Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zum Ausbau von Friedhofsweg und Wilhelminenstraße zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustellen und zu erläutern.

Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät..


Veranlassung

Die Stadt Eschweiler beabsichtigt die Erneuerung der Kanäle und des Straßenraums von

·         Wilhelminenstraße zwischen der Straße Stich und Jägerspfad und

·         Friedhofsweg zwischen der Friedrichstraße und dem Anschluss an die Wilhelminenstraße.

Die Erneuerung des Mischwasserkanals erfolgt in der Wilhelminenstraße auf  gesamter Länge  zwischen den Schächten 3033 480 bis 3033 300 und im Friedhofsweg ebenfalls auf gesamter Länge  zwischen 3041 800 bis 3033 460. Hinzu kommen die Anschlussschächte in der Straße „Stich“ sowie Friedrichsstraße, die ebenfalls erneuert werden müssen.  In der Wilhelminenstraße wird der Kanal auf einer Länge von rd. 580 m und im Friedhofsweg auf  rd. 365 m erneuert.

 

Die Umbaumaßnahme des Straßenraums erfolgt in der Wilhelminenstraße auf einer Länge von rd. 625 m, im Friedhofsweg rd. 340 m. Zudem werden die beiden Parkplätze am städtischen Friedhof sowie am Eingang zum Stadtwald überplant. Beide Straßen befinden sich im südlichen Stadtgebiet von Eschweiler.

Die Wilhelminenstraße ist die Zufahrtsstraße zum Eschweiler Stadtwald und führt dort weiter als Nebenstrecke nach Stolberg. Im Planungsabschnitt münden Friedhofsweg, Heinrichsallee, Sperlichstraße, Eduardstraße, Im Hag, Jägerspfad sowie die Straße Am Schlemmerich an die Wilhelminenstraße. Zudem befinden sich ein Parkplatz nebst Eingang zum städtischen Friedhof sowie am südlichen Bauende die Zufahrt zum Waldparkplatz des Eschweiler Stadtwaldes.

Der Friedhofsweg verbindet die Friedrichstraße mit der Wilhelminenstraße. Am Friedhofsweg befindet sich ein Zugang zum Waldfriedhof. Vor dem Kotenpunkt mit der Wilhelminenstraße schließen beidseitig zwei Stichstraßen an den Friedhofsweg an.

Aufgrund des ausgeprägten Schadensbildes der Fahrbahnoberflächen beider Straßen ist die Verkehrssicherheit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Ausbrüche und Absackungen lassen ein geordnetes Ableiten der Oberflächenwässer nicht zu. In der jüngeren Vergangenheit häuften sich insbesondere nach Frostperioden Fahrbahnausbrüche, die durch den Baubetriebshof behoben werden mussten. Weiterhin sind im Bestand nur in Teilabschnitten der Wilhelminenstraße Bordsteinabgrenzungen zwischen Fahrbahn und Gehweg vorhanden; der teilweise vorhandene unbefestigte Streifen zwischen Fahrbahn und Gehweg erlaubt nur eine unzureichende Versickerung von Niederschlagswässern und aufgrund des Fehlens einer Rinnen- bzw. Bordanlage existiert bisher keine durchgehende Entwässerungseinrichtung für die Straße. Im Friedhofsweg existiert keine Abgrenzung zwischen Fahr- und Gehverkehr. Eine barrierefreie Ausgestaltung des Straßenraumes fehlt mit Ausnahme der in der jüngeren Vergangenheit hergestellten Querungsfurten am Knotenpunkt mit dem Jägerspfad. Für den Radverkehr existiert derzeit kein Angebot im Straßenraum.

 

Die Beleuchtungsanlage der Wilhelminenstraße wurde gemäß Katasterauskunft im Jahr 1955 errichtet und Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts ergänzt. Zwei Masten wurden 1981 wohl erneuert. Im Friedhofsweg sind lediglich vier Leuchtenstandorte vermerkt. Alter und Mastabstände der weitestgehend noch mit Leuchtstofflampen bestückten Anlage machen eine grundhafte Erneuerung unumgänglich, will man eine Ausleuchtung erzielen, die die heutigen Vorgaben der Richtlinien erfüllt.

