Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtgebiet
Vorlage
035/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt die Sachverhaltsausführung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dargestellten Maßnahmen zu veranlassen.

 


Mit Schreiben der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.03.2019 sowie der CDU-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019 (als Anlagen 1 und 2 beigefügt) wurden Anregungen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Innenstadt vorgebracht. Die Verwaltung nahm zu den verschiedenen Vorschlägen im Rahmen der Verwaltungsvorlage Nr. 332/19 Stellung.

 

Im Rahmen der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 28.11.2019 wurden die verschiedenen Aspekte diskutiert; im Ergebnis beschloss der Ausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung der im Rahmen der Sitzung geäußerten Bedenken und Anmerkungen die Vorlage zu überarbeiten und in der nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zur Diskussion vorzulegen.

 

Im Folgenden wird daher erneut zu den Schreiben der SPD-Stadtratsfraktion und der CDU-Stadtratsfraktion Stellung genommen; die Darstellung ist in Teilen mit den Ausführungen in der Verwaltungsvorlage Nr. 332/19 identisch, wurde jedoch im Hinblick auf die im Rahmen der Ausschusssitzung vom 28.11.2019 geäußerten  Anregungen und Bemerkungen ergänzt.

 

Zum Schreiben der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.03.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

zu 1: Abfallbehälter im Stadtgebiet

 

Der Antrag der SPD-Stadtratsfaktion zur besseren Kenntlichmachung der Abfallbehälter/Straßenpapierkörbe durch Banderolen o.ä. wird unterstützt. Banderolen sind hierbei sicherlich eine Möglichkeit, um die Abfallbehälter auffälliger zu machen. Eine Alternative zu Banderolen könnten jedoch auch farblich und gestalterisch auffällige Aufkleber mit flotten Texten/Sprüchen z.B. auf „Eischwiele Platt“ sein. Erste Entwürfe, wie solche Aufkleber aussehen könnten, sind als Anlage 3 beigefügt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um Musterbeispiele.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Aufkleber nicht nur durch die Farbe/Gestaltung, sondern auch durch die flotten Sprüche „doppelte“ Aufmerksamkeit erwecken können und bei Kosten von rd. drei Euro pro Aufkleber (Größe 25 x 20 cm) und rd. 630 Papierkörben ebenfalls relativ preiswert umgesetzt werden kann, werden seitens der Verwaltung anstelle von Banderolen die Aufkleber vorgeschlagen.

 

Für die Anzahl von Papierkörben in einer Stadt gibt es keine allgemeinen Richtwerte oder Faustformeln. Eine Umfrage in Nachbarkommunen hatte zum Ergebnis, dass Eschweiler im Vergleich eine relativ hohe Behälterdichte (1 Behälter pro 90 Einwohner) hat, während in den umliegenden Kommunen die Behälterdichte eher zwischen 100 und 110 schwankt. Da es keine Faustformel oder Richtwerte für eine adäquate Anzahl von Straßenpapierkörben gibt, können oben genannte Zahlen auch nur ein Versuch sein, sich diesem Thema zu nähern.

 

Entscheidend dürfte aber nicht nur die Anzahl, sondern die richtige Platzierung der Behälter sein. In Eschweiler sind die Straßenpapierkörbe in erster Linie im Bereich der Aufenthaltsorte (Fußgängerzone, Bushaltestellen, Spielplätzen, Schulen, Grünanlagen, neben Bänken usw.) installiert, wobei verschiedenste Dienststellen im Haus (z.B. Grünflächenabteilung, Abt. für Straßenbau und Verkehr) die zuständige Fachdienststelle über Umgestaltungsmaßnahmen oder Veränderungen im öffentlichen Raum informieren und die Verlegung/Neuinstallation von Behältern anregen. In gleicher Weise wird aber auch immer wieder auf Anregungen aus der Bürgerschaft und aus der Politik reagiert und an sinnvollen Stellen unbürokratisch (ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügen) neue Behälter aufgestellt. Da eine Stadt einem ständigen Wandel unterworfen ist und sich z.B. auch Jugendtreffpunkte verändern, müssen sowohl die Anzahl der Behälter als auch die Standorte laufend angepasst werden. In diesem Zusammenhang wären Hinweise und Anregungen aus der Bürgerschaft oder aus der Politik sehr hilfreich, wo Behälter neu aufgestellt bzw. bestehende Behälter entfernt oder verlegt werden sollten.

