Anstelle von Herrn Heinz Rehahn wird Herr René Schulz
(Digitalisierungsbeauftragter der Stadt Eschweiler) mit sofortiger Wirkung zum
Vertreter der Stadt Eschweiler in die Gesellschafterversammlung der regio iT
GmbH bestellt.
In seiner Sitzung am 30.11.2011 beschloss der Rat eine Beteiligung der
Stadt Eschweiler an der regio iT GmbH. Entsprechend § 12 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages ist von jedem Gesellschafter ein Vertreter in die
Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die Benennung dieses Vertreters erfolgt auf der Grundlage des § 113 GO
NRW. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist.
Die Bestellung erfolgt gem. § 113 Abs. 2 und 4 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 2
GO NRW durch Mehrheitsbeschluss des Rates.
Aufgrund einer personellen Veränderung ist die Neubenennung eines
Vertreters für die Gesellschafterversammlung erforderlich. Es wird
vorgeschlagen, Herrn René Schulz in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
keine
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