waldrand) rd. 178.000 Euro (125420101-09110002-IV19AIB018)
Kanalbau:
Wilhelminenstraße rd. 707.000 Euro (115380201-09110002-IV18AIB006)
Friedhofsweg rd. 337.000 Euro (115380201-09110002-IV15AIB003)
Sanierung der Hausanschlüsse:
Wilhelminenstraße rd. 126.000 Euro
Friedhofsweg rd. 29.000 Euro
Gesamtauftragswert 3.997.000,00
Euro
Die Baumaßnahmen beider Straßenzüge sollen gemeinsam ausgeschrieben werden, um im Bauablauf Synergien zu erzielen und auch, um ein wirtschaftlicheres Angebot zu erhalten.
Aus diesem Grunde werden sich die bisher im Haushaltsplan 2020 angemeldeten Mittel zeitlich zu verschieben.
Für die Gesamtmaßnahme (Kanal- und Straßenbau) ist vorgesehen, die Ende des Jahres noch zur Verfügung stehenden Mittel ins Haushaltsjahr 2021 zu übertragen sowie die darüber hinaus erforderlichen Mittel in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 anzumelden, inkl. von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der Gesamtkosten (aufgeteilt auf Kanal und Straße).
Eine haushaltsverträgliche Neuveranschlagung des kostengesteigerten Kanal- und Straßenbaus Friedhofsweg und Wilhelminenstraße in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 bedingt ggf. den Verzicht auf bisher in diesen Jahren geplanten Investitionsmaßnahmen bzw. deren zeitliche ebenfalls haushaltsverträgliche Verschiebung in andere Programmjahre.
Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der
Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 115380201
-Entwässerung und Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 52350100 -Kostenerstattung Kanalhausanschlüsse- in den
jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.
Die
Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung wurden an das
Ingenieurbüro IngenAix GmbH in Aachen vergeben.
Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.