 

Die Leerung der Behälter erfolgt einmal wöchentlich, wobei die Behälter in der Innenstadt zwischen Bergrather Str., Dürener Str.; Langwahn und Talstraße sogar täglich geleert werden. Dieser Leerungsrhythmus hat sich als ausreichend herausgestellt, wobei bei Bedarf (z.B. nach Mitteilung von Bürger*innen) auch Zwischenleerungen stattfinden.

 

Hinsichtlich der Montage von Laternenhaken für gelbe Säcke wurden an mehreren Leerungstagen der gelben Tonnen Kontrollen im Innenstadtbereich durchgeführt mit dem Ergebnis, dass fast in jedem Gebäude in der Stadt gelbe Tonnen oder sogar Container vorhanden sind. Wenn gelbe Säcke bereitgestellt waren, dann meist in Kombination mit einer oder mehreren gelben Tonnen. Es handelt sich nach hiesiger Einschätzung um Beistellsäcke, wenn beispielsweise das vorhandene gelbe Behältervolumen einmal nicht ausgereicht hat. Größere Ansammlungen von gelben Säcken immer wieder am gleichen Ort wurden im Zuge der Kontrollen nicht festgestellt. Diese These (es handelt sich in der Regel um Beistellsäcke und es sind immer wieder andere Grundstücke betroffen) wird dadurch gestützt, dass der Anschlussgrad an die gelbe Tonne mit 15.700 Behältern sehr hoch ist (Vergleich mit Restmülltonnen: rd. 16.600). Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich nach hiesigen Beobachtungen keine Stelle aufdrängt, an der diese Haken montiert werden sollten, bliebe die Standortauswahl letztlich ein Zufallsprodukt und könnte kaum zur Verbesserung der Sauberkeit beitragen. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb auf diese Haken verzichtet werden. An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die Stadt Aachen nur deshalb für diese Haken entschieden hat, weil es dort keine gelben Tonnen gibt.

 

 

Zu 2: Sauberkeit des Marktes und des Marktumfeldes nach Großveranstaltungen

 

Im Rahmen des Eschweiler Music Festivals 2019 wurden, auch auf Grund der bereits bestehenden Bemühungen, erstmals Mehrwegbecher statt Einwegbecher eingesetzt. Dies wurde am 03.06.2019 gemeinsam mit den marktansässigen Gastronomen beschlossen. Mit einem Pfandsystem wird eine große Masse Müll vermieden, was zugleich zur Sauberkeit des Marktplatzes beiträgt. Zwischenzeitlich fanden bereits Gespräche mit einer ortsansässigen, gemeinnützigen GmbH statt. Aktuell werden von dort die Möglichkeiten einer Mehrweg-Lösung als Angebot für die gesamte Stadt Eschweiler (Veranstaltungen auf dem Markt, aber auch für Vereine und Institutionen) sowie eines Spülmobil-Angebots geprüft. Über den weiteren Verlauf der Angelegenheit wird die Verwaltung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss informieren.

 

Im Rahmen von größeren Veranstaltungen wurde festgestellt, dass die am Markt befindlichen Abfallbehälter bereits nach kurzer Zeit vollständig mit Müll befüllt sind. Aus diesem Grund wird der Baubetriebshof zukünftig bei großen Veranstaltungen zusätzliche Müllgefäße am Marktplatz bereitstellen.

 

 

Zu 3: Umgang mit Vermüllung

 

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte, den seit dem Jahr 2009 unverändert geltenden Bußgeldkatalog anzupassen und die Bußgelder anzuheben.

 

Zur Ahndung von Verstößen nach der Eschweiler Straßenverordnung wurden seinerzeit Richtwerte für die Höhe von Verwarnungsgeldern für bestimmte Verstöße gegen die Eschweiler Straßenverordnung beschlossen; parallel wurde das Projekt „Rote Karte“ gestartet. Diese Karte sollte Betroffene kurz und prägnant über ihre Zuwiderhandlungen gegen bestehende rechtliche Regelungen hinweisen und auf ein Verwarnungsgeld bei einem erneuten Verstoß hinweisen. Ziel des Projekts war es, an die Einsicht der betroffenen Personen zu appellieren.

 

Die Karte beinhaltete auch eine Aufstellung hinsichtlich vorgenannten, nachfolgend aufgeführten Richtwerte.

Tatbestand der

Ordnungswidrigkeit

Rechtsgrundlage

Höhe des

Verwarnungsgeldes in €

Befahren von Anlagen

§ 3 Abs. 3 Buchst. d)

Radfahrer         10,00 €

Mofa:               20,00 €

Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten pp., insbes. Zigaretten-kippen, Kaugummi, Getränkedosen usw.

