Betreff
Änderung des Flächennutzungsplans südlich "Am Rodelberg" in Dürwiß;
hier: Antrag H. Willms
Vorlage
040/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des Herrn H. Willms vom 02.06.2017 abzulehnen und kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen südlich „Am Rodelberg“ einzuleiten.

 


Für die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 20.02.2019 wurde den Mitgliedern die Sitzungsvorlage 027/19 (Anlage 4) zur Beratung vorgelegt. Auf den dort dargestellten Sachverhalt wird verwiesen. In dieser Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt auf Antrag der SPD-Fraktion abgesetzt, verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung eine landesplanerische Stellungnahme durch die übergeordneten Behörden einzuholen.

 

Die entsprechende Anfrage der Verwaltung vom 19.09.2019 nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz ist in der Anlage 1 beigefügt. Die StädteRegion Aachen hat mit Datum vom 31.10.2019 (Anlage 2) und die Bezirksregierung Köln mit Datum vom 03.12.2019 (Anlage 3) geantwortet.

 

Im Ergebnis kann die Bezirksplanungsbehörde für die geplante Flächennutzungsplanänderung die Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht bestätigen.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Da die beantragte Flächenentwicklung am südlichen Ortsrand von Dürwiß diesen Zielen, wie von der Bezirksplanungsbehörde dargestellt, nicht entspricht, soll diese Planung nicht weiter verfolgt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag des Herrn Willms vom 17.06.2017 (Anlage 3: VV 027/19 Anlage 1) abzulehnen und kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen südlich „Am Rodelberg“ einzuleiten.

 

 


Die Bauleitplanverfahren wären haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen würden zukünftig einem potenziellen Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übertragen.

 


Bauleitplanverfahren binden als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.