Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.
Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der
Kulturförderung in 2019 erfolgte nach den
am 15.12.2015 beschlossenen, am 29.11.2018 geänderten „Richtlinien der
Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.
Gemäß Ziffer 10.2 dieser Richtlinien wird die Verwaltung
ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge sachgerecht und zeitnah im
Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden und die Pauschalförderungen
auszuzahlen. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die
hiernach bewilligten Kulturförderungen.
Die im Einzelnen in 2019 bewilligten Zuschüsse werden dem
Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.
Auf der Grundlage der Ziffer 5 „Pauschalförderung“ wurden
folgende Zuschüsse gewährt:
Partnerschaftsverein Eschweiler e.V. 5.100,00 €
Eschweiler Kunstverein e.V. 2.045,00 €
Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. 6.500,00 €
Bezirksverband der Schützen 1.530,00 €
Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e.V. 6.000,00 €
Nach Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ wurden folgende
Zuschüsse bewilligt:
Partnerschaftsverein Eschweiler e.V. 5.000,00
€
Eifelverein Eschweiler 177,50 €
Feuerwehrorchester Stadt Eschweiler 77,50 €
Kirchenchor St. Wendelinus 102,50 €
Theatergesellschaft Fröhlichkeit 1902 e.V. 77,50 €
St. Cäcilia
Hehlrath 125,00 €
MGV Cäcilia
Hastenrath 75,00 €
Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise
pauschalierte Förderungen.
Nach Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über
die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“:
Feuerwehrorchester Stadt Eschweiler 469,71 €
Summe 6.104,71 €
Zuschüsse 2019 gesamt: 27.279,71 €
|
Bezeichnung |
Angemeldet |
Angeordnet in
2019 |
Produkt 042810101 Konto 53118010 |
Zuschüsse anlässlich der Städtepartnerschaft |
10.100,00 € |
10.100,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118020 |
Zuschüsse an Kunstvereine |
2.050,00 € |
2.045,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118030 |
Zuschuss an die Städt. Musikgesellschaft |
6.500,00 € |
6.500,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118100 |
Zuschüsse an Vereine und Orchester |
2.500,00 € |
1.104,71 € |
Produkt 042810101 Konto 53118050 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
7.550,00 € |
7.530,00 € |
Summe: |
|
28.700,00 € |
27.279,71 € |
keine personellen Auswirkungen