Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
052/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2019 erfolgte nach den  am 15.12.2015 beschlossenen, am 29.11.2018 geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Gemäß Ziffer 10.2 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden und die Pauschalförderungen auszuzahlen. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.

 

Die im Einzelnen in 2019 bewilligten Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Auf der Grundlage der Ziffer 5 „Pauschalförderung“ wurden folgende Zuschüsse gewährt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e.V.                                                                  5.100,00 €

Eschweiler Kunstverein e.V.                                                                             2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V.                                                           6.500,00 €

Bezirksverband der Schützen                                                                           1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e.V.                                                                  6.000,00 €

 

Nach Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ wurden folgende Zuschüsse bewilligt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e.V.                                                                 5.000,00 €

Eifelverein Eschweiler                                                                                         177,50 €

Feuerwehrorchester Stadt Eschweiler                                                                    77,50 €

Kirchenchor St. Wendelinus                                                                                 102,50 €

Theatergesellschaft Fröhlichkeit 1902 e.V.                                                                          77,50 €

St. Cäcilia Hehlrath                                                                                             125,00 €

MGV Cäcilia Hastenrath                                                                                        75,00 €

 

Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise pauschalierte Förderungen.

 

Nach Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“:

 

Feuerwehrorchester Stadt Eschweiler                                                                  469,71 €

 

Summe                                                                                                           6.104,71 €

 

Zuschüsse 2019 gesamt:                                                                                27.279,71 €


 

Bezeichnung

Angemeldet

Angeordnet in 2019

Produkt 042810101

Konto 53118010

Zuschüsse anlässlich der Städtepartnerschaft

10.100,00 €

10.100,00 €

Produkt 042810101

Konto 53118020

Zuschüsse an Kunstvereine

2.050,00 €

2.045,00 €

Produkt 042810101

Konto 53118030

Zuschuss an die Städt. Musikgesellschaft

6.500,00 €

6.500,00 €

Produkt 042810101

Konto 53118100

Zuschüsse an Vereine und Orchester

2.500,00 €

1.104,71 €

Produkt 042810101

Konto 53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

7.550,00 €

7.530,00 €

Summe:

 

28.700,00 €

27.279,71 €

 


keine personellen Auswirkungen