Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten im Bereich der Bebauungspläne 62/1. Änderung - Verlängerte Preyerstraße - und 298 - Westlich Vöckelsberg -; hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
076/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegen Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55, Flur 99, Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw., Bereich Bebauungsplan 62/1. Änderung – Verlängerte Preyerstraße – und Bereich Bebauungsplan 298 – Westlich Vöckelsberg – , ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf den Wegeparzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55, Flur 99, Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw. ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

Die Wegeparzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55, Flur 99, Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw. sind im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 126 aus dem Jahre 1940 entstanden und jeweils als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 62/1. Änderung – Verlängerte Preyerstraße – und im Bereich des Bebauungsplanes 298 – Westlich Vöckelsberg -.

Die Wegeparzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 99 Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw. liegen im Bereich des Bebauungsplanes 298 – Westlich Vöckelsberg -.

Für die Realisierung des Bebauungsplanes 298 – Westlich Vöckelsberg -, der u. a. die Ausweisung von Wohnbauflächen vorsieht, ist es erforderlich, die vorgenannten Wegeparzellen einzuziehen. Parallel zum derzeit stattfindenden Bauleitplanverfahren wird das Wegeeinziehungsverfahren eingeleitet. 

 

Die vorgenannten Wegeparzellen werden in den Bebauungsplänen 62/1.Änderung – Verlängerte Preyerstraße - bzw. 298 – Westlich Vöckelsberg - als öffentliche Verkehrsfläche (Widmung nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW - für den öffentlichen Verkehr), öffentliche Grünfläche bzw. Wohnbaufläche festgesetzt.

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da der nicht durch dieses Verfahren erfasste Teil der Wegeparzelle Gemarkung Eschweiler, Flur 99 Flurstück 31 über das sich östlich anschließende Wegesystem   erreichbar ist.

 

Die derzeit auf den Wegeparzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten an der Umlegungssache Weisweiler W 126 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern es werden sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten.

 


Keine.

 


Keine.