§ 3 Abs. 3 Buchst. f)

15,00 €

Reinigung von Fahrzeugen und anderen motorisierten Gegenständen

§ 5 Abs. 1

15,00 €

Wartung und Reparatur von Fahrzeugen und motorisierten Gegenständen

§ 5 Abs. 2

25,00 €

Widerrechtliche Nutzung von Kinderspielplätzen nach Art, Zeit und Alter

§ 7 Abs. 1, 2 und 4

15,00 €

Mitführen von Tieren auf Spielplätzen

§ 7 Abs. 3 Buchst. a)

20,00 €

Unangeleintes Führen von Hunden innerhalb bebauter Ortsteile

§ 8 Abs. 1

10,00 €

Füttern von wild lebenden Tieren und verwilderten

Haustieren

§ 8 Abs. 3

10,00 €

Verunreinigung von

Verkehrsflächen und Anlagen durch Tiere

§ 8 Abs. 4

30,00 €

Widerrechtliches Entzünden von offenen Feuern auf

Verkehrsflächen und in

Anlagen

§ 3 Abs. 2

15,00 €

Fehlende oder nicht

ordnungsgemäß angebrachte Hausnummerierung

§ 10

10,00 €

 

Die Höhe der angedachten Verwarnungsgelder ist (auch unter dem Aspekt der Prävention / Abschreckung) nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß. Gleichzeitig gestaltet sich eine Differenzierung nach dem Grad eines durch den Verstoß verursachten Schadens schwierig; im Hinblick auf die Tatsache, dass die Bemessung einer Geldbuße von zahlreichen Faktoren (z.B. wiederholtes Fehlverhalten, Verstoß innerhalb des Landschaftsschutzgebietes usw.) abhängt und stets das nach dem Gesetz vorgesehene Ermessen ausgeübt werden muss, schlägt die Verwaltung vor, die Bußgelder spürbar zu erhöhen und Verstöße im Regelfall entsprechend mit einem Bußgeld i.H.v. mindestens 80,00 € zu ahnden.

 

Soweit ergänzende Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamts (einschließlich der Mitarbeiter/innen des Kommunalen Ordnungsdienstes) vorgeschlagen werden, ist festzustellen, dass diese seit Jahren in zahlreichen Kursen, Seminaren und Lehrgängen geschult werden. Die regelmäßigen Schulungen, Unterweisungen usw. betreffen auch speziell die Sensibilisierung zu der im Antrag genannten Problematik, z.B. Schulungen mit dem Schwerpunkt „Ansprache und Umgang mit schwierigem Klientel und bei schwierigen Anlässen“. Dieses Fortbildungsprogramm soll fortgeführt und bei Bedarf auch intensiviert werden.

 

Hinsichtlich des Sachstandsberichts zur Verschmutzung durch Hundekot wird mitgeteilt, dass im Jahr 2018 gezielte Überprüfungen in ziviler Kleidung und zu unterschiedlichsten Zeiten (morgens ab 05:30 bis in die späten Abendstunden) durchgeführt wurden; gleichwohl blieben diese Kontrollen ohne Ergebnis. Dies wurde insbesondere darauf zurückgeführt, dass sich Betroffene eher regelkonform verhalten, sofern sich Personen in Sichtweite befinden; hierbei ist es nicht entscheidend, ob diese Personen eine Uniform tragen oder nicht, auch wenn Uniformträger nochmals zusätzlich zu regelkonformen Verhalten motivieren. Dies wurde im Rahmen von bislang sieben speziell auf die Hundekotproblematik ausgerichtete, mehrstündige Kontrollen durch Ordnungsamtspersonal in den Monaten Oktober und November 2019 sowie Januar und Februar 2020 erneut bestätigt – auch in diesen Fällen wurden keine Verfehlungen festgestellt.

 

Generell wurde die Thematik als Dauerauftrag im Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung für die Außendienstmitarbeiter/innen festgelegt, da neben Überprüfungen im Rahmen des Streifendienstes insbesondere die Elemente der Aufklärung, Information und Hilfestellung als wichtig erachtet werden. So wurden in der Vergangenheit insgesamt sechs Hundekotbeutel-Spender im Stadtgebiet (Stadtpark Kaiserstraße, Peter-Paul-Straße und Park Weisweiler) installiert, die von den Hundehaltern dankbar angenommen werden. Zudem erfolgt gemeinsam mit dem jährlichen Hundesteuerbescheid der Versand eines entsprechenden Informations-Flyers.

 

Obgleich in der Vergangenheit bereits verstärkt auf die Verschmutzung durch Hundekot geachtet wurde, ist beabsichtigt, zukünftig besonders betroffene Örtlichkeiten als Schwerpunkt verstärkt in die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamts einzubeziehen und die gezielten Kontrollen beizubehalten bzw. zu intensivieren.

