Betreff
Haushaltssatzung 2020 der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020;
Beitrittsbeschluss des Stadtrates gemäß Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Vorlage
067/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die im Einklang mit der Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde (Untere Kommunalaufsicht) vom 06.02.2020 geänderte Haushaltssatzung 2020 (§§ 1 und 2) wird beschlossen; ebenso wird der aktualisierten Ergebnis- und Finanzplanung für das Jahr 2020 zugestimmt.

 

 


Die vom Rat der Stadt Eschweiler am 03.12.2019 beschlossene und der Unteren Kommunalaufsicht  bei der StädteRegion Aachen am 16.12.2019 angezeigte Haushaltssatzung 2020 sah bisher für das Haushaltsjahr 2020 eine aufwandsmindernde Inanspruchnahme des Kommunalen Versorgungsrücklagenfonds (KVR-Fonds) in Höhe von 2.400.000 Euro vor.

 

Entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde (Untere Kommunalaufsicht) vom 06.02.2020 wird diese Verfahrensweise mit Verweis auf die haushaltsrechtlichen Bestimmungen als unzulässig betrachtet und von dort nicht mitgetragen. Zur entlastenden Nutzung des im Jahr 1998 gegründeten KVR-Fonds, in den die Stadt Eschweiler über viele Jahre regelmäßig freiwillige Zuführungen angespart hat, wird diesseits eine abweichende Auffassung vertreten, so dass die (Teil-)Finanzierung der Versorgungsleistungen aus dem KVR-Fonds für die Zukunft, nicht mehr mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2020 und nicht nur für die Stadt Eschweiler, einer grundsätzlichen und abschließenden Klärung bedarf, die die Verwaltung herbeiführen wird.

 

Mit Blick auf diesen eingeleiteten und noch einige Zeit in Anspruch nehmenden Abstimmungsprozess werden für die Darstellung des Haushaltsausgleiches im laufenden Haushaltsjahr 2020 alternativ die nachfolgenden Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen:

 

Ø  Zusätzliche Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 1.200.000 Euro im Bereich der ehemaligen Sportanlage Patternhof. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 297 – Südlich Patternhof. Der Beschluss des neu aufgestellten Bebauungsplanes 297 als Satzung ist ebenfalls für die Sitzung des Stadtrates am 18.03.2020 vorgesehen. Die Zustimmung zur Veräußerung der betreffenden Grundstücke wurde durch den Stadtrat am 03.12.2019 bereits erteilt (nicht öffentliche VV 401/19).

 

Ø  Insbesondere aus der Vermietung der Kindertagesstätte Wilhelmstraße ergeben sich bei den Erträgen aus Mieten und Pachten Verbesserungen in Höhe von mindestens 100.000 Euro.

 

Ø  Bei den Erträgen aus Baugenehmigungsgebühren werden nach den bisher vorliegenden und noch zu erwartenden Bauanträgen Verbesserungen in Höhe von mindestens 200.000 Euro erwartet (u.a. durch die Bebauung „Rathausquartier“, Bebauungspläne 181 – Sportplatz Nothberg, 296 - Merzbrücker Str./Am Golfplatz, 297 - Südlich Patternhof, 298 - Westlich Vöckelsberg).

 

Ø  Entsprechend der Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 30.01.2020, Schnellbrief Nr. 25/2020, ergeben sich nach der Aktualisierung des Orientierungsdaten-Erlasses vom 02.08.2019 beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Verbesserungen in Höhe von 265.000 Euro (+ 4,9 % gegenüber bisheriger Ansatzplanung durch das Integrationskostengesetz vom 09.12.2019 - Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und der Kommunen).

 

Ø  Aufgrund der positiven Jahresabschlüsse der AöR aus 2018 und Vorjahren sind bei der Betreuungseinrichtung für Kinder und Jugendliche der Stadt Eschweiler (BKJ) noch Gewinnvorträge bilanziert, die in einer Größenordnung von 70.000 Euro zur Reduzierung der Fehlbedarfsabdeckung herangezogen werden können.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kompensationsmaßnahmen in Höhe von insgesamt + 1.835.000 Euro verringert sich der prognostizierte Jahresüberschuss von bisher + 951.600 Euro um 565.000 Euro auf 386.600 Euro. Die Kompensationsmaßnahmen zum Haushaltsausgleich 2020 wurden - der o.a. Verfügung entsprechend - im Vorfeld der Ratssitzung bereits mit der Unteren Kommunalaufsicht einvernehmlich abgestimmt, so dass bei Vorliegen des Beitrittsbeschlusses das Anzeigeverfahren positiv abgeschlossen werden und eine umgehende Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 erfolgen kann.

 

Aus der als Anlage 2  beigefügten, detaillierten Aufstellung sind alle in der Haushaltssatzung 2020 zu berücksichtigenden Veränderungen, welche nun im Rahmen des zu fassenden Beitrittsbeschlusses legitimiert werden, ersichtlich.

 

Die aktualisierte Haushaltssatzung (§ § 1 und 2) ist als Anlage 3 beigefügt.  Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2020 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2 = Zweckgebundene Erträge) haben keine Änderung erfahren. In der Anlage 4 sind die entsprechend fortgeschriebenen Daten für das Haushaltsjahr 2020 im Ergebnis- und Finanzplan dargestellt.

 


Siehe Sachverhalt.


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