 

 

Arbeiten im Vorfeld

Neben den für die Planung erforderlichen Vermessungsarbeiten wurde im Mai 2019 eine Baugrunduntersuchung durchgeführt die Eingang in die Planung gefunden hat. In 2018 wurden im Friedhofsweg und in 2019 in der Wilhelminenstraße die Hinterlassenschaften des frühzeitlichen Altbergbaus beseitigt. Auf Basis von Recherchen und Erkundungsbohrungen durch das im Auftrag der Stadt Eschweiler tätigen Ingenieurbüros Heitfeld-Schetelig GmbH wurden aufwändige Verpressarbeiten erforderlich, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der nicht bzw. nur unzureichend dokumentierte oberflächennahe Abbau von Kohle Hohlräume hinterlassen hat, die zu einer Gefahr beim Bau der Kanäle zum Beispiel durch Tagebruch hätten werden können. Die vermuteten Hohlräume wurden daraufhin erbohrt und verpresst.

Ebenfalls im Vorfeld wurden schon in Absprache mit den Versorgungsträgern Gespräche über den Zustand deren Leitungsinfrastruktur geführt um Klärung über erforderliche Sanierungen und Ausbauabsichten zu erhalten. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.

Am Friedhofsweg und an der Wilhelminenstraße befindet sich ein markanter Baumbewuchs der durch die Abteilung Freiraum und Grünordnung hinsichtlich der Vitalität untersucht wurde. Es zeigte sich, dass verschiedene Bäume Erkrankungen aufweisen und spätestens durch die erheblichen Eingriffe in das Erdreich, die beim Bau von Straßen und Kanälen unumgänglich sind, eine weitere Beeinträchtigung erfahren werden, die die Situation dieser Straßenbäume soweit beeinträchtigen wird, dass ein verkehrssicherer Zustand nicht mehr gegeben sein wird. Daher wurde die Planung in Abstimmung mit der Fachabteilung so ausgestaltet, dass zwar eine große Zahl an Bäumen aus dem Straßenraum entnommen wird, aber durch die Einrichtung von großen Baumquartieren ein sehr gutes Angebot für Neupflanzungen entsteht und sich nach einer Anwuchszeit wieder ein begrünter Straßenraum einstellt.

 

Planung Entwässerung

 

Wilhelminenstraße

Die Entwässerung erfolgt im gesamten Bereich  in das Mischwasserkanalsystem der Stadt Eschweiler. Die Kostendeckung der  Kanalsanierung  erfolgt  gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler. Sanierungsgrund sind  hydraulische und bauliche  Mängel.

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler, das der Bezirksregierung Köln vorliegt, sieht eine Erneuerung der Kanalisation für das Jahr 2018 vor. Das Mischwassersystem soll hierbei weiter bestehen bleiben. Eine Untersuchung der Hauptentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera ergab,  dass eine Vielzahl überwiegend mittelstarker bis starker Schäden, u. a. in Form von Muffenversätzen, Rissen und sonstigen Fehlstellen bestehen.

Darüber hinaus sind auf Grundlage des Generalentwässerungsplans (GEP)  aus dem Jahr 2011 verschiedene Maßnahmen  erforderlich, um hydraulische Überlastungen zu verringern.

Der Mischwasserkanal der Wilhelminenstraße wird mit den Dimensionen DN/OD 315, 400 und 500 geplant.

 

 

Friedhofsweg

Die Entwässerung erfolgt im gesamten Bereich  in das Mischwasserkanalsystem der Stadt Eschweiler. Die Kostendeckung der  Kanalsanierung  erfolgt  gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler. Sanierungsgrund sind  hydraulische und bauliche  Mängel.

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt,  welches der Bezirksregierung Köln vorliegt sieht eine Erneuerung der Kanalisation für das Jahr 2016 vor. Das Mischwassersystem soll hierbei weiter bestehen bleiben.

Eine Untersuchung der Hauptentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera ergab,  dass eine Vielzahl überwiegend mittelstarker bis starker Schäden, u. a. in Form von Muffenversätzen, Rissen und sonstigen Fehlstellen bestehen.

Der Mischwasserkanal des Friedhofsweges wird mit der Dimension DN/OD 315 geplant.

 

Die Untersuchung der Kanalhausanschlussleitungen beider Straßen  zeigt, dass auch diese umfangreiche Schäden aufweisen. Nach einer detaillierten Auswertung der Dokumentation werden die schadhaften Hausanschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze saniert. Im Vorfeld der Baumaßnahme werden die konkret betroffenen Hauseigentümer schriftlich über die Sanierungsnotwendigkeit informiert.