 

 

 

 

 

 

Zu 4: Entsorgung von Vermüllung

 

Hinsichtlich einer zeitnahen Meldung beispielsweise von wilden Müllablagerungen gibt es schon seit Jahren eine Telefonnummer im Fachreich der Abfallwirtschaft (02403/71300), die heute auch schon vielfach von Bürgerinnen/Bürgern genutzt und regelmäßig bei Pressemitteilungen veröffentlicht wird. Im Bürgerportal ist diese Telefonnummer unter dem Suchbegriff „wilde Müllablagerungen“ ebenfalls hinterlegt. Gleichwohl ist dieser Hinweis / diese Anregung wichtig, weil diese Telefonnummer offensichtlich zu wenig bekannt ist bzw. nicht direkt „ins Auge springt“. Deshalb wurde im Abfallkalender für das Jahr 2020 erstmalig auf der Titelseite das Anliegen „wilder Müll“ mit Telefonnummer und Email-Adresse hinterlegt.

 

Die Meldung wilder Müllablagerungen durch ein Formular auf der Homepage wird ebenfalls befürwortet; inzwischen wurde im Bürgerportal der Stadt Eschweiler eine erste Möglichkeit geschaffen, wilden Müll an die Stadt Eschweiler zu melden.

 

In den vergangenen drei Jahren wurden insgesamt 27 Fälle wilder Müllablagerungen über das Facebook-Profil der Stadt Eschweiler an die Stadtverwaltung gemeldet und entsprechend bearbeitet.

 

Die Bürgerinnen und Bürger nehmen aber regelmäßig auch unmittelbar per Email oder Telefon Kontakt mit dem Baubetriebshof auf; dieser reagiert in der Regel innerhalb eines Tages auf entsprechende Meldungen; zudem kontrolliert die Forstverwaltung wöchentlich die Schutzhütten und die Waldparkplätze.

 

 

Zu 5: Sauberkeit geht uns alle an: Gemeinsame Kampagne für Eschweiler

 

Der „Erste Eschweiler Umwelttag“ (01.06.2019) war als Startschuss für eine breit angelegte Kampagne zur Sensibilisierung der Eschweiler Bürgerinnen und Bürger zum Thema „wilder Müll“ zu verstehen. In diesem Rahmen informierten verschiedenste lokale Akteure, wie z.B. die AWA Entsorgung GmbH, zu den Themen wilder Müll und seine Auswirkungen sowie zu verschiedenen Müllvermeidungsstrategien. Auch die hier integrierte partizipative Müllsammelaktion war als Teil dieser Sensibilisierungs-Kampagne zu verstehen.

 

Diese gesamtstädtische Müllsammelaktion sowie der Umwelttag selbst sollen in Zukunft mindestens einmal jährlich stattfinden. Zudem fungiert die Klimaschutzmanagerin bereits jetzt als Koordinationsstelle für kleinere Müllsammelaktionen verschiedener lokaler Einrichtungen, wie Schulen oder Vereine. Es wurden bereits verschiedene Müllsammelaktionen realisiert und aktuell liegen mehrere Anfragen vor.

 

Zwischenzeitlich wurde durch eine Entsorgungs-GmbH eine breit angelegte Kampagne zur Gesamtthematik gestartet. Nach Ansicht der Verwaltung ist eine parallel verlaufende, durch die Stadt Eschweiler initiierte Kampagne mit ähnlichen Inhalten wenig erfolgversprechend; diese ist als Anschlussmaßnahme vorgesehen. Diesbezüglich gibt es bereits erste Ideen und Überlegungen. Die Verwaltung wird die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses über den Fortgang der Planung unterrichten.

 

 

Zum Schreiben der CDU-Fraktion vom 18.06.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die CDU-Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 18.06.2019 die Prüfung der Einrichtung von so genannten „Mülldetektiven“ am Beispiel der Stadt Hagen.

 

Dort sind seit April 2019 insgesamt 16 Mitarbeiter/innen des Umweltamts und des Baubetriebshofs in Vollzeit damit beauftragt, Personen, die ihren Müll wild entsorgen, auf frischer Tat zu ertappen und wilde Müllablagerungen zu melden. In diesem Falle steht der höheren Wahrscheinlichkeit, die Verursacher von wilden Müllablagerungen auf frischer Tat zu ertappen, ein entsprechend hoher Ressourceneinsatz (Personal, Material) gegenüber.

