Betreff
Soziale Stadt Eschweiler-West
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler-West
hier: Beschluss des Zeit- und Maßnahmenplans sowie des Programmantrags 2020
Vorlage
036/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.    Die als Anlage 1 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht der aus dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler West (ISTEK Eschweiler-West) hervorgegangenen Maßnahmen wird als Grundlage für die erforderlichen Programmanträge in den Jahren 2020 – 2027 beschlossen.

 

2.    Für die in der Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen aus dem ISTEK Eschweiler-West wird der Bezirksregierung Köln ein Programmantrag für die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Städtebauförderungsprogramm 2020 vorgelegt.

 

 


 

Die Stadt Eschweiler hat für den in der Anlage 4 dargestellten Bereich „Soziale Stadt Eschweiler-West“ durch umfangreiche Untersuchungen einen stadtentwicklungspolitischen Handlungsbedarf identifiziert. Für den Bereich wurde bereits 2012 ein Integriertes Handlungskonzept erstellt, das 2016 und 2018 aktualisiert und ergänzt wurde.

 

Mit Schreiben vom 25.02.2019 legte die Stadt Eschweiler der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Stadterneuerungsprojekt Eschweiler-West vor. Das überarbeitete Integrierte Handlungskonzept [= Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler West (ISTEK Eschweiler-West)] bildete hier die Grundlage für den Zuwendungsantrag. Dem letzten Stand des ISTEK Eschweiler-West von November 2018 (Sitzungsvorlage Nr. 410/18) hatte der Stadtrat zuvor einstimmig zugestimmt.

 

In dem ISTEK Eschweiler-West sind u.a. detailliert alle in der Anlage 1 aufgeführten und zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen erläutert. Der Sitzungsvorlage Nr. 410/18 war bereits als Anlage 1.2 eine tabellarische Übersicht über die im Bereich „Soziale Stadt Eschweiler-West“ notwendigen Maßnahmen, ihre Schätzkosten, die Finanzierung und den Eigenanteil beigefügt. Das Maßnahmenpaket wurde seit der Beschlussfassung u.a. durch weitere Angebote konkretisiert und durch die erforderlichen Anmeldungen im städtischen Haushalt in der zeitlichen Umsetzung definiert (Anlage 2).

 

Der Antrag der Stadt Eschweiler vom 25.02.2019 wurde durch die Bezirksregierung Köln am 30.09.2019 beschieden. Dem Zuwendungsbescheid mit der Nr. 05/04/19 ist eine baufachliche Stellungnahme zu dem Antrag der Stadt Eschweiler beigefügt, in dem die Bezirksregierung grundsätzlich feststellt, dass aufgrund der Defizite im Bereich des Wohnens und des Wohnumfeldes und der sozialräumlichen Struktur mit einer multiethnischen Bevölkerung eine Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“ gemäß den Städtebauförderrichtlinien des Landes NRW sinnvoll und geboten erscheint und die Stadt Eschweiler nicht in der Lage ist, die Maßnahme ohne öffentliche Förderung umzusetzen. Sie bestätigt zudem, dass an der Projektumsetzung erhebliches Landesinteresse besteht. Die Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass ein überarbeiteter Gesamtantrag bzw. Programmantrag 2020 nach Einarbeitung der Anregungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKGB) vorzulegen ist. Demnach ist u. a. der geschätzte Durchführungszeitraum bis 2027 anzugeben und die Darstellung der Kassenwirksamkeit zu überprüfen bzw. darzustellen. Die Darstellung der finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen hat innerhalb der Antragsformulare bzw. der Progammanträge zu erfolgen.

 

Für das erste Programmjahr 2019 bewilligte die Bezirksregierung Köln mit dem Bescheid Nr. 05/04/19 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 203.769 € für die Durchführung der nachfolgend aufgelisteten Vorbereitungsmaßnahmen und städtebaulichen Planungen im Bereich „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Maßnahmen in der Anlage 1 hellgrau hinterlegt):

 

Erstellung Integriertes Handlungskonzept (2011) und Wohnraumversorgungskonzept

65.265,00 €

Fortschreibung des IHK, Erstellung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Eschweiler-West (2015: ISTEK Eschweiler-West)

 

31.573,00 €

Nachträge zur Fortschreibung des ISTEK Eschweiler-West (2016 und 2018)

24.086,00 €

Erstellung von Gestaltungsleitlinien

24.953,00 €

Erarbeitung eines Konzeptes zur aktivierenden Immobilienberatung

19.692,00 €

Durchführung eines umfassenden qualitätssichernden Wettbewerbsverfahrens zur Vorbereitung der Maßnahme „Spielelandschaft Inde“

 

79.171,00 €

Durchführung einer Kinder- und Jugendbeteiligung zur Umgestaltung des Schulhofs KGS Barbaraschule an der Karlstraße

 

9.971,00 €

 

Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

254.711,00 €

Mit Bescheid Nr. 05/04/19 vom 30.09.2019 bewilligte Zuwendung (80 %)

203.769,00 €

 

Die Anregungen des MHKBG wurden bei der Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 1) und der tabellarischen Aufstellung zur Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Anlage 2) berücksichtigt.

 

Für die in der Anlage 3 aufgeführten und in der Anlage 1 orange hinterlegten Maßnahmen aus dem ISTEK Eschweiler-West wurde der Bezirksregierung Köln im Dezember 2019 ein Programmantrag für die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Städtebauförderungsprogramm 2020 vorgelegt.

 

Die aktualisierten Aufstellungen und Antragsunterlagen (Anlagen 1 - 3) werden der Bezirksregierung Köln nach positiver Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Eschweiler zugesandt.

 

 


 

Die als Anlage 1 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht zeigt in einer tabellarischen Zusammenfassung die geplante Umsetzung der Maßnahmen in den Jahren 2020 – 2027. Die Aufstellung zur Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Anlage 2)  basiert auf überschlägigen Kosten- und Bedarfsschätzungen zu den einzelnen Positionen. Im Rahmen des Haushaltsplans 2020 ff. wurden die teilweise überschlägig ermittelten Kosten berücksichtigt.

 

Da für die Inwertsetzung des Stadtteils Eschweiler-West durch die entwickelten Maßnahmen ein erhöhter finanzieller Aufwand aufzubringen ist, ist die Stadt Eschweiler auf Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes NRW angewiesen (siehe Anlage 1: Für die Maßnahmen aus den Programmanträgen 2019 – 2020 insgesamt 2.586.919,20 €). Das ISTEK Eschweiler-West dient als Grundlage für den Programmantrag 2020.

 

 


 

Die Projektbetreuung und -leitung bindet Arbeitskraft in der Abteilung Planung und Denkmalpflege.