hier: Antrag H. Willms
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Antrag des Herrn H. Willms vom 02.06.2017 abzulehnen und kein
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen südlich „Am
Rodelberg“ einzuleiten.
Für die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 20.02.2019
wurde den Mitgliedern die Sitzungsvorlage 027/19 (Anlage 4) zur Beratung
vorgelegt. Auf den dort dargestellten Sachverhalt wird verwiesen. In dieser
Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt auf Antrag der SPD-Fraktion abgesetzt,
verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung eine landesplanerische
Stellungnahme durch die übergeordneten Behörden einzuholen.
Die entsprechende Anfrage der Verwaltung vom 19.09.2019 nach § 34 Abs. 1
Landesplanungsgesetz ist in der Anlage 1 beigefügt. Die StädteRegion
Aachen hat mit Datum vom 31.10.2019 (Anlage 2) und die Bezirksregierung
Köln mit Datum vom 03.12.2019 (Anlage 3) geantwortet.
Im Ergebnis kann die Bezirksplanungsbehörde für die geplante
Flächennutzungsplanänderung die Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht
bestätigen.
Gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen
der Raumordnung anzupassen. Da die beantragte Flächenentwicklung am südlichen
Ortsrand von Dürwiß diesen Zielen, wie von der Bezirksplanungsbehörde
dargestellt, nicht entspricht, soll diese Planung nicht weiter verfolgt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag des Herrn Willms vom
17.06.2017 (Anlage 3: VV 027/19 Anlage 1) abzulehnen und kein Verfahren
zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen südlich „Am Rodelberg“
einzuleiten.
Die Bauleitplanverfahren wären haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen würden zukünftig einem potenziellen Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übertragen.
Bauleitplanverfahren binden als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.