 

Beim Ordnungsamt sowie dem für die Abfallentsorgung zuständigen Bauverwaltungs- und Friedhofsamt gehen regelmäßig Hinweise auf wilde Müllablagerungen von Seiten der Mitarbeiter/innen des Kommunalen Ordnungsdienstes, der ehrenamtlichen Ordnungshelfer sowie der Bürger/innen der Stadt Eschweiler ein.

Zur Vermeidung größerer Müllansammlungen werden die Meldungen umgehend bearbeitet; die Ablagerungen werden entsprechend zeitnah durch die Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs und/oder die durch die Stadt Eschweiler beauftragte Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH (AfG GmbH) entsorgt.

 

Seit der Auflösung der WBE GmbH und der erneuten Führung als „Baubetriebshof“ sind deutliche Verbesserungen im Hinblick auf die Sauberkeit in der Stadt Eschweiler feststellbar. Reinigungen finden täglich durch Kehrmaschinen sowie einen eigens für diesen Zweck beschafften, elektrisch betriebenen Stadt-Sauger, mit dessen Saugrohr-Aufsatz auch Kleinstmüll (wie z.B. Zigarettenfilter) aus Fugen zwischen Pflastersteinen aufgenommen werden kann, gereinigt. Die Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs wurden im Zuge der Umstellung (neue Dienststellenbezeichnung) besonders für die Müll-Thematik sensibilisiert; neben der unverzüglichen Entfernung von durch das Bauverwaltungs- und Friedhofsamt oder Ordnungsamt gemeldeten Müllansammlungen nehmen die Mitarbeiter/innen selbst festgestellten Müll unmittelbar zur Entsorgung auf. Informationen, die einen Hinweis auf die Herkunft der Ablagerung geben können, werden entsprechend weitergeleitet. Eine Ahndung gestaltet sich jedoch meist schwierig, da die Beweislast in diesen Fällen bei der Behörde liegt und die mutmaßlichen Verursacher die Entsorgung oftmals leugnen.

 

Im Ergebnis wird der derzeitige Umgang mit festgestellten bzw. gemeldeten Ablagerungen von wildem Müll positiv gesehen, zumal seit mehreren Monaten deutliche Verbesserungen erkennbar sind; die steigende Zahl von Meldungen durch die aufmerksame Bevölkerung über die verschiedensten Meldewege und nicht zuletzt die stetigen Bemühungen von Seiten der Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs zur Optimierung der Sauberkeit im öffentlichen Bereich bewirken ein deutlich verbessertes Stadtbild und insbesondere eine erkennbar verbesserte Sauberkeit in der Innenstadt.

 

Im Hinblick auf die o.a. Ausführungen sollte eine analoge Anwendung des „Hagener Modells“ nach Ansicht der Verwaltung auch unter Berücksichtigung des erheblichen Ressourceneinsatzes in Eschweiler nicht erfolgen, zumal eine stärkere Aufklärung/Information sowie Sensibilisierung der Bevölkerung favorisiert wird.

 

Mit Bezug auf den beantragten Bericht über die in den letzten vier Jahren ausgesprochenen Bußgelder mit Bezug zu Umweltvergehen wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Verstöße vereinzelt durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes geahndet wurden:

 

2015:    17 Verwarnungsgeldfälle

2016:    35 Verwarnungsgeldfälle

2017:    13 Verwarnungsgeldfälle

2018:    11 Verwarnungsgeldfälle

2019:      8 Verwarnungsgeldfälle

 

In der Mehrzahl der Fälle wurden Verwarnungsgelder wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucher-schutzgesetz NRW und wegen der Verrichtung der Notdurft außerhalb von Toilettenanlagen (vornehmlich an den Karnevalstagen) erhoben. Vereinzelt wurden auch Fälle wegen eines Verstoßes gegen das Glasverbot an Karneval geahndet. Die Ordnungswidrigkeiten, die zu einem Bußgeldverfahren führten, waren hingegen derart gravierend, dass eine Ahndung im Rahmen eines Verwarnungsgeldes nicht möglich war. Das Bußgeld war in diesen Fällen entsprechend höher. Eine Aufstellung ist als Anlage 4 beigefügt.

 


Nach derzeitiger Kostenermittlung belaufen sich die Gesamtkosten für die anzubringenden Aufkleber auf rd. 2.200,00 €. Die Aufwendungen werden aus dem für das Haushaltsjahr 2020 angemeldeten Ansatz bei Produkt 115370101 (Abfallbeseitigung), Sachkonto 52910000 (Aufwendungen sonstige Dienstleistungen) gedeckt werden.

 


Für die Abwicklung zur Anbringung der Aufkleber wird Arbeitskraft bei Abt. 663 (Baubetriebshof) gebunden.