Der Ausschuss nimmt
die Sachverhaltsausführung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
dargestellten Maßnahmen zu veranlassen.
Mit Schreiben der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.03.2019 sowie der
CDU-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019 (als Anlagen 1 und 2 beigefügt) wurden
Anregungen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Innenstadt vorgebracht. Die
Verwaltung nahm zu den verschiedenen Vorschlägen im Rahmen der
Verwaltungsvorlage Nr. 332/19 Stellung.
Im Rahmen der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am
28.11.2019 wurden die verschiedenen Aspekte diskutiert; im Ergebnis beschloss
der Ausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung der im Rahmen
der Sitzung geäußerten Bedenken und Anmerkungen die Vorlage zu überarbeiten und
in der nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zur
Diskussion vorzulegen.
Im Folgenden wird daher erneut zu den Schreiben der SPD-Stadtratsfraktion
und der CDU-Stadtratsfraktion Stellung genommen; die Darstellung ist in Teilen
mit den Ausführungen in der Verwaltungsvorlage Nr. 332/19 identisch, wurde
jedoch im Hinblick auf die im Rahmen der Ausschusssitzung vom 28.11.2019 geäußerten Anregungen und Bemerkungen ergänzt.
Zum Schreiben der
SPD-Stadtratsfraktion vom 11.03.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
zu 1: Abfallbehälter im
Stadtgebiet
Der Antrag der SPD-Stadtratsfaktion zur besseren Kenntlichmachung der Abfallbehälter/Straßenpapierkörbe durch Banderolen o.ä. wird unterstützt. Banderolen sind hierbei sicherlich eine Möglichkeit, um die Abfallbehälter auffälliger zu machen. Eine Alternative zu Banderolen könnten jedoch auch farblich und gestalterisch auffällige Aufkleber mit flotten Texten/Sprüchen z.B. auf „Eischwiele Platt“ sein. Erste Entwürfe, wie solche Aufkleber aussehen könnten, sind als Anlage 3 beigefügt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um Musterbeispiele.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Aufkleber nicht nur durch die Farbe/Gestaltung, sondern auch durch die flotten Sprüche „doppelte“ Aufmerksamkeit erwecken können und bei Kosten von rd. drei Euro pro Aufkleber (Größe 25 x 20 cm) und rd. 630 Papierkörben ebenfalls relativ preiswert umgesetzt werden kann, werden seitens der Verwaltung anstelle von Banderolen die Aufkleber vorgeschlagen.
Für die Anzahl von Papierkörben in einer Stadt gibt es keine allgemeinen Richtwerte oder Faustformeln. Eine Umfrage in Nachbarkommunen hatte zum Ergebnis, dass Eschweiler im Vergleich eine relativ hohe Behälterdichte (1 Behälter pro 90 Einwohner) hat, während in den umliegenden Kommunen die Behälterdichte eher zwischen 100 und 110 schwankt. Da es keine Faustformel oder Richtwerte für eine adäquate Anzahl von Straßenpapierkörben gibt, können oben genannte Zahlen auch nur ein Versuch sein, sich diesem Thema zu nähern.
Entscheidend dürfte aber nicht nur die Anzahl, sondern die richtige Platzierung der Behälter sein. In Eschweiler sind die Straßenpapierkörbe in erster Linie im Bereich der Aufenthaltsorte (Fußgängerzone, Bushaltestellen, Spielplätzen, Schulen, Grünanlagen, neben Bänken usw.) installiert, wobei verschiedenste Dienststellen im Haus (z.B. Grünflächenabteilung, Abt. für Straßenbau und Verkehr) die zuständige Fachdienststelle über Umgestaltungsmaßnahmen oder Veränderungen im öffentlichen Raum informieren und die Verlegung/Neuinstallation von Behältern anregen. In gleicher Weise wird aber auch immer wieder auf Anregungen aus der Bürgerschaft und aus der Politik reagiert und an sinnvollen Stellen unbürokratisch (ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügen) neue Behälter aufgestellt. Da eine Stadt einem ständigen Wandel unterworfen ist und sich z.B. auch Jugendtreffpunkte verändern, müssen sowohl die Anzahl der Behälter als auch die Standorte laufend angepasst werden. In diesem Zusammenhang wären Hinweise und Anregungen aus der Bürgerschaft oder aus der Politik sehr hilfreich, wo Behälter neu aufgestellt bzw. bestehende Behälter entfernt oder verlegt werden sollten.
