I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.                 Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird beschlossen.

 


Anlass der Planung war die Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen Hastenrath und SV Nothberg zum „Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV Nothberg auf Grund der Fusion seinen Sportplatz aufgab, können die Flächen des Sportplatzes Nothberg einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Das Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung von Wohnbauland auf der Fläche des heutigen Sportplatzes. Aus diesem Grund ist ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich, das parallel zum Bebauungsplanverfahren betrieben wird.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2014 (VV-Nr. 019/14) den Aufstellungsbeschluss und in seiner Sitzung am 01.10.2014 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (VV-Nr. 330/14) gefasst.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 beteiligt.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 (VV-Nr. 376/19) das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden abgewogen und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 23.01.2020 bis 28.02.2020 zur Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 2 beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 5 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Fragen zum Verkehrskonzept, zur Ver- und Entsorgung, dem städtebaulichen Entwurf, den Schallimmissionen, den Eingriffen in Natur und Landschaft und dem Bedarf an Baugrundstücken. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zu den Lagerstättenverhältnissen und der ÖPNV-Erschließung. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - ist als Anlage 3 und seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 02.12.2014 hat die Bezirksregierung Köln für die 11. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - zu beschließen.


Das Bauleitplanverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen.


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.