Betreff
Ausbau der K33 - Jülicher Straße, OD Dürwiß
Vorlage
021/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1)      Das Ergebnis der Beteiligung von StädteRegion Aachen, Polizei und ASEAG wird zur Kenntnis genommen.

2)      Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.

 


Anhand der Vorlage 252/19 wurden der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung vom 19.09.2019 und der Stadtrat in der Sitzung vom 24.09.2019 über den Planungsstand informiert. Der Vorlage beigefügt war eine Planungssynopse, die die Abwägung der Verwaltung zu den verschiedenen zur Planung getätigten Anregungen zum Inhalt hatte.

In verschiedenen Punkten wurde im Ausschuss abweichend vom mit den zu beteiligenden Behörden abgestimmten Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Da der Beschluss in mehreren Punkten die Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit Dritter berührte, wurden die StädteRegion Aachen, Polizei und ASEAG erneut um Stellungnahme aufgefordert. Diese liegen nunmehr vor und wurden in der bekannten Planungssynopse ergänzt; sie ist als Anlage 1 beigefügt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Wortlaut der Stellungnahmen verwiesen, die als Anlage 2 beigefügt sind.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Zustimmung der drei genannten Einrichtungen zu den folgenden Punkten vorliegt:

 

  • Synopse Nr. 51ff: Die Querungshilfe Drimbornshof soll am Standort erhalten bleiben und zusätzlich einen Zebrastreifen erhalten.
  • Synopse Nr. 105: Die Grünfläche an der Einmündung der Hans-Böckler-Straße soll überplant werden, Busbucht und Wartehalle sollen erhalten bleiben. Die Parkstände von der Jülicher Straße inkl. Zufahrt sollen erhalten bleiben und weitere Parkstände von der Hans-Böckler-Straße aus sollen geschaffen werden. Hierbei sollen keine Bäume wegfallen.

 

Der erstgenannte Punkt wird in der Fortschreibung der Planung, hier dem Beschilderungs- und Markierungsplan vollzogen. Die Umgestaltung der Grünfläche wird sich wie in Abbildung 1 dargestellt zeigen.

 

 

Abb1: Einmündung Hans-Böckler-Straße, K33 - Jülicher Straße

 

 

Weiterer Projektablauf

 

Sowohl die StädteRegion Aachen als auch die Stadt Eschweiler streben einen Maßnahmenbeginn nunmehr im 2. Halbjahr 2020 an, gleichwohl steht dies unter dem Vorbehalt einer Gewährung der beantragten Fördermittel. Ein entsprechender Förderantrag wurde bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, eine Förderzusage liegt bisher nicht vor. Die StädteRegion Aachen drängt darauf, dass erst mit sichergestellter Finanzierung des Vorhabens mit diesem begonnen werden darf. Dem Vorschlag einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, wurde nicht gefolgt. Es wird mit einer Gesamtbauzeit (Kanal- und Straßenbau und Beleuchtung) von ca. 15 Monaten gerechnet. Aufgrund der Schätzkosten wird eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A für die Einholung von Angeboten durchgeführt.

 


Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme K33-Jülicher Straße sind in den Abschnitten zwischen Heinrich-Heine-Straße und Grünstraße sowie zwischen Lindenstraße und Lohner Straße die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 KAG gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG. Von der Beitragserhebung sind die Straßeneinrichtungen: Längsparkstreifen, Schräg- und Senkrechtparkstreifen, Gehweg, und Beleuchtung betroffen. Fahrbahn und Radverkehrsanlage befinden sich in der Baulast der StädteRegion Aachen, die hierfür Kostenträger ist. Im Haushalt für das Jahr 2020 sind Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von 600.000 € für das Jahr 2023 eingeplant. Aufgrund der Anpassung des Gesetzes wird sich die Einnahme anders gestalten. Die Einnahmen sind daher bei der kommenden Haushaltsanmeldung entsprechend anzupassen.

