Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 7 beigefügte „Ordnungsbehördliche
Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2020“.
Der Citymanagement
Eschweiler e.V. beantragte die Freigabe verkaufsoffener Sonntage
-
am
29.03.2020 (Stadtfest „farbig vernetzt“)
-
am
06.09.2020 („Stadtfest mit Indeschau, Gesundheits- und Sportpräsentation und
Fahrzeugschau“)
-
am
08.11.2020 (Stadtfest „Tag des Karneval“)
-
am
20.12.2020 (Stadtfest mit Weihnachtsmarkt und „Nacht der Sinne“).
Das Grobplanungskonzept für die o.a. Stadtfeste ist als Anlage 1
beigefügt. Sofern sich wesentliche Änderungen der Grobplanung ergeben, wird der
Ausschuss hierüber entsprechend informiert.
Der Bereich, für den
die Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen beantragt werden, wurde im Rahmen der
Festsetzungen der vergangenen Jahre wie folgt umgrenzt:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der
gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch die Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte
Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender
Plan ist Anlage 2 beigefügt.
Anhand der vorgelegten Grobplanungs-Konzepte wurde von der Verwaltung das
Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4 letzter Satz
Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung bis zum
06.03.2020 gebeten, um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung
im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigen zu können. Die Stellungnahmen des
Bischöflichen Generalvikariats Aachen, der Industrie- und Handelskammer Aachen,
der Handwerkskammer Aachen sowie der Evangelischen Kirchengemeinde Eschweiler
sind als Anlagen 3 bis 6 beigefügt. Die Stellungnahme der Evangelischen
Kirchengemeinde Eschweiler wird insofern berücksichtigt, dass die dort
angesprochenen Zeiträume in der Planung entsprechend Berücksichtigung finden werden.
Sofern bis zur Ratssitzung am 18.03.2020 noch Stellungnahmen eingehen,
werden diese nachgereicht.
Der vorgelegten Grobplanung des Citymanagement Eschweiler e.V. zufolge
stellt sich der Ablauf der Stadtfeste wie folgt dar:
Stadtfest 27.-29.03.20 „farbig vernetzt“
Bereits im Vorfeld wurden über die örtliche Presse und Schreiben an die
Eschweiler Schulen Kinder und Jugendliche gesucht, die im Rahmen des am Sonntag
(29.03.2020) stattfindenden Straßenmalerfestivals unter Anleitung durch
Künstler aus der Region lernen möchten, Kreidezeichnungen auf
Straßenabschnitten in der Innenstadt umzusetzen, sich so kreativ zu betätigen
und zu einem farbenfrohen Erscheinungsbild in Eschweiler beizutragen. Eine Jury
entscheidet über verschiedene Gewinne im Rahmen dieses Wettbewerbs. Begleitet
wird der Wettbewerb durch Attraktionen und Angebote zahlreicher Schausteller
für alle Altersklassen im Innenstadtbereich.
Auf der Uferstraße findet von Freitag (27.03.) bis Sonntag (29.03.) das
Street Food Festival statt. Hierbei werden Food Trucks und Garküchen
verschiedener Anbieter unterschiedlichste Möglichkeiten der Verköstigung
anbieten.
Der Bereich des Fachmarktzentrums AuerbachCenter an der Auerbachstraße
wird am 29.03.2020 durch den bewährten Oldtimer-Shuttlebus-Service angebunden.
Dort wird am 28.03.2020 (samstags) und 29.03.2020 (sonntags) ein Kelten- und
Germanenlager des Stammes der Sugambrer eingerichtet; in den aufgestellten
Zelten wird ein abwechslungsreiches Programm wie die Vermittlung des „alten
Handwerks“ (wie z.B. das Färben von Wolle) und das Kochen auf offener Flamme
geboten. Außerdem werden sowohl die Sugambrer des 1. Jahrhunderts als auch die
Stammesgeschichte in Abschnitten dargestellt.
Stadtfest
04.-06.09.20 „Stadtfest mit Indeschau, Gesundheits- und Sportpräsentationen und
Fahrzeugschau“
Auf dem Marktplatz werden zahlreiche Handwerker von Freitag (04.09.2020)
bis Sonntag (06.09.2020) in einem Zelt ihre handwerklichen Fähigkeiten im
Rahmen der Indeschau präsentieren.
