hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Die öffentliche
Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Parzellen Gemarkung
Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und Flur 115 Nr. 88 – nördlich Kapellenweg, Lage
zwischen Langenfeld und Rütgesfeld -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen
Benutzer wird beschlossen.
Die öffentliche
Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des
Beschlusses.
Die Stadt Eschweiler
beabsichtigt, die auf den Parzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und
Flur 115 Nr. 88 – nördlich Kapellenweg, Lage zwischen Langenbenden und
Rütgesfeld -, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis
durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom
09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung
aufzuheben.
Die Parzellen
Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und Flur 115 Nr. 88 sind im Rezess über
die Umlegungssache Nothberg N 78 aus dem Jahre 1933 entstanden und als
Wirtschaftsweg ausgewiesen.
Die vorgenannten
Parzellen sollen zum Verkauf an einen Nachbareigentümer verwendet werden.
Die Benennung von
Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da die Wege faktisch nicht mehr genutzt
werden und in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden sind.
Die derzeit auf den
Parzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit
Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.
Vor Erlass der
Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Umlegungssache Nothberg N 78
Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu
äußern.
Die Verwaltung
empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer
öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem
ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den
vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern
sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als
auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung,
Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigten
Einziehung gebeten.
Keine
Keine