Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und Flur 115 Nr. 88 - nördlich Kapellenweg, Lage zwischen Langenbenden und Rütgesfeld -;
hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
051/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Parzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und Flur 115 Nr. 88 – nördlich Kapellenweg, Lage zwischen Langenfeld und Rütgesfeld -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf den Parzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und Flur 115 Nr. 88 – nördlich Kapellenweg, Lage zwischen Langenbenden und Rütgesfeld -, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

 

Die Parzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und Flur 115 Nr. 88 sind im Rezess über die Umlegungssache Nothberg N 78 aus dem Jahre 1933 entstanden und als Wirtschaftsweg ausgewiesen.

 

Die vorgenannten Parzellen sollen zum Verkauf an einen Nachbareigentümer verwendet werden.

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da die Wege faktisch nicht mehr genutzt werden und in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden sind.

 

Die derzeit auf den Parzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Umlegungssache Nothberg N 78 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

 


  Keine

 


  Keine