Die Leerung der Behälter erfolgt einmal wöchentlich, wobei die Behälter in der Innenstadt zwischen Bergrather Str., Dürener Str.; Langwahn und Talstraße sogar täglich geleert werden. Dieser Leerungsrhythmus hat sich als ausreichend herausgestellt, wobei bei Bedarf (z.B. nach Mitteilung von Bürger*innen) auch Zwischenleerungen stattfinden.
Hinsichtlich der Montage von
Laternenhaken für gelbe Säcke wurden an mehreren Leerungstagen der gelben
Tonnen Kontrollen im Innenstadtbereich durchgeführt mit dem Ergebnis, dass fast
in jedem Gebäude in der Stadt gelbe Tonnen oder sogar Container vorhanden sind.
Wenn gelbe Säcke bereitgestellt waren, dann meist in Kombination mit einer oder
mehreren gelben Tonnen. Es handelt sich nach hiesiger Einschätzung um
Beistellsäcke, wenn beispielsweise das vorhandene gelbe Behältervolumen einmal
nicht ausgereicht hat. Größere Ansammlungen von gelben Säcken immer wieder am
gleichen Ort wurden im Zuge der Kontrollen nicht festgestellt. Diese These (es
handelt sich in der Regel um Beistellsäcke und es sind immer wieder andere
Grundstücke betroffen) wird dadurch gestützt, dass der Anschlussgrad an die
gelbe Tonne mit 15.700 Behältern sehr hoch ist (Vergleich mit Restmülltonnen:
rd. 16.600). Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich nach hiesigen
Beobachtungen keine Stelle aufdrängt, an der diese Haken montiert werden
sollten, bliebe die Standortauswahl letztlich ein Zufallsprodukt und könnte
kaum zur Verbesserung der Sauberkeit beitragen. Aus Sicht der Verwaltung sollte
deshalb auf diese Haken verzichtet werden. An dieser Stelle sei angemerkt, dass
sich die Stadt Aachen nur deshalb für diese Haken entschieden hat, weil es dort
keine gelben Tonnen gibt.
Zu 2: Sauberkeit des Marktes
und des Marktumfeldes nach Großveranstaltungen
Im Rahmen des Eschweiler Music Festivals 2019 wurden, auch auf Grund der
bereits bestehenden Bemühungen, erstmals Mehrwegbecher statt Einwegbecher
eingesetzt. Dies wurde am 03.06.2019 gemeinsam mit den marktansässigen
Gastronomen beschlossen. Mit einem Pfandsystem wird eine große Masse Müll
vermieden, was zugleich zur Sauberkeit des Marktplatzes beiträgt.
Zwischenzeitlich fanden bereits Gespräche mit einer ortsansässigen,
gemeinnützigen GmbH statt. Aktuell werden von dort die Möglichkeiten einer
Mehrweg-Lösung als Angebot für die gesamte Stadt Eschweiler (Veranstaltungen
auf dem Markt, aber auch für Vereine und Institutionen) sowie eines
Spülmobil-Angebots geprüft. Über den weiteren Verlauf der Angelegenheit wird
die Verwaltung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss informieren.
Im Rahmen von größeren Veranstaltungen wurde festgestellt, dass die am
Markt befindlichen Abfallbehälter bereits nach kurzer Zeit vollständig mit Müll
befüllt sind. Aus diesem Grund wird der Baubetriebshof zukünftig bei großen Veranstaltungen
zusätzliche Müllgefäße am Marktplatz bereitstellen.
Zu 3: Umgang mit Vermüllung
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte, den seit dem Jahr 2009 unverändert
geltenden Bußgeldkatalog anzupassen und die Bußgelder anzuheben.
Zur Ahndung von Verstößen nach der Eschweiler Straßenverordnung wurden
seinerzeit Richtwerte für die Höhe von Verwarnungsgeldern für bestimmte
Verstöße gegen die Eschweiler Straßenverordnung beschlossen; parallel wurde das
Projekt „Rote Karte“ gestartet. Diese Karte sollte Betroffene kurz und prägnant
über ihre Zuwiderhandlungen gegen bestehende rechtliche Regelungen hinweisen
und auf ein Verwarnungsgeld bei einem erneuten Verstoß hinweisen. Ziel des
Projekts war es, an die Einsicht der betroffenen Personen zu appellieren.
Die Karte beinhaltete auch eine Aufstellung hinsichtlich vorgenannten,
nachfolgend aufgeführten Richtwerte.
Tatbestand der Ordnungswidrigkeit |
Rechtsgrundlage |
Höhe des Verwarnungsgeldes in € |
Befahren von Anlagen |
§ 3 Abs. 3 Buchst. d) |
Radfahrer 10,00 € Mofa: 20,00 € |
Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten pp., insbes.
Zigaretten-kippen, Kaugummi, Getränkedosen usw. |
§ 3 Abs. 3 Buchst. f) |
15,00 € |
Reinigung von Fahrzeugen und anderen motorisierten Gegenständen |
§ 5 Abs. 1 |
15,00 € |
Wartung und Reparatur von Fahrzeugen und motorisierten Gegenständen |
§ 5 Abs. 2 |
25,00 € |
Widerrechtliche Nutzung von Kinderspielplätzen nach Art, Zeit und Alter |
§ 7 Abs. 1, 2 und 4 |
15,00 € |
Mitführen von Tieren auf Spielplätzen |
§ 7 Abs. 3 Buchst. a) |
20,00 € |
Unangeleintes Führen von Hunden innerhalb bebauter Ortsteile |
§ 8 Abs. 1 |
10,00 € |
Füttern von wild lebenden Tieren und verwilderten Haustieren |
§ 8 Abs. 3 |
10,00 € |
Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen durch Tiere |
§ 8 Abs. 4 |
30,00 € |
Widerrechtliches Entzünden von offenen Feuern auf Verkehrsflächen und in Anlagen |
§ 3 Abs. 2 |
15,00 € |
Fehlende oder nicht ordnungsgemäß angebrachte Hausnummerierung |
§ 10 |
10,00 € |
Die Höhe der angedachten Verwarnungsgelder ist (auch unter dem Aspekt der
Prävention / Abschreckung) nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß.
Gleichzeitig gestaltet sich eine Differenzierung nach dem Grad eines durch den
Verstoß verursachten Schadens schwierig; im Hinblick auf die Tatsache, dass die
Bemessung einer Geldbuße von zahlreichen Faktoren (z.B. wiederholtes
Fehlverhalten, Verstoß innerhalb des Landschaftsschutzgebietes usw.) abhängt
und stets das nach dem Gesetz vorgesehene Ermessen ausgeübt werden muss,
schlägt die Verwaltung vor, die Bußgelder spürbar zu erhöhen und Verstöße im
Regelfall entsprechend mit einem Bußgeld i.H.v. mindestens 80,00 € zu ahnden.
Soweit ergänzende Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter/innen des
Ordnungsamts (einschließlich der Mitarbeiter/innen des Kommunalen
Ordnungsdienstes) vorgeschlagen werden, ist festzustellen, dass diese seit
Jahren in zahlreichen Kursen, Seminaren und Lehrgängen geschult werden. Die
regelmäßigen Schulungen, Unterweisungen usw. betreffen auch speziell die
Sensibilisierung zu der im Antrag genannten Problematik, z.B. Schulungen mit
dem Schwerpunkt „Ansprache und Umgang mit schwierigem Klientel und bei
schwierigen Anlässen“. Dieses Fortbildungsprogramm soll fortgeführt und bei
Bedarf auch intensiviert werden.
Hinsichtlich des Sachstandsberichts zur Verschmutzung durch Hundekot wird
mitgeteilt, dass im Jahr 2018 gezielte Überprüfungen in ziviler Kleidung und zu
unterschiedlichsten Zeiten (morgens ab 05:30 bis in die späten Abendstunden)
durchgeführt wurden; gleichwohl blieben diese Kontrollen ohne Ergebnis. Dies
wurde insbesondere darauf zurückgeführt, dass sich Betroffene eher regelkonform
verhalten, sofern sich Personen in Sichtweite befinden; hierbei ist es nicht
entscheidend, ob diese Personen eine Uniform tragen oder nicht, auch wenn
Uniformträger nochmals zusätzlich zu regelkonformen Verhalten motivieren. Dies
wurde im Rahmen von bislang sieben speziell auf die Hundekotproblematik
ausgerichtete, mehrstündige Kontrollen durch Ordnungsamtspersonal in den
Monaten Oktober und November 2019 sowie Januar und Februar 2020 erneut
bestätigt – auch in diesen Fällen wurden keine Verfehlungen festgestellt.
Generell wurde die Thematik als Dauerauftrag im Rahmen der allgemeinen
Aufgabenzuweisung für die Außendienstmitarbeiter/innen festgelegt, da neben
Überprüfungen im Rahmen des Streifendienstes insbesondere die Elemente der
Aufklärung, Information und Hilfestellung als wichtig erachtet werden. So
wurden in der Vergangenheit insgesamt sechs Hundekotbeutel-Spender im
Stadtgebiet (Stadtpark Kaiserstraße, Peter-Paul-Straße und Park Weisweiler)
installiert, die von den Hundehaltern dankbar angenommen werden. Zudem erfolgt
gemeinsam mit dem jährlichen Hundesteuerbescheid der Versand eines
entsprechenden Informations-Flyers.
Obgleich in der Vergangenheit bereits verstärkt auf die Verschmutzung
durch Hundekot geachtet wurde, ist beabsichtigt, zukünftig besonders betroffene
Örtlichkeiten als Schwerpunkt verstärkt in die Überwachung durch den
Außendienst des Ordnungsamts einzubeziehen und die gezielten Kontrollen
beizubehalten bzw. zu intensivieren.
Zu 4: Entsorgung von
Vermüllung
Hinsichtlich einer zeitnahen
Meldung beispielsweise von wilden Müllablagerungen gibt es schon seit Jahren
eine Telefonnummer im Fachreich der Abfallwirtschaft (02403/71300), die heute
auch schon vielfach von Bürgerinnen/Bürgern genutzt und regelmäßig bei
Pressemitteilungen veröffentlicht wird. Im Bürgerportal ist diese Telefonnummer
unter dem Suchbegriff „wilde Müllablagerungen“ ebenfalls hinterlegt. Gleichwohl
ist dieser Hinweis / diese Anregung wichtig, weil diese Telefonnummer
offensichtlich zu wenig bekannt ist bzw. nicht direkt „ins Auge springt“.
Deshalb wurde im Abfallkalender für das Jahr 2020 erstmalig auf der Titelseite
das Anliegen „wilder Müll“ mit Telefonnummer und Email-Adresse hinterlegt.
Die Meldung wilder
Müllablagerungen durch ein Formular auf der Homepage wird ebenfalls
befürwortet; inzwischen wurde im
Bürgerportal der Stadt Eschweiler eine erste Möglichkeit geschaffen, wilden
Müll an die Stadt Eschweiler zu melden.
In den vergangenen drei Jahren wurden insgesamt 27 Fälle wilder
Müllablagerungen über das Facebook-Profil der Stadt Eschweiler an die
Stadtverwaltung gemeldet und entsprechend bearbeitet.
Die Bürgerinnen und Bürger nehmen aber regelmäßig auch unmittelbar per
Email oder Telefon Kontakt mit dem Baubetriebshof auf; dieser reagiert in der
Regel innerhalb eines Tages auf entsprechende Meldungen; zudem kontrolliert die
Forstverwaltung wöchentlich die Schutzhütten und die Waldparkplätze.
Zu 5: Sauberkeit geht uns alle
an: Gemeinsame Kampagne für Eschweiler
Der „Erste Eschweiler Umwelttag“ (01.06.2019) war als Startschuss für
eine breit angelegte Kampagne zur Sensibilisierung der Eschweiler Bürgerinnen
und Bürger zum Thema „wilder Müll“ zu verstehen. In diesem Rahmen informierten
verschiedenste lokale Akteure, wie z.B. die AWA Entsorgung GmbH, zu den Themen
wilder Müll und seine Auswirkungen sowie zu verschiedenen
Müllvermeidungsstrategien. Auch die hier integrierte partizipative
Müllsammelaktion war als Teil dieser Sensibilisierungs-Kampagne zu verstehen.
Diese gesamtstädtische Müllsammelaktion sowie der Umwelttag selbst sollen
in Zukunft mindestens einmal jährlich stattfinden. Zudem fungiert die
Klimaschutzmanagerin bereits jetzt als Koordinationsstelle für kleinere Müllsammelaktionen
verschiedener lokaler Einrichtungen, wie Schulen oder Vereine. Es wurden
bereits verschiedene Müllsammelaktionen realisiert und aktuell liegen mehrere
Anfragen vor.
Zwischenzeitlich wurde durch eine Entsorgungs-GmbH eine breit angelegte
Kampagne zur Gesamtthematik gestartet. Nach Ansicht der Verwaltung ist eine
parallel verlaufende, durch die Stadt Eschweiler initiierte Kampagne mit
ähnlichen Inhalten wenig erfolgversprechend; diese ist als Anschlussmaßnahme
vorgesehen. Diesbezüglich gibt es bereits erste Ideen und Überlegungen. Die
Verwaltung wird die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses über
den Fortgang der Planung unterrichten.
Zum Schreiben der CDU-Fraktion vom 18.06.2019 wird wie folgt Stellung
genommen:
Die CDU-Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 18.06.2019 die
Prüfung der Einrichtung von so genannten „Mülldetektiven“ am Beispiel der Stadt
Hagen.
Dort sind seit April 2019 insgesamt 16 Mitarbeiter/innen des Umweltamts
und des Baubetriebshofs in Vollzeit damit beauftragt, Personen, die ihren Müll
wild entsorgen, auf frischer Tat zu ertappen und wilde Müllablagerungen zu
melden. In diesem Falle steht der höheren Wahrscheinlichkeit, die Verursacher
von wilden Müllablagerungen auf frischer Tat zu ertappen, ein entsprechend
hoher Ressourceneinsatz (Personal, Material) gegenüber.
Beim Ordnungsamt sowie dem für die Abfallentsorgung zuständigen
Bauverwaltungs- und Friedhofsamt gehen regelmäßig Hinweise auf wilde
Müllablagerungen von Seiten der Mitarbeiter/innen des Kommunalen
Ordnungsdienstes, der ehrenamtlichen Ordnungshelfer sowie der Bürger/innen der
Stadt Eschweiler ein.
Zur Vermeidung größerer Müllansammlungen werden die Meldungen umgehend
bearbeitet; die Ablagerungen werden entsprechend zeitnah durch die Mitarbeiter/innen
des Baubetriebshofs und/oder die durch die Stadt Eschweiler beauftragte
Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH (AfG GmbH) entsorgt.
Seit der Auflösung der WBE GmbH und der erneuten Führung als
„Baubetriebshof“ sind deutliche Verbesserungen im Hinblick auf die Sauberkeit
in der Stadt Eschweiler feststellbar. Reinigungen finden täglich durch
Kehrmaschinen sowie einen eigens für diesen Zweck beschafften, elektrisch
betriebenen Stadt-Sauger, mit dessen Saugrohr-Aufsatz auch Kleinstmüll (wie
z.B. Zigarettenfilter) aus Fugen zwischen Pflastersteinen aufgenommen werden
kann, gereinigt. Die Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs wurden im Zuge der
Umstellung (neue Dienststellenbezeichnung) besonders für die Müll-Thematik
sensibilisiert; neben der unverzüglichen Entfernung von durch das
Bauverwaltungs- und Friedhofsamt oder Ordnungsamt gemeldeten Müllansammlungen
nehmen die Mitarbeiter/innen selbst festgestellten Müll unmittelbar zur
Entsorgung auf. Informationen, die einen Hinweis auf die Herkunft der
Ablagerung geben können, werden entsprechend weitergeleitet. Eine Ahndung
gestaltet sich jedoch meist schwierig, da die Beweislast in diesen Fällen bei
der Behörde liegt und die mutmaßlichen Verursacher die Entsorgung oftmals
leugnen.
Im Ergebnis wird der derzeitige Umgang mit festgestellten bzw. gemeldeten
Ablagerungen von wildem Müll positiv gesehen, zumal seit mehreren Monaten
deutliche Verbesserungen erkennbar sind; die steigende Zahl von Meldungen durch
die aufmerksame Bevölkerung über die verschiedensten Meldewege und nicht
zuletzt die stetigen Bemühungen von Seiten der Mitarbeiter/innen des
Baubetriebshofs zur Optimierung der Sauberkeit im öffentlichen Bereich bewirken
ein deutlich verbessertes Stadtbild und insbesondere eine erkennbar verbesserte
Sauberkeit in der Innenstadt.
Im Hinblick auf die o.a. Ausführungen sollte eine analoge Anwendung des
„Hagener Modells“ nach Ansicht der Verwaltung auch unter Berücksichtigung des
erheblichen Ressourceneinsatzes in Eschweiler nicht erfolgen, zumal eine
stärkere Aufklärung/Information sowie Sensibilisierung der Bevölkerung
favorisiert wird.
Mit Bezug auf den beantragten Bericht über die in den letzten vier Jahren
ausgesprochenen Bußgelder mit Bezug zu Umweltvergehen wird darauf hingewiesen,
dass entsprechende Verstöße vereinzelt durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes
geahndet wurden:
2015: 17 Verwarnungsgeldfälle
2016: 35 Verwarnungsgeldfälle
2017: 13 Verwarnungsgeldfälle
2018: 11 Verwarnungsgeldfälle
2019: 8 Verwarnungsgeldfälle
In der Mehrzahl der Fälle wurden Verwarnungsgelder wegen eines Verstoßes
gegen das Nichtraucher-schutzgesetz NRW und wegen der Verrichtung der Notdurft
außerhalb von Toilettenanlagen (vornehmlich an den Karnevalstagen) erhoben.
Vereinzelt wurden auch Fälle wegen eines Verstoßes gegen das Glasverbot an
Karneval geahndet. Die Ordnungswidrigkeiten, die zu einem Bußgeldverfahren
führten, waren hingegen derart gravierend, dass eine Ahndung im Rahmen eines
Verwarnungsgeldes nicht möglich war. Das Bußgeld war in diesen Fällen entsprechend
höher. Eine Aufstellung ist als Anlage 4 beigefügt.
Nach derzeitiger Kostenermittlung belaufen sich die Gesamtkosten für die anzubringenden Aufkleber auf rd. 2.200,00 €. Die Aufwendungen werden aus dem für das Haushaltsjahr 2020 angemeldeten Ansatz bei Produkt 115370101 (Abfallbeseitigung), Sachkonto 52910000 (Aufwendungen sonstige Dienstleistungen) gedeckt werden.
Für die Abwicklung zur Anbringung der Aufkleber wird Arbeitskraft bei Abt. 663 (Baubetriebshof) gebunden.