Beitrittsbeschluss des Stadtrates gemäß Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Die im Einklang mit der Verfügung des Städteregionsrates der
Städteregion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde (Untere
Kommunalaufsicht) vom 06.02.2020 geänderte
Haushaltssatzung 2020 (§§ 1 und 2) wird beschlossen; ebenso wird der
aktualisierten Ergebnis- und Finanzplanung für das Jahr 2020 zugestimmt.
Die vom Rat der Stadt Eschweiler am
03.12.2019 beschlossene und der Unteren Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen am 16.12.2019
angezeigte Haushaltssatzung 2020 sah bisher für das Haushaltsjahr 2020 eine
aufwandsmindernde Inanspruchnahme des Kommunalen Versorgungsrücklagenfonds
(KVR-Fonds) in Höhe von 2.400.000 Euro vor.
Entsprechend der als Anlage 1
beigefügten Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere
staatliche Verwaltungsbehörde (Untere Kommunalaufsicht) vom 06.02.2020 wird
diese Verfahrensweise mit Verweis auf die haushaltsrechtlichen Bestimmungen als
unzulässig betrachtet und von dort nicht mitgetragen. Zur entlastenden Nutzung
des im Jahr 1998 gegründeten KVR-Fonds, in den die Stadt Eschweiler über viele
Jahre regelmäßig freiwillige Zuführungen angespart hat, wird diesseits eine
abweichende Auffassung vertreten, so dass die (Teil-)Finanzierung der
Versorgungsleistungen aus dem KVR-Fonds für die Zukunft, nicht mehr mit Wirkung
für das Haushaltsjahr 2020 und nicht nur für die Stadt Eschweiler, einer
grundsätzlichen und abschließenden Klärung bedarf, die die Verwaltung
herbeiführen wird.
Mit Blick auf diesen eingeleiteten und
noch einige Zeit in Anspruch nehmenden Abstimmungsprozess werden für die
Darstellung des Haushaltsausgleiches im laufenden Haushaltsjahr 2020 alternativ
die nachfolgenden Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen:
Ø
Zusätzliche Erträge aus der Veräußerung von
Grundstücken in Höhe von 1.200.000 Euro im Bereich der ehemaligen Sportanlage
Patternhof. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 297 –
Südlich Patternhof. Der Beschluss des neu aufgestellten Bebauungsplanes 297 als
Satzung ist ebenfalls für die Sitzung des Stadtrates am 18.03.2020 vorgesehen.
Die Zustimmung zur Veräußerung der betreffenden Grundstücke wurde durch den
Stadtrat am 03.12.2019 bereits erteilt (nicht öffentliche VV 401/19).
Ø
Insbesondere aus der Vermietung der
Kindertagesstätte Wilhelmstraße ergeben sich bei den Erträgen aus Mieten und
Pachten Verbesserungen in Höhe von mindestens 100.000 Euro.
Ø
Bei den Erträgen aus Baugenehmigungsgebühren
werden nach den bisher vorliegenden und noch zu erwartenden Bauanträgen
Verbesserungen in Höhe von mindestens 200.000 Euro erwartet (u.a. durch die
Bebauung „Rathausquartier“, Bebauungspläne 181 – Sportplatz Nothberg, 296 -
Merzbrücker Str./Am Golfplatz, 297 - Südlich Patternhof, 298 - Westlich
Vöckelsberg).
Ø
Entsprechend der Mitteilung des Städte- und
Gemeindebundes vom 30.01.2020, Schnellbrief Nr. 25/2020, ergeben sich nach der
Aktualisierung des Orientierungsdaten-Erlasses vom 02.08.2019 beim
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Verbesserungen in Höhe von 265.000 Euro (+
4,9 % gegenüber bisheriger Ansatzplanung durch das Integrationskostengesetz vom
09.12.2019 - Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der
Länder und der Kommunen).
Ø
Aufgrund der positiven Jahresabschlüsse der
AöR aus 2018 und Vorjahren sind bei der Betreuungseinrichtung für Kinder und
Jugendliche der Stadt Eschweiler (BKJ) noch Gewinnvorträge bilanziert, die in
einer Größenordnung von 70.000 Euro zur Reduzierung der Fehlbedarfsabdeckung
herangezogen werden können.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten
Kompensationsmaßnahmen in Höhe von insgesamt + 1.835.000 Euro verringert sich
der prognostizierte Jahresüberschuss von bisher + 951.600 Euro um 565.000 Euro
auf 386.600 Euro. Die Kompensationsmaßnahmen zum Haushaltsausgleich 2020 wurden
- der o.a. Verfügung entsprechend - im Vorfeld der Ratssitzung bereits mit der
Unteren Kommunalaufsicht einvernehmlich abgestimmt, so dass bei Vorliegen des
Beitrittsbeschlusses das Anzeigeverfahren positiv abgeschlossen werden und eine
umgehende Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 erfolgen kann.
Aus der als Anlage 2 beigefügten, detaillierten Aufstellung sind
alle in der Haushaltssatzung 2020 zu berücksichtigenden Veränderungen, welche
nun im Rahmen des zu fassenden Beitrittsbeschlusses legitimiert werden,
ersichtlich.
Die aktualisierte Haushaltssatzung (§ §
1 und 2) ist als Anlage 3 beigefügt. Die
Anlagen zur Haushaltssatzung 2020 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2 =
Zweckgebundene Erträge) haben keine Änderung erfahren. In der Anlage 4 sind die
entsprechend fortgeschriebenen Daten für das Haushaltsjahr 2020 im Ergebnis-
und Finanzplan dargestellt.
Siehe Sachverhalt.
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