 

Im Kreuzungsbereich Friedhofsweg und Wilhelminenstraße verläuft ein Stichkanal vom Friedhofsweg kommend durch eine kleine Wegeparzelle, der die Häuser Wilhelmionenstraße 16 bis 22 entwässerungstechnisch erschließt. Im Rahmen der Umgestaltung dieser Fläche ist die Außerbetriebnahme des Kanals geplant. Stattdessen werden die Häuser über Grundstücksanschlussleitungen an den neuen Kanal in der Wilhelminenstraße angeschlossen.

 

 

Planung Straßenbau

 

Wilhelminenstraße

Die Wilhelminenstraße ist vom Querschnitt und ihrer Funktion als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren. Bedingt durch die Straßenkategorie sowie die zahlreichen Zwangspunkte in Lage und Höhe erfolgt die Trassierung der Fahrbahn fahrgeometrisch.

 

Die Ausbaulänge der Wilhelminenstraße beträgt ca. 625 m. Der Verlauf der geplanten Fahrbahn wird durch die vorhandenen Grundstücksgrenzen sowie der Querschnittsaufteilung mit beidseitigen Gehwegen bestimmt. Über weite Streckenabschnitte hat die Straßenparzelle eine Gesamtbreite von rd. 12,50 m. Breitere Parzellenabschnitte erlauben die zusätzliche Anordnung von Längsparkstreifen bzw. Baumbeeten. Stellenweise befinden sich private Einfriedungen/ Begrenzungsmauern auf öffentlichem Grund. Im Zuge der Erneuerung des Straßenabschnittes wird die teilweise Überbauung der öffentlichen Parzellen durch Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern geregelt bzw. die private Bebauung zurückgebaut. Ausnahme bildet hier der Bereich der Wilhelminenstraße ab Haus-Nr. 26 (Station 0+475) bis zum Knotenpunkt mit dem Jägerspfad. Hier orientiert sich die Planungsgrenze an der privaten südlichen Bebauungsgrenze.

 

Zur Erhöhung der Sicherheit für den Radfahrerverkehr wird auf der Wilhelminenstraße durchgehend ein 1,50 m breiter Schutzstreifen vorgesehen. Zur Verkehrsberuhigung wird die Fahrbahn mehrmals verschwenkt, bevor sie mit einem Rechtsbogen den heutigen Verlauf aufgreift und in den Eschweiler Stadtwald führt. In Teilbereichen werden alternierend Längsparkstände sowie Baumbeete neben der Fahrbahn vorgesehen. Beidseitig werden Gehwege mit einer Breite von mind. 1,50 m angeordnet.

 

Die Wilhelminenstraße ist Bestandteil des Schulwegenetzes der Barbaraschule. Hierfür werden mehrere Querungsmöglichkeiten vorgesehen:

  • Knotenpunkt „Stich“
  • Einmündung Friedhofsweg
  • Einmündung Eduardstraße
  • Knotenpunkt Jägerspfad
  • Fahrbahnverengung Waldparkplatz


Ergänzend zur sicheren Führung der Fußgänger vervollständigen die geplanten Querungshilfen die o. g. verkehrsberuhigenden Maßnahmen und führen so zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten.

 

Die Fahrbahnverengung am Ortseingangsbereich von Stolberg kommend (Bauende) wird umgebaut und erhält mit einer Durchfahrtsbreite von 3,75 m das Mindestmaß gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006). Zudem wird der derzeitige „Trampelpfad“ vom Waldparkplatz kommend aufgegriffen, und als Schotterweg ertüchtigt.

 

Für die Andienung des öffentlichen Nahverkehrs werden vier Haltestellen geplant. Für jede Fahrtrichtung werden jeweils im Bereich des Friedhofsparkplatzes sowie am Knotenpunkt mit dem Jägerspfad Haltepunkte vorgesehen.

