Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
079/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2019 werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen. Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung zum 31.12.2019 (Datenbestand vom 28.02.2020) dargestellt.

 

 

Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Die Verwaltung macht von der seit November 2019 für Kommunen bestehenden Möglichkeit Gebrauch, das BZSt um einen Datenabruf bei Kreditinstituten zu ersuchen, wenn der Vollstreckungsschuldner die Abgabe der Vermögensauskunft (vormals: Eidesstattliche Versicherung) verweigert oder bei einer Vollstreckung in die Vermögensgegenstände, die in einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft angegeben sind, eine vollständige Befriedigung der Forderung voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Ein Kontenabrufverfahren war bisher nur bei rückständigen Steuerforderungen möglich.

 

 

Inkassounternehmen

Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.

 

Bislang wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:

 

Übermittlungsdatum

Niederschlagungszeitraum

Fallzahl

Forderungshöhe

16.10.2017

01.01.2015 – 04.07.2017

798

1.032.937 Euro

06.03.2018

05.07.2017 – 31.12.2017

150

     94.787 Euro

20.08.2018

01.01.2018 – 31.07.2018

138

     97.548 Euro

07.03.2019

01.08.2018 – 31.01.2019

139

   103.702 Euro

31.10.2019

01.02.2019 – 31.08.2019

176

   273.252 Euro

 

1.401

1.602.226 Euro

 

Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 30.12.2019 insgesamt wie folgt dar:

 

Bestandsveränderung

 

Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung:              167 Fälle

Bestand bei der BHI zum 30.12.2019:                                                                            1.234 Fälle

 

Zahlungseingänge

 

·         Verrechnete Zahlungseingänge auf den Bestand bei der BHI                                                           9.013,14 Euro

 

·         Erfolgsvergütung der BHI                                                                                                                        -2.598,98 Euro

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer                                                                                        -493,80 Euro

Summe                                                                                                                   -3.092,78 Euro

 

·         der BHI gemeldete Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler                                                        -980,25 Euro

 

=>  Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler                                                                     4.940,11 Euro

 

 

 

 

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2017 bis 2019 (Stand 28.02.2020) wie folgt dar:

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitraum für die Jahre 2016 - 2019 (Stand 28.02.2020) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:

 

Stand 07.04.2016 (VV 092/16):  1.927.313,92 €

Stand 05.09.2016 (VV 244/16):  1.772.649,26 €

Stand 21.06.2017 (VV 121/17):  2.065.191,68 €

Stand 07.11.2017 (VV 321/17):  2.032.784,73 €

Stand 19.03.2018 (VV 095/18):  2.132.986,31 €

Stand 05.11.2018 (VV 311/18):  2.439.632,39 €

Stand 21.05.2019 (VV 144/19):  2.837.047,44 €

Stand 06.11.2019 (VV 379/19):  2.580.709,13 €

Stand 03.03.2020 (VV 079/20):  2.853.896,55 €

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.

 


Im Berichtszeitraum war das Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 516.650,00 €.