hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch
(BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung
gewürdigt.
IV.
Die 11.
Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage 3) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird beschlossen.
Anlass der Planung war die Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen
Hastenrath und SV Nothberg zum „Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV
Nothberg auf Grund der Fusion seinen Sportplatz aufgab, können die Flächen des
Sportplatzes Nothberg einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Das Ziel der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans ist die Schaffung von Wohnbauland auf der Fläche des
heutigen Sportplatzes. Aus diesem Grund ist ein Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplans erforderlich, das parallel zum Bebauungsplanverfahren
betrieben wird.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.01.2014 (VV-Nr. 019/14) den Aufstellungsbeschluss und in seiner
Sitzung am 01.10.2014 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (VV-Nr. 330/14) gefasst.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Absatz 1 beteiligt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
28.11.2019 (VV-Nr. 376/19) das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden abgewogen und den Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gefasst.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 23.01.2020 bis 28.02.2020 zur
Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 2 beteiligt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2
BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 5
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Fragen zum Verkehrskonzept, zur Ver- und Entsorgung, dem städtebaulichen
Entwurf, den Schallimmissionen, den Eingriffen in Natur und Landschaft und dem
Bedarf an Baugrundstücken. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den
Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise
beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen
betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zu den
Lagerstättenverhältnissen und der ÖPNV-Erschließung. Die Stellungnahme der
Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz
Nothberg - ist als Anlage 3 und seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage
4 beigefügt.
Mit Schreiben vom 02.12.2014 hat die Bezirksregierung Köln für die 11.
Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.