 

Die Einfahr- und Ausfahrradien der einmündenden Straßen wurden zwischen 4,0 m und 8,0 m festgelegt. Die Größe der Ausrundungsradien wurde so gewählt, dass sich der Gehweg dort nicht verschmälert. Bestehende Radiengrößen wurden aufgegriffen bzw. wenn möglich vergrößert. Zwangspunkte hierbei stellten die privaten Grundstücksparzellen dar. Am Knotenpunkt mit der Straße „Stich“ sowie am Jägerspfad erfolgen die Eckausrundungen mittels Korbbögen. Die Befahrbarkeit wurde bei allen Knotenpunkten mittels Schleppkurven überprüft. Bemessungsfahrzeuge waren entweder ein Gelenkbus bzw. ein Lastzug mit Anhänger. Die Ein- und Ausfahrten in bzw. aus den untergeordneten Straßen sind nur unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahnen möglich.

 

Aufgrund der vorhandenen Breite der Straßenparzelle von rd. 12,50 m bis 15,00 m konnte eine Fahrbahnbreite von 7,50 m geplant werden. Hierbei werden beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen für den Radfahrer abmarkiert, so dass für den motorisierten Verkehr 4,50 m Restbreite als Kernfahrbahn zur Verfügung steht. Dies ermöglicht den Begegnungsfall Pkw / Pkw ohne Mitbenutzung des Schutzstreifens. Der Begegnungsfall Pkw / Lkw kann durch Mitbenutzung des Schutzstreifens erfolgen. Für die Fußgänger werden beidseitig mindestens 1,50 m breite, straßenbegleitende Gehwege angelegt. Abschnittsweise werden 1,50 m breite Baumbeete sowie 2,20 m breite Längsparkstände geplant. Bei den Parkständen wird der geforderte Richtlinienwert von 2,00 m aufgrund größer werdender Fahrzeugbreiten um 0,20 m erhöht.

 

Die Querungshilfen werden mit Furtbreiten von 2,50 m und 4,00 m ausgebildet. Die Breite der Fahrbahnteiler beträgt 2,50 m. Neben den Fahrbahnteilern beträgt die Fahrstreifenbreite 3,75 m, so dass der Schutzstreifen ohne Unterbrechung im Bereich der Querungshilfe geführt werden kann.

 

Der derzeitige befestigte Stichweg zur Erschließung der Gebäude mit den Haus-Nr. 16-22 entfällt zukünftig. Die Gebäude erhalten jeweils 3,0 m breite Einfahrten, die direkt an die Wilhelminenstraße geführt werden. Die Restflächen zwischen den Einfahrten werden Grünfläche hergestellt. Im Bereich der vorhandenen Leitungen wird zur Sicherstellung der Unterhaltung die Grünfläche mit einem entsprechenden Unterbau versenden (Schotterrasen).

Der Gehweg wird mittels Hochbordanlagen mit Anschlagshöhen zwischen 10 und 12 cm von der Fahrbahn abgetrennt. In den Zufahrtsbereichen werden je nach Höhensituation Rundbord- bzw. Schrägbordsteine vorgesehen. Zur Ableitung des Oberflächenwassers wird ein 1 zeiliges Pflasterband vor den Bordanlagen gesetzt. Die Einfassungen der Baumbeete sowie die Abgrenzung zu privaten Grundstücken erfolgen mittels Tiefbordsteinen.

Die Querneigung der Wilhelminenstraße ist als Dachprofil (Entwässerung an beiden Fahrbahnrändern) zwischen Bauanfang und Einmündung Friedhofsweg ausgebildet. Im Anschluss verwindet der rechte Fahrstreifen und die Straße verläuft mit einer Einseitneigung nach links. Am Bauende verwindet der rechte Fahrstreifen erneut, um an das Bestandsdachprofil anzuschließen. Die Querneigungen in der Fahrbahn betragen zwischen 2,0 % und 4,5 %. In den gepflasterten Parkstreifen und Gehwegen werden Querneigungen von mindestens 3,0 % vorgesehen um eine geordnete Entwässerung der Oberflächen sicherzustellen.

 

Friedhofsweg

Beim Friedhofsweg handelt es sich um eine Anliegerstraße. Die Ausbaulänge des Friedhofsweges beträgt ca. 350 m. Der Verlauf der geplanten Fahrbahn wird durch die vorhandenen Katastergrenzen bestimmt. Private Überbauungen, insbesondere an der nördlichen Fahrbahnseite müssen großflächig zurückgebaut werden. Die Straßenparzelle hat eine Breite von ca. 8,50 m bis 8,80 m. Die Trassierung orientiert sich an den vorhandenen Parzellengrenzen. Prägend ist die gerade Linienführung über ca. 190 m bevor der Friedhofsweg mit einem Radius von 18 m rechts abkröpft und senkrecht an die Wilhelminenstraße anschließt.