Wie bereits in Vorjahren soll unter dem Gesamtthema „Gesundheit –
Prävention – Sport“ am Samstag (05.09.2020) und Sonntag (06.09.2020)
insbesondere der Aspekt „Prävention“ in den Fokus gerückt und -da der
Marktplatz bereits im Rahmen der Indeschau belegt ist- auf einer Bühne in der
Uferstraße sowie in einem auf der Marienstraße aufgestellten Zelt durch
entsprechende Vorträge thematisiert werden. Ziel ist es, das Interesse für den
Gesundheitssektor zu wecken und die Stadt als Gesundheitsstadt und auch Stadt
des Sports in den Vordergrund zu stellen. Sportvereine, Tanz- bzw.
Fitnessstudios, Therapeuten sowie andere Anbieter um den Themenkomplex
„Gesundheit – Prävention – Sport“ wurden eingeladen, ihren Bereich in
verschiedensten Formaten zu präsentieren.
Auf der
Uferstraße wird das Sommerfest der Original Eschweiler veranstaltet, in dessen
Rahmen zahlreiche Konzerte stattfinden sollen.
Im
Bereich des Fachmarktzentrums AuerbachCenter an der Auerbachstraße wird am
05.09.2020 sowie am 06.09.2020 erneut eine abwechslungsreiche Fahrzeugschau
angeboten. Neben PKW verschiedener Hersteller und Fahrzeugen der Bundeswehr
werden auch verschiedene Fahrrad-Modelle ausgestellt – diese reichen von
Oldtimer-Fahrrädern bis hin zu E-Bikes. Zudem werden im Hinblick auf das Thema
„Rettung und Erste Hilfe“ erneut verschiedenste Fahrzeugkategorien der
Feuerwehr und verschiedener Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz,
Johanniter, Malteser Hilfsdienst) vorgeführt und im Rahmen von Mitmachaktionen
präsentiert. Der Bereich des Fachmarktzentrums wird erneut durch den bewährten
Oldtimer-Shuttlebus-Service an den Veranstaltungsbereich „Innenstadt“
angebunden.
Stadtfest 06.11.-08.11.2020 „Stadtfest zum Tag des Karneval“
Das Programm zum Tag des Karnevals am 08.11.2020 sieht eine Ausdehnung
vom Hotel Flatten (Röthgener Straße Nähe Odilienstraße / Aufstellung) über die
Marienstraße und die Fußgängerzone bis zum Marktplatz vor (gemeinsamer Marsch
von Standartengruppen der Karnevalsvereine, Ex-Prinzen und deren
Zeremonienmeister sowie des geschäftsführenden Komitees und der
prinzenstellenden Gesellschaft durch die Innenstadt zur Bühne auf dem
Marktplatz Eschweiler, Vorstellung des designierten Prinzenpaars, verschiedenen
karnevalistischen Tanz- und Musikdarbietungen (u.a. das „Jecke Tön Projekt),
Schausteller in der Fußgängerzone, Stand des Lions-Club Eschweiler-Ascvilare).
Die erstmals im Jahr 2018 stattgefundene Kindersessions-Eröffnung wird am
Samstag, den 07.11.2020 erneut wiederholt; verschiedene Jugendabteilungen der
Eschweiler Karnevalsgesellschaften werden sich im Rahmen dieses Programmpunkts
auf der Bühne präsentieren.
Der Tag des Karnevals mit Vorstellung des designierten Prinzenpaars,
Prinzenwiegen und Verabschiedung des Prinzenpaars der vergangenen Session ist
alljährlich einer der wichtigsten Tage im Hinblick auf die beginnende
Karnevalssession. Mehr als 5.500 in 22 Karnevalsgesellschaften organisierte
Karnevalisten erwarten alljährlich die Vorstellung des zukünftigen Prinzen und
seines Zeremonienmeister, bevor am 11.11. (Montag nach dem Stadtfest) die
Karnevalssession eröffnet wird. Nicht zuletzt der Umstand, dass Eschweiler als
mittlere kreisangehörige Gemeinde regelmäßig den viertgrößten Rosenmontagszug
in der Bundesrepublik Deutschland durchführt, zeigt, dass die Stadt in
erheblichem Maße karnevalistisch geprägt ist.
Am Sonntag (08.11.2020) wird im Bereich des AuerbachCenters nach
derzeitigem Planungsstand eines Hüpfburgen-Stadt errichtet. Der Bereich wird
durch den bewährten Oldtimer-Shuttlebus-Service angebunden.
