Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler-West
hier: Beschluss des Zeit- und Maßnahmenplans sowie des Programmantrags 2020
1.
Die als Anlage
1 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht der aus dem Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler West (ISTEK Eschweiler-West)
hervorgegangenen Maßnahmen wird als Grundlage für die erforderlichen
Programmanträge in den Jahren 2020 – 2027 beschlossen.
2.
Für die
in der Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen aus dem ISTEK Eschweiler-West
wird der Bezirksregierung Köln ein Programmantrag für die Aufnahme dieser
Maßnahmen in das Städtebauförderungsprogramm 2020 vorgelegt.
Die Stadt Eschweiler hat für den in der Anlage 4 dargestellten
Bereich „Soziale Stadt Eschweiler-West“ durch umfangreiche Untersuchungen einen
stadtentwicklungspolitischen Handlungsbedarf identifiziert. Für den Bereich
wurde bereits 2012 ein Integriertes Handlungskonzept erstellt, das 2016 und
2018 aktualisiert und ergänzt wurde.
Mit Schreiben vom 25.02.2019 legte die Stadt Eschweiler der
Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das
Stadterneuerungsprojekt Eschweiler-West vor. Das überarbeitete Integrierte
Handlungskonzept [= Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler West (ISTEK
Eschweiler-West)] bildete hier die Grundlage für den Zuwendungsantrag. Dem
letzten Stand des ISTEK Eschweiler-West von November 2018 (Sitzungsvorlage Nr.
410/18) hatte der Stadtrat zuvor einstimmig zugestimmt.
In dem ISTEK Eschweiler-West sind u.a. detailliert alle in der Anlage
1 aufgeführten und zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen erläutert. Der
Sitzungsvorlage Nr. 410/18 war bereits als Anlage 1.2 eine tabellarische
Übersicht über die im Bereich „Soziale Stadt Eschweiler-West“ notwendigen
Maßnahmen, ihre Schätzkosten, die Finanzierung und den Eigenanteil beigefügt.
Das Maßnahmenpaket wurde seit der Beschlussfassung u.a. durch weitere Angebote
konkretisiert und durch die erforderlichen Anmeldungen im städtischen Haushalt
in der zeitlichen Umsetzung definiert (Anlage 2).
Der Antrag der Stadt Eschweiler vom 25.02.2019 wurde durch die
Bezirksregierung Köln am 30.09.2019 beschieden. Dem Zuwendungsbescheid mit der
Nr. 05/04/19 ist eine baufachliche Stellungnahme zu dem Antrag der Stadt
Eschweiler beigefügt, in dem die Bezirksregierung grundsätzlich feststellt,
dass aufgrund der Defizite im Bereich des Wohnens und des Wohnumfeldes und der
sozialräumlichen Struktur mit einer multiethnischen Bevölkerung eine Aufnahme
in das Programm „Soziale Stadt“ gemäß den Städtebauförderrichtlinien des Landes
NRW sinnvoll und geboten erscheint und die Stadt Eschweiler nicht in der Lage
ist, die Maßnahme ohne öffentliche Förderung umzusetzen. Sie bestätigt zudem,
dass an der Projektumsetzung erhebliches Landesinteresse besteht. Die
Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass ein überarbeiteter Gesamtantrag
bzw. Programmantrag 2020 nach Einarbeitung der Anregungen des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKGB) vorzulegen ist. Demnach ist
u. a. der geschätzte Durchführungszeitraum bis 2027 anzugeben und die
Darstellung der Kassenwirksamkeit zu überprüfen bzw. darzustellen. Die
Darstellung der finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der
Maßnahmen hat innerhalb der Antragsformulare bzw. der Progammanträge zu
erfolgen.
Für das erste Programmjahr 2019 bewilligte die Bezirksregierung Köln mit
dem Bescheid Nr. 05/04/19 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 203.769 € für die
Durchführung der nachfolgend aufgelisteten Vorbereitungsmaßnahmen und städtebaulichen
Planungen im Bereich „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Maßnahmen in der Anlage
1 hellgrau hinterlegt):
Erstellung Integriertes
Handlungskonzept (2011) und Wohnraumversorgungskonzept |
65.265,00 € |
Fortschreibung des IHK,
Erstellung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Eschweiler-West
(2015: ISTEK Eschweiler-West) |
31.573,00 € |
Nachträge zur
Fortschreibung des ISTEK Eschweiler-West (2016 und 2018) |
24.086,00 € |
Erstellung von
Gestaltungsleitlinien |
24.953,00 € |
Erarbeitung eines
Konzeptes zur aktivierenden Immobilienberatung |
19.692,00 € |
Durchführung eines
umfassenden qualitätssichernden Wettbewerbsverfahrens zur Vorbereitung der
Maßnahme „Spielelandschaft Inde“ |
79.171,00 € |
Durchführung einer Kinder-
und Jugendbeteiligung zur Umgestaltung des Schulhofs KGS Barbaraschule an der
Karlstraße |
9.971,00 € |
Summe der
zuwendungsfähigen Ausgaben |
254.711,00 € |
Mit Bescheid Nr. 05/04/19
vom 30.09.2019 bewilligte Zuwendung (80 %) |
203.769,00 € |
Die Anregungen des MHKBG wurden bei der Aktualisierung der Kosten- und
Finanzierungsübersicht (Anlage 1) und der tabellarischen Aufstellung zur
Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“
(Anlage 2) berücksichtigt.
Für die in der Anlage 3 aufgeführten und in der Anlage 1
orange hinterlegten Maßnahmen aus dem ISTEK Eschweiler-West wurde der
Bezirksregierung Köln im Dezember 2019 ein Programmantrag für die Aufnahme
dieser Maßnahmen in das Städtebauförderungsprogramm 2020 vorgelegt.
Die aktualisierten Aufstellungen und Antragsunterlagen (Anlagen 1 - 3)
werden der Bezirksregierung Köln nach positiver Beschlussfassung durch den Rat
der Stadt Eschweiler zugesandt.
Die als Anlage
1 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht zeigt in einer
tabellarischen Zusammenfassung die geplante Umsetzung der Maßnahmen in den
Jahren 2020 – 2027. Die Aufstellung
zur Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen im Gebiet „Soziale
Stadt Eschweiler-West“ (Anlage 2) basiert auf
überschlägigen Kosten- und Bedarfsschätzungen zu den einzelnen Positionen. Im
Rahmen des Haushaltsplans 2020 ff. wurden die teilweise überschlägig
ermittelten Kosten berücksichtigt.
Da für
die Inwertsetzung des Stadtteils Eschweiler-West durch die entwickelten
Maßnahmen ein erhöhter finanzieller Aufwand aufzubringen ist, ist die Stadt
Eschweiler auf Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes NRW
angewiesen (siehe Anlage 1: Für die Maßnahmen aus den Programmanträgen 2019 –
2020 insgesamt 2.586.919,20 €). Das ISTEK Eschweiler-West dient als Grundlage
für den Programmantrag 2020.
Die Projektbetreuung und -leitung bindet Arbeitskraft in der Abteilung Planung und Denkmalpflege.