 

Ab Station 0+150 schließt südlich des Friedhofsweges der städtische Friedhof an. Hier werden für den Friedhofsbesucher Parkstände neben dem Gehweg vorgesehen. Weiterhin bleiben zwei vorhandene Bäume erhalten und werden in Baumbeete eingefasst. Zur Verkehrsberuhigung und Aufwertung des Eingangsbereiches zum Friedhof wird die Fahrbahn in diesem Bereich über beidseitige Rampen angehoben (Ausbildung Plateau), so dass hier eine Platzfläche geschaffen wird.

 

Im Anschlussbereich an die Wilhelminenstraße entsteht nördlich der abgekröpften Führung der Fahrbahn eine Platzfläche, in der ebenfalls Parkstände vorgesehen sind. Weiterhin wird die Zufahrt für die Gebäude den Haus-Nr. 4-14 der Wilhelminenstraße hierüber gewährleistet. Die Ausrundungsradien zur Wilhelminenstraße betragen hier 6,0 m und 8,0 m. Am Knotenpunkt mit der Friedrichsstraße werden die Ein- und Ausfahrradien mit 8,0 m festgelegt.

 

Die Fahrbahn des Friedhofswegs wird mit einer durchgängigen Breite von 4,50 m geplant. Die Gehwege erhalten Breiten zwischen 1,70 m und 2,30 m. Bei Station 0+185 wird ein Baumbeet zur Erhaltung des vorhandenen Baumes vorgesehen. Hierdurch wird die Fahrbahn auf einer Länge von rd. 5,50 m auf 3,75 m eingeengt. Im Bereich des Friedhofs werden neun Parkstände für die Friedhofsbesucher vorgesehen. Diese werden in Senkrechtaufstellung angeordnet und weisen Abmessungen von 2,50 m x 4,30 m (zzgl. 0,70 m Überhang) auf. Zusätzlich werden zwei Parkstände mit einer Breite von 3,50 m, für mobilitätseingeschränkte Personen, vorgesehen. Zu Beginn des Parkstreifens wird eine ca. 20 m² große Fläche für Recyclingcontainer freigehalten. Zur Aufwertung wird diese Fläche gestalterisch mit Betonpalisaden unterschiedlicher Bauhöhen eingefasst. Im direkten Eingangsbereich zum Friedhof werden Radbügel zum Abstellen von Fahrrädern eingeplant.

 

Der Gehweg wird mittels Hochbordanlagen mit Anschlagshöhen zwischen 10 und 12 cm von der Fahrbahn getrennt. Ab Station 0+216,5 wird der rechte Gehweg durch einen Schrägbord von der Fahrbahn getrennt. Dies soll das halbseitige Parken auf dem Gehweg ermöglichen.

 

In den Zufahrtsbereichen werden Rundbord- bzw. Schrägbordsteine vorgesehen. Zur Ableitung des Oberflächenwassers wird ein 1 zeiliges Pflasterband vor den Bordanlagen gesetzt, dass das ankommende Niederschlagswasser über Straßenabläufe dem Mischwasserkanal zuführt. Am Hochpunkt der Straße wird von Station 0+260 bis 0+282,5 eine Pendelrinne mit einem 2-zeiligen Pflasterband zur Ableitung des Wassers vorgesehen. Die Einfassungen der Baumbeete sowie die Abgrenzung zu privaten Grundstücken erfolgen mittels Tiefbordsteinen. Im Bereich des Friedhofseingangs wird die Fahrbahn um rund 8,0 cm angehoben, so dass eine Plateau-/ Platzfläche entsteht. Eine Abgrenzung zwischen der Fahrbahn und den Nebenanlagen erfolgt hier durch einen Rundbord mit 3,0 cm Anschlagshöhe.

Die Querneigung des Friedhofsweges ist als Einseitneigung nach links ausgebildet und beträgt zwischen 2,0 % und 4,5 %. In den gepflasterten Parkstreifen und Gehwegen werden Querneigungen von mindestens 3,0 % vorgesehen.

 

Technischer Aufbau

 

In Anlehnung an die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12) und unter Berücksichtigung der Aufbaustandards der Stadt Eschweiler wurden gemäß der Einstufung der Wilhelminenstraße als Sammelstraße und des Friedhofswegs als Erschließungsstraße folgende frostsichere Fahrbahnaufbauten gewählt:

 

Wilhelminenstraße, Belastungsklasse Bk 1.8:

Asphaltbeton                      4,0 cm

Asphalttragschicht          12,0 cm

Schottertragschicht        15,0 cm

Frostschutzschicht          34,0 cm

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Gesamtaufbau                 65,0 cm

 

 

Friedhofsweg, Belastungsklasse Bk 1.0:

Asphaltbeton                      4,0 cm

Asphalttragschicht          10,0 cm

Schottertragschicht        15,0 cm

Frostschutzschicht          36,0 cm

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Gesamtaufbau                 65,0 cm

 

 

Friedhofsweg, Aufpflasterung Bk 1.0:

Betonsteinpflaster            8,0 cm

Bettung                                                 4,0 cm

Dränbeton                         15,0 cm

Frostschutzschicht          38,0 cm

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Gesamtaufbau                 65,0 cm

 

 

Gehweg/Parkstreifen/Parkplätze:

Betonsteinpflaster            8,0 cm

Bettung                                               4,0 cm

Dränbeton                         15,0 cm

Frostschutzschicht          28,0 cm

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Gesamtaufbau                 55,0 cm

 

 

In Teilbereichen wird am Bauanfang in die Kreisstraße 33 („Stich“) eingegriffen. Hier wird bis zum Ende der Einmündungsradien der Wilhelminenstraße folgender Fahrbahnaufbau vorgesehen:

 

Wilhelminenstraße, Einmündungsradius zur K 33 Bk 10:

Asphaltdeckschicht          4,0 cm

Asphaltbinderschicht       8,0 cm

Asphalttragschicht          10,0 cm

Schottertragschicht        15,0 cm

Frostschutzschicht          33,0 cm

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Gesamtaufbau                 70,0 cm

 

 

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchungen wird in erforderlichen Abschnitten eine 30 cm starke Bodenverbesserung mittels Bodenaustausch vorgesehen.

 

An den Knotenpunkten sowie im Bereich des Friedhofseingangs auf dem Friedhofsweg werden barrierefreie Querungsstellen geplant. Ebenfalls werden die Bushaltestellen und die Fahrbahnteiler mit entsprechenden Pflasteranordnungen barrierefrei gestaltet. Die Planung der barrierefreien Gestaltung der Querungsstellen erfolgt gemäß des Standards der Stadt Eschweiler.

 

Zentrale Parkplätze

Der Parkplatz am Friedhof an der Wilhelminenstraße wird zukünftig mit Pflaster befestigt und bietet Platz für 18 Pkw. Zwei Stellplätze werden für mobilitätseingeschränkte Personen ausgewiesen. Zwei Parkbänke sowie ein Abstellbereich für Fahrräder werden zentral angeordnet. Die Fahrgassenbreite beträgt 6,0 m und die Stellplätze haben Abmessungen von 2,50 m x 4,30 m bzw. 3,50 m x 4,30 m (für mobilitätseingeschränkte Fahrer). Der bestehende Baum in der Mitte der Platzfläche wird erhalten und in einem Baumbeet eingefasst.

 

Der Waldparkplatz an der Wilhelminenstraße, Einmündung Am Schlemmerich wird zukünftig über einen Rundbord von der Wilhelminenstraße getrennt, um die einfahrende Geschwindigkeit in den Parkplatz zu reduzieren. Die Fahrgasse des Parkplatzes beträgt 6,0 m und wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Beidseitig sind in Senkrechtaufstellung insgesamt 24 Parkstände angeordnet, die mittels Schotteraufbau befestigt werden. Zum Schutz der angrenzenden Bäume und Sträucher sowie zur Unterbindung des derzeitigen Wildparkens werden die Parkstände mit Holzpfosten in der Tiefe begrenzt bzw. wird der Parkplatzbereich hiermit eingezäunt. Im Zugangsbereich der Waldwege werden herausnehmbare Pfosten für die Andienung des Forstbetriebes vorgesehen.

 

Versorgungsleitungen

Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich Leitungen und Anlagen folgender Versorgungsträger:

  • Strom: Regionetz GmbH, Westnetz GmbH
  • Gas: Regionetz GmbH
  • Kommunikation: Deutsche Telekom GmbH, Vodafone GmbH
  • Wasserversorgung: Regionetz GmbH

 

Vorhandene Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern und vorhandene Schachtabdeckungen bzw. Schieberkappen sind an die neuen Höhenverhältnisse anzupassen. Gemäß Abstimmungstermine mit der Regionetz GmbH werden die Versorgungsleitungen teilweise erneuert bzw. entfallen ganz. Hierzu wird eine separate Planung erstellt und Leitungstrassen in der Planung vorgesehen.

 

Baudurchführung

Aufgrund der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch unbekannten Dauer von Beschränkungen von öffentlichen Veranstaltungen einerseits und der Erfordernis im Vorfeld eines beitragspflichtigen Ausbau eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen andererseits, sind die im folgenden gemachten Angaben unter Vorbehalt zu betrachten.

Kenntnisgabe im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss               03.09.2020

Bürgerinformationsveranstaltung                                                           19.11.2020

Beschluss der Planung im PlUBa                                                          Februar 2021

Ausschreibungsphase                                           März 2021  – Mai 2021

Submission                                                                                         Juni 2021

Vergabe im Haupt- und Finanzausschuss                                                 Juli 2021

Baubeginn                                                                              September  2021

 

Bedingt durch die teilweise geringen Breiten des Straßenraums müssen die Arbeiten überwiegend unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden, da nur so den Vorgaben des Arbeitsschutzes gefolgt werden kann. Hierzu sind im Vorfeld der Baumaßnahme entsprechend großräumige Umleitungen (Jägerspfad, Florianweg Stich) auszuweisen. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Verkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei, Feuerwehr und ASEAG.

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Veranstaltung ist noch nicht abschließend terminiert, wird jedoch rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 


Einnahmen

Für die Baumaßnahme sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler. Hinsichtlich des Förderprogrammes zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen sollen Fördermittelanträge zur Reduzierung der Beitragspflicht gestellt werden.

 

 

Ausgaben

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Baukosten ermittelt. Durch die Fortschreibung der Planunterlagen, den gewonnenen Erkenntnissen aus den Bodenuntersuchungen und der Altbergbausanierung der vergangenen zwei Jahre sowie der allgemeinen Kostenentwicklung kommt es zu einer Steigerung der Gesamtbaukosten, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen.

 

Verkehrsanlagen:

                Wilhelminenstraße                        rd. 1.895.000 Euro          (125410101-09110002-IV18AIB010)

                Friedhofsweg                                   rd.    725.000 Euro           (125410101-09110002-IV15AIB004)

                Parkplätze (Friedhof, Waldrand)              rd.    178.000 Euro           (125420101-09110002-IV19AIB018)

Kanalbau:

                Wilhelminenstraße                         rd.   707.000 Euro            (115380201-09110002-IV18AIB006)

                Friedhofsweg                                   rd.   337.000 Euro            (115380201-09110002-IV15AIB003)

Sanierung der Hausanschlüsse:

                Wilhelminenstraße                         rd.   126.000 Euro

                Friedhofsweg                                   rd.     29.000 Euro

 

Gesamtauftragswert                                    3.997.000,00 Euro

 

Die Baumaßnahmen beider Straßenzüge sollen gemeinsam ausgeschrieben werden, um im Bauablauf Synergien zu erzielen und auch, um ein wirtschaftlicheres Angebot zu erhalten.

 

Aus diesem Grunde werden sich die bisher im Haushaltsplan 2020 angemeldeten Mittel zeitlich zu verschieben.

 

Für die Gesamtmaßnahme (Kanal- und Straßenbau) ist vorgesehen, die Ende des Jahres noch zur Verfügung stehenden Mittel ins Haushaltsjahr 2021 zu übertragen sowie die darüber hinaus erforderlichen Mittel in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 anzumelden, inkl. von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der Gesamtkosten (aufgeteilt auf Kanal und Straße).

 

Eine haushaltsverträgliche Neuveranschlagung des kostengesteigerten Kanal- und Straßenbaus Friedhofsweg und Wilhelminenstraße in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 bedingt ggf. den Verzicht auf bisher in diesen Jahren geplanten Investitionsmaßnahmen bzw. deren zeitliche ebenfalls haushaltsverträgliche Verschiebung in andere Programmjahre.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 115380201 -Entwässerung und Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 52350100 -Kostenerstattung Kanalhausanschlüsse- in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 


Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung wurden an das Ingenieurbüro IngenAix GmbH in Aachen vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.