Wie bislang bei allen Stadtfesten (und insbesondere zum alljährlichen
Stadtfest zum Tag des Karnevals) ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das
umfangreiche und abwechslungsreiche Rahmenprogramm an verschiedenen
Veranstaltungsorten unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen. Insgesamt wird erwartet, dass die
Zahl der die Veranstaltungen besuchenden Personen die der Käufer/innen
erheblich übersteigt. Der Karneval besitzt in der Stadt Eschweiler gegenüber
anderen Festivitäten einen der höchsten Stellenwerte. So gilt Eschweiler
überregional als rheinische Karnevalshochburg und statistisch gesehen sind –wie
oben darsgestellt– nahezu 10% der Eschweiler Bevölkerung in Karnevalsvereinen
organisiert.
Im Hinblick auf das abwechslungsreiche, größtenteils zeitgleich in
verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindende Rahmenprogramm und nicht
zuletzt unter Berücksichtigung des bevorstehenden Beginns der Karnevalssession
wird daher mit einem überdurchschnittlich hohen Besucheraufkommen gerechnet.
Stadtfest mit Weihnachtsmarkt vom 04.-20.12.20 und „Nacht der Sinne“
Der Weihnachtsmarkt wird am 04.12.2020 um 16:00 Uhr mit musikalischer
Begleitung auf dem Marktplatz eröffnet. Ein Nikolaus wird hierbei Obst an die
Kinder verteilen. In der Zeit vom 06.12.2020 bis zum 20.12.2020 wird den
Hobbykünstlern in einem auf dem Marktplatz befindlichen Zelt Gelegenheit
gegeben, ihre Präsente, Dekorationen und Waren entsprechend zu präsentieren. Im
Übrigen werden in dem dortigen Bereich Verkaufsstände und eine Bühne aufgebaut;
während der gesamten Weihnachtsmarkt-Zeit wird ein täglich wechselndes
Bühnenprogramm mit Musik, Präsentationen usw. angeboten.
Im Rahmen der offiziellen Eröffnung des Weihnachtsmarkts am 04.12.2020 findet zudem das Lichterfestival „Nacht der Sinne“ in der Innenstadt statt. Aufbauend auf die in den vergangenen Jahren in der Neustraße durchgeführte Beleuchtungsaktion erstrahlt die Innenstadt von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr in buntem Licht. Zusätzlich werden Aktionskünstler (z.B. leuchtende Roboter) eine bunte Atmosphäre schaffen.
Der verkaufsoffene Sonntag wird
für den 20.12.2020 beantragt. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden
die Einzelhändler der Innenstadt ihre Geschäfte öffnen und ihre Waren
präsentieren; das Konzept wird durch aufgestellte Buden sowie den erneut für
einen guten Zweck tätigen Lions-Club Eschweiler-Ascvilare (am
verkaufsoffenen Sonntag sowie an drei Samstagen) mit dem Verkauf von Grünkohl
mit Mettwurst auf der Grabenstraße attraktiviert.
Für das AuerbachCenter ist am
20.12.2020 ein Kinderweihnachtsmarkt geplant; nach der derzeitigen Planung
werden verschiedene Stände -eigens auf die Interessen des sehr jungen Publikums
ausgerichtet- aufgebaut. Für die Anbindung des Bereichs „AuerbachCenter“ an die
Innenstadt steht am verkaufsoffenen Sonntag die seit Jahren bewährte
Shuttlebus-Verbindung zur Verfügung.
Wie bislang bei allen Stadtfesten, insbesondere beim Stadtfest mit
Weihnachtsmarkt, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das umfangreiche und
abwechslungsreiche Rahmenprogramm am Markt, in der Innenstadt und am
AuerbachCenter unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen.
Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren in Eschweiler
etabliert. Zahlreiche Besucher begrüßen die Einrichtung, zumal der Weihnachtsmarkt
eine für die Stadt Eschweiler nicht zu groß dimensionierte Fläche in Anspruch
nimmt. Hierdurch hebt er sich gegenüber den meist vollkommen überlaufenen
Weihnachtsmärkten in der Umgebung (z.B. Aachen) ab; das Angebot wird aufgrund
der geringen Größe von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Treffpunkt
genutzt. Das Stadtfest mit
Weihnachtsmarkt wird daher voraussichtlich auch durch Besucher aus
Nachbargemeinden besucht, so dass insgesamt von einem hohen Besucheraufkommen
ausgegangen wird.
II. Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die
Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018
(Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur
Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte,
enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich
der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW mehrfach überarbeitet;
die aktuelle Fassung wurde der Stadt Eschweiler am 20.02.2020 bekannt. Auch
unter Berücksichtigung dieser Änderungen liegen die Voraussetzungen für die
hier beantragte Ladenöffnung an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1, 2 und 5
vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem jeweiligen Stadtfest.
Die Ladenöffnung ist für den unmittelbaren
Bereich der Veranstaltungsteilflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag
erfolgen. Die Werbemaßnahmen des Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.)
zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich eines
angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist
festzuhalten, dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende
Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen
des AuerbachCenters stattfindet.
Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der
von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“
aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“
zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den
gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche
–auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des
AuerbachCenters– überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen
Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler
Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen
Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an
Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen
Veranstaltungsteilbereichen und über die gesamte Zeit des jeweiligen Stadtfests
zu rechnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Rahmenprogramme der Stadtfeste
(siehe oben) abwechslungsreich gestaltet sind, (teilweise zeitgleich) in
verschiedenen Veranstaltungsteilbereichen stattfinden und ein breites Spektrum
von Besuchern aller Altersklassen ansprechen. Es liegen keine Erkenntnisse über
parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der Region vor, so
dass davon ausgegangen wird, dass die Stadtfeste in Eschweiler auch durch
Besucher aus Nachbargemeinden besucht werden.
2.
Ladenöffnung,
die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebot dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten
Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen
angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und
stetig weiter zu entwickeln.
Auch wenn durch die Errichtung von zentralen
Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen
Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und
Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem,
umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung
dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit
Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren
ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt
vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen
Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenters
vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der
unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur
Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den
Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen
Angebots notwendig. Ein Vergleich der Jahre 2018 und 2019 zeigt hinsichtlich
der Nutzung der in der unmittelbaren Innenstadt (Neustraße, Englerthstraße,
Grabenstraße, Marienstraße, Uferstraße) befindlichen Ladenlokale, dass der
Leerstand innerhalb eines Kalenderjahres leicht anstieg (zuletzt von 24 auf 31
Ladenlokale). Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite
Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen bekannt zu machen, um diese
dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts
an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten
sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker (insbesondere zum
Samstagswochenmarkt) stabil; gegenüber den zahlreichen Besucherinnen und
Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden Veranstaltungen
mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische Veranstaltungen,
das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt Eschweiler vorhandene
Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht und beworben. Der
Citymanagement Eschweiler e.V. ist zudem seit Jahren bemüht, die in der
Innenstadt befindlichen Gewerbetreibenden in allen Belangen zu vertreten und
regelmäßig Verbesserungsvorschläge mit dem Ziel einer Stärkung des
Einzelhandels einzureichen. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung
des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der
betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu
können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben
würden. Die Freigabe verkaufsoffener Sonntage stellt hierbei ein zusätzliches,
flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer der Stadtfeste
erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und nicht nur auf den
Sonntag).
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird
hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (maximal vier der gesetzlich erlaubten
acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung
betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen
Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei
allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung
als begleitenden Maßnahme gedacht ist.
3.
Ladenöffnung,
die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr.
5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine
langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell
betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind
beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt
mittlerer Größe 2019“, die verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune
2019“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit viertgrößten
Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler 10 städtische
Grundschulen an 11 Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen und
Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit den
Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers
Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der
Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen
verschiedenster Branchen und Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche
Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch
zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den
demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel
ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als
andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten
verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler
stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder Investoren
sichtbar zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen
Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als
Hochzeitsstandort, Projekt RathausQuartier, Industriegebiet „Am Grachtweg“
usw.) bieten auch die alljährlichen, durch den Citymanagement e.V.
organisierten Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach
außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil
gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere gegenüber
den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die Sonntagsöffnung
größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und wichtiger Bestandteil
der Außendarstellung und der Publikation eines lebenswerten Wohn- und
Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept für die Stadtfeste im
Jahr 2020 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung
empfiehlt daher, die als Anlage 7 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über
die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2020“ zu beschließen.
keine
keine