 

Fördermittel

 

Für die Maßnahme ist mit Schreiben vom 01.08.2016 bei der Bezirksregierung Köln ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von ca. 438.000,- € (entspricht 65 % der zuwendungsfähigen städtischen Gesamtausgaben i.H.v. 1.084.823 € Stand Juli 2016) nach dem Entflechtgesetz gestellt worden. Zwischenzeitlich wurde die Förderquote auf 70 % angehoben. Der städtische Antrag wurde entsprechend geändert und der Bezirksregierung erneut zugesandt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. In Abhängigkeit von den im ausstehenden Bescheid gemachten Zusagen, sind die bisher angemeldeten Haushaltsmittel unter dem Produkt 125420101, Sachkonto 38100002, Investitionsnummer 10AIB034 für die HHJ 2022 + 2023 eingeplant. Zwischenzeitlich wurde eine Baupreisanpassung vollzogen, die die Steigerung des Baupreisindex (+13,1 %), gestiegene Kubatur und Kostensteigerungen aufgrund neuerer Erkenntnisse aus der Bodenanalyse berücksichtigt. Der städtische und auch der städteregionale Förderantrag wurden jeweils anhand der Baupreisentwicklung angepasst und der Bezirksregierung Köln  zur Prüfung und Bewilligung zugesandt. Nach der aktuellen Kostenschätzung ist eine Einnahme von Fördermitteln i. H. v. 541.547,30 € zu erwarten.

 

Ebenfalls sollen aus dem Landesprogramm zur Entlastung der straßenausbaubeitragspflichtigen Bürger Fördermittel beantragt werden.

 

 

Ausgaben

 

Straßenbau K 33 - Jülicher Straße (OD Dürwiß)

Die Gesamtbaukosten für den Straßenausbau - für Stadt und StädteRegion zusammen - belaufen sich gemäß aktueller Kostenschätzung (Feb. 2019) auf ca. 3,365 Mio. € (brutto). Hiervon entfällt auf die Stadt Eschweiler ein Anteil von ca. 1,231 Mio. € [brutto]. Unter Berücksichtigung der Einnahmen aus KAG und EntflechtG-Förderung verbleibt ein Eigenanteil i. H. v. 231.651,70 €. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die KAG-Einnahmen aufgrund der Reform der Straßenausbaubeiträge noch nicht abschließend bestimmt werden können.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.231.000,00 € bei dem Produkt 12 542 01 01 - Kreisstraßen -, geführten Sachkonto 09110002, IV10AIB034 - „Jülicher Straße OD Dürwiß“ – stellen sich im Detail wie folgt dar: Im Haushalt 2020 sind 200.000 € enthalten, ferner besteht eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 291.200 €. Der Ansatz 2021 beläuft sich auf 500.000 €, der für 2022 auf 228.700 €. In Summe stehen somit 1.219.900 € für die Maßnahme zur Verfügung.

 

 

 

Kanalbau K 33 - Jülicher Straße (OD Dürwiß)

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Kosten für die Erneuerung des Hauptsammlers auf rd. 1.822.000 € (hiervon sind bereits 98.773,91 € verausgabt) sowie für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse auf rd. 197.000 €. Im Haushaltsjahr  2020 stehen bei dem Produkt 11 538 02 01 –Entwässerung und Abwasserbeseitigung –geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Jülicher Straße-, IV15AIB013, für 2020 1.029.900,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag resultiert aus dem Ansatz in Höhe von 710.000,00 € und der Ermächtigungsübertragung aus 2019 in Höhe von 319.900,00 €. Die in 2021 erforderlichen Mittel wurden in der mittelfristigen Finanzplanung 2020 - 2023 berücksichtigt.

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 –Kostenerstattung Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 


Die Maßnahme wird durch externe Ingenieurbüros betreut; die Begleitung erfolgt mit dem vorhandenen Personal